Michael R. Overly konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf die Ausarbeitung und Verhandlung von technologiebezogenen Vereinbarungen, Softwarelizenzen, Hardware-Anschaffungen, Entwicklung, Notfallwiederherstellung, Outsourcing-Vereinbarungen, Vereinbarungen zur Informationssicherheit, E-Commerce-Vereinbarungen und Richtlinien zur Technologienutzung. Er berät Mandanten in den Bereichen Technologieakquisition, Informationssicherheit, elektronischer Handel und Online-Recht. Michael ist Partner in den Bereichen Technologietransaktionen, Cybersicherheit sowie Datenschutz und Sicherheit und Informationsmanagement der Kanzlei.