David B. Ryan verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der forderungsbesicherten Verbriefungsfinanzierungen und der Revenue-Bond-Finanzierungen, unter anderem als Rechtsberater des Emittenten, Anleiheberater, Rechtsberater des Underwriters oder Käufers und Rechtsberater des Kreditnehmers. David ist Partner in den Bereichen Finanzen, Finanzinstitute und öffentliche Finanzen der Kanzlei.