Mark Neuberger vertritt die Geschäftsleitung von A bis Z in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich allgemeiner arbeits- und beschäftigungsrechtlicher Beratung und der Einhaltung arbeitsplatzbezogener Einwanderungsgesetze. Er ist Co-Vorsitzender des multidisziplinären Cannabisindustrie-Teams der Kanzlei und berät regelmäßig Unternehmen innerhalb und außerhalb der Cannabisindustrie zu einer Vielzahl von Rechtsfragen, die sich aus der Legalisierung ergeben. Er ist außerdem Mitglied der Praxisgruppe Transaktionen der Kanzlei und beschäftigt sich regelmäßig mit arbeits- und beschäftigungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kauf/Verkauf und Finanzierungstransaktionen.