Michael Small konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf Unternehmensrestrukturierungen, Insolvenzen und Finanzierungen sowie auf damit verbundene Rechtsstreitigkeiten. Er vertritt Finanzinstitute und Fonds, operative Unternehmen, Käufer von Vermögenswerten, Schuldner, Gläubigerausschüsse, gesicherte und ungesicherte Gläubiger in Sanierungsfällen, Workouts, außergerichtlichen Transaktionen und einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vor Bundes- und Landesgerichten.