Foley & Larder LLP veranstaltet eine Reihe von Energie-Bootcamp-Webinaren. Der jüngste Teil dieser Reihe wurde am 18. Juli 2013 unter dem Titel „Insolvenz und Kauf notleidender Vermögenswerte” präsentiert. Die Sitzung wurde von Richard Bernard und Matt Riopelle moderiert und von Jeff Atkin geleitet. Unter anderem diskutierten die Podiumsteilnehmer die folgenden besonders relevanten Themen:
- Automatischer Aufschub; zu erfüllende Verträge und Kapitel 15. Der automatische Aufschub tritt sofort nach Einreichung des Insolvenzantrags in Kraft und gilt für das gesamte Vermögen des Schuldners, unabhängig davon, wo es sich befindet. Zu erfüllende Verträge können vom Schuldner übernommen und oft auch abgetreten werden – selbst wenn der Vertrag eine Abtretungsklausel enthält – oder sie können abgelehnt werden, was einfach eine vom Gericht genehmigte Vertragsverletzung ist, wobei der Schadenersatz als Forderung vor der Antragstellung behandelt wird. Darüber hinaus diskutierten die Podiumsteilnehmer die Anwendung von Kapitel 15 durch ausländische Schuldner zum Schutz und zur Verwaltung von Vermögen in den Vereinigten Staaten. Wenn beispielsweise ein ausländischer Plattenhersteller in seinem Heimatland einem Insolvenzverfahren unterliegt, aber über bedeutende Vermögenswerte in den USA verfügt, kann er Kapitel 15 nutzen, um die US-Vermögenswerte zu liquidieren oder zu schützen.
- Unfreiwillige Insolvenz. Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage, was passiert, wenn gegen ein Unternehmen ein unfreiwilliges Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Im Falle einer unfreiwilligen Insolvenz hat der mutmaßliche Schuldner die Möglichkeit, gegen die unfreiwillige Einreichung Einspruch zu erheben. Das Verfahren zur Anfechtung einer unfreiwilligen Insolvenz kann langwierig sein und leicht 60 oder mehr Tage dauern. Aufgrund der Verzugsklauseln in vielen Verträgen der Energiebranche ist die Zeitspanne, in der die Partei eine unfreiwillige Insolvenzantragstellung abweisen lassen muss, ein wichtiger Faktor bei Verhandlungen. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Zeitpunkt der Abweisung oft vom Zeitplan des Gerichts und den möglichen Verteidigungsstrategien des mutmaßlichen Schuldners abhängt, ist es ratsam, die Gegenparteien darüber zu informieren, dass die unfreiwillige Insolvenz angefochten wird, und zu versuchen, den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortzusetzen, während die unfreiwillige Insolvenz angefochten wird.
- Safe Harbor. Die Diskussionsteilnehmer erörterten eine aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung zum Safe Harbor in Bezug auf Präferenz- und konstruktive betrügerische Übertragungsklagen. Das Berufungsgericht des Fünften Bezirks hat kürzlich entschieden, dass der Safe Harbor für Warentermingeschäfte in Abschnitt 546(e) des Insolvenzgesetzes auch für Stromlieferverträge gilt. Die vollständigen Auswirkungen dieser Entscheidung sind noch nicht bekannt, aber sie könnte von Zielpersonen von Präferenz- und konstruktiven betrügerischen Übertragungsklagen genutzt werden, um sich gegen Klagen von Treuhändern in Insolvenzverfahren im Bereich Solarenergie und anderen Energiebereichen zu verteidigen.
- Erwerb notleidender Vermögenswerte; Abtretung zugunsten der Gläubiger (ABCs). Notleidende Vermögenswerte werden über verschiedene Mechanismen erworben, darunter Insolvenz, Abtretungen zugunsten der Gläubiger und Zwangsvollstreckungen. Jeder Mechanismus zum Erwerb notleidender Vermögenswerte hat seine Vor- und Nachteile. Bei einem Insolvenzverkauf kann ein Käufer beispielsweise eine „freie und unbelastete” Anordnung vom Gericht und eine Feststellung der Gutgläubigkeit erhalten. Eine Insolvenz kann jedoch kostspielig und zeitaufwändig sein und erfordert oft eine öffentliche Versteigerung der Vermögenswerte. Im Gegensatz dazu ist eine Abtretung zugunsten der Gläubiger weit weniger öffentlich und kostengünstiger, aber Käufer können Pfandrechte nicht ohne Zustimmung aufheben. Je nach Art der benötigten Vermögenswerte, der Gläubigergemeinschaft und anderen Überlegungen kann die Art und Weise des Erwerbs von Vermögenswerten für den Erwerb notleidender Vermögenswerte von entscheidender Bedeutung sein.
Sie können unseren Diskussionsteilnehmern gerne eine E-Mail senden ([email protected]</A>; [email protected]</A>; [email protected]) bei Fragen zu den oben beschriebenen Themen.
Bitte lassen Sie mich wissen, wenn Sie daran interessiert sind, an zukünftigen Veranstaltungen der Energy Bootcamp Series teilzunehmen. Sie erreichen mich unter [email protected].
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