Medicare Teil D – Mitteilungen über anrechenbare Versicherungsleistungen: Neue Frist und überarbeitete Mustermitteilung
Sponsoren von Gruppen-Krankenversicherungen, die eine Arzneimittelversicherung anbieten, müssen Medicare-berechtigte Personen darüber informieren, ob ihre Arzneimittelversicherung eine „anrechenbare Versicherung“ ist (d. h. ob ihre Versicherung voraussichtlich durchschnittlich genauso viel zahlt wie die Standard-Arzneimittelversicherung von Medicare).
Diese Mitteilung muss vor dem ersten Tag des jährlichen Wahlzeitraums für Medicare Teil D erfolgen. In der Vergangenheit fand der jährliche Wahlzeitraum vom 15. November bis zum 31. Dezember statt. Ab diesem Jahr findet der jährliche Wahlzeitraum jedoch vom 15. Oktober bis zum 7. Dezember statt. Daher müssen die Träger von Gruppen-Krankenversicherungen die Mitteilungen über anrechenbare Versicherungsleistungen bis spätestens Freitag, den 14. Oktober 2011, versenden.
Die Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) haben ein aktualisiertes Muster für eine Mitteilung herausgegeben, das zur Erfüllung der Anforderungen an die Mitteilung über die anrechenbare Versicherungsdeckung verwendet werden kann.
Von den Plan-Sponsoren erforderliche Maßnahmen
- Plan-Sponsoren, die Musterbekanntmachungen zu anrechenbaren Versicherungsleistungen versenden, sollten die aktualisierte CMS-Musterbekanntmachung (zur Verwendung ab dem 1. April 2011) verwenden.
- Plan-Sponsoren, die individuelle Bescheinigungen über anrechenbare Versicherungsleistungen versenden, sollten ihre Bescheinigungen aktualisieren, um den neuen jährlichen Wahlzeitraum für Medicare Teil D zu berücksichtigen.
- Plan-Sponsoren sollten ihre Verfahren zur Verteilung von Mitteilungen über anrechenbare Versicherungsleistungen überprüfen und aktualisieren, um die Einhaltung der neuen Frist vom 14. Oktober sicherzustellen.
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