CMS bittet um öffentliche Stellungnahme zu angemessenen Richtlinien für die Offenlegung individueller Arztvergütungsdaten
Am 6. August veröffentlichten die Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) auf ihrer Website eineMitteilung (Notice), in der sie die Öffentlichkeit um Stellungnahmen baten, da die CMS über die geeignetste Vorgehensweise hinsichtlich der Veröffentlichung von Daten zu Arztvergütungen beraten.
Zusammenfassung des Falles Florida
Die Bekanntmachung folgt auf eine Entscheidung eines Bundesbezirksgerichts in Florida vom 31. Mai, eine 1979 erlassene dauerhafte einstweilige Verfügung aufzuheben. Die dauerhafte einstweilige Verfügung untersagte dem Ministerium für Gesundheit, Bildung und Soziales (damals bekannt als US-Gesundheitsministerium (HHS)) die Offenlegung der jährlichen Medicare-Erstattungszahlungen an einzelne Ärzte in einer Weise, die Rückschlüsse auf die Identität einzelner Ärzte zulässt.1 Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung von 1979 verabschiedete das HHS 1980 eine Richtlinie, in der es heißt, dass „das öffentliche Interesse an den individuell identifizierten Zahlungsbeträgen angesichts der Datenschutzinteressen der Ärzte nicht ausreicht, um eine Offenlegung zu erzwingen”.
Im Jahr 2011 beantragten Dow Jones & Company und RealTime Medical Data auf Grundlage des Freedom of Information Act Zugang zu den Medicare-Zahlungsbeträgen für Ärzte beim HHS. Angesichts der bestehenden dauerhaften einstweiligen Verfügung aus dem Jahr 1979 schalteten sich diese Unternehmen offiziell in den Fall in Florida ein und beantragten beim Gericht die Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Das HHS schloss sich dem Antrag mit der Begründung an, dass die einstweilige Verfügung aus dem Jahr 1979 nicht mehr gerechtfertigt sei, da es sich um eine weitreichende, prospektive Unterlassungsverfügung handele, die nach der Entscheidung des Elften Bundesberufungsgerichts in der Rechtssache Edison gegen Department of theArmy3 gemäß dem PrivacyAct2 nicht mehr zulässig sei.
Das Bezirksgericht kam zu dem Schluss, dass es nicht darum ging, ob die durch die einstweilige Verfügung von 1979 vor Offenlegung geschützten Informationen offengelegt werden sollten oder ob die Erlassung der einstweiligen Verfügung im Jahr 1979 richtig war, sondern darum, ob eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Umstände oder der Rechtslage die weitere Durchsetzung der einstweiligen Verfügung von 1979 zum Nachteil des öffentlichen Interesses macht. Das Bezirksgericht kam zu dem Schluss, dass die einstweilige Verfügung von 1979 auf einem Rechtsgrundsatz beruhte, der nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Daher hob das Bezirksgericht die einstweilige Verfügung von 1979 auf.
Aufforderung zur öffentlichen Stellungnahme
Angesichts der neuen rechtlichen Entwicklungen und der Verpflichtung des HHS, eine transparente, innovative und sichere Nutzung von Daten zu fördern, bat CMS um Stellungnahmen dazu, wie die derzeitige Politik hinsichtlich der Veröffentlichung von Daten zu Arztvergütungen geändert werden könnte. Konkret bittet CMS um Kommentare und Stellungnahmen zu folgenden Punkten:
- Haben Ärzte ein Recht auf Privatsphäre in Bezug auf Informationen über Zahlungen, die sie von Medicare erhalten, und wenn ja, wie lässt sich das Recht auf Privatsphäre angemessen gegen das öffentliche Interesse an der Offenlegung von Informationen über Zahlungen von Medicare, einschließlich Daten über Erstattungen, die Rückschlüsse auf einzelne Ärzte zulassen, abwägen?
- Welche konkreten Maßnahmen sollte CMS in Bezug auf die Offenlegung individueller Zahlungsdaten von Ärzten in Betracht ziehen, um die Ziele der Verbesserung der Qualität und des Werts der Gesundheitsversorgung, der Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von CMS-Daten, der Erhöhung der Transparenz in der Regierung und der Verringerung von Betrug, Verschwendung und Missbrauch innerhalb der CMS-Programme zu fördern?
- Die Form, in der CMS Informationen über die Vergütung einzelner Ärzte veröffentlichen sollte, falls CMS sich für eine Veröffentlichung entscheidet (z. B. Einzelposten der Abrechnungsdetails, aggregierte Daten auf Ebene der einzelnen Ärzte).
Einreichung von Kommentaren
Elektronische oder schriftliche Kommentare müssen spätestens am 5. September um 17:00 Uhr Eastern Time (30 Tage nach der Bekanntmachung vom 6. August) bei CMS eingegangen sein.
Copyright 2013, American Health Lawyers Association, Washington, DC. Nachdruck mit Genehmigung.
1Siehe Florida Medical Ass’n, Inc. gegen Department of Health, Ed. & Welfare, 479 F.Supp. 1291 (M.D. Fla. 1979) und 2013 WL 2382270 (M.D. Fla. 31. Mai 2013).
25 U.S.C. § 552a.
3Edison v. Department of the Army, 672 F.2d 840 (11th Cir. 1982).