Roy J. Barquet ist ein Einwanderungsanwalt mit langjähriger Erfahrung in Einwanderungs- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Als Partner und Vorsitzender der Abteilung für Einwanderungs-, Staatsangehörigkeits- und Konsularrecht der Kanzlei vertritt Roy regelmäßig Mandanten in geschäftsbezogenen Einwanderungsfragen, bei Prüfungen der Einhaltung von Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften durch Arbeitgeber, bei Anträgen auf Arbeitsvisa, Investitions- und Fachvisa, Arbeitsbescheinigungen und Familienvisa.