IRS veröffentlicht neue Mitteilung zu den Auswirkungen der Kürzungen im Rahmen der Haushaltssperre auf Fördermittel gemäß Section 1603
Die US-Steuerbehörde IRS hat diese Wochedie Mitteilung 2014-39 herausgegeben, in der sie die Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Gewährung von Zuschüssengemäß Abschnitt 1603 erläutert. Abschnitt 1603 des Internal Revenue Code sieht einen Barzuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Basis bestimmter Energieanlagen vor.
Der Zweck des Section 1603-Programms, das durch den American Recovery and Reinvestment Act von 2009 ins Leben gerufen wurde, besteht darin, Steuergutschriften für erneuerbare Energien zu monetarisieren, um nach der Finanzkrise Investoren anzuziehen. Bis heute war das Section 1603-Programm äußerst erfolgreich, da es die Gesamtkapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energien erhöht und gleichzeitig Zehntausende von Arbeitsplätzen und Investitionen in Milliardenhöhe im privaten Sektor im ganzen Land geschaffen hat.
Leider wurde das Programm gemäß Abschnitt 1603 durch die pauschalen automatischen Ausgabenkürzungen im Rahmen der Haushaltssperre negativ beeinflusst. Infolgedessen mussten Antragsteller für Fördermittel zwischen dem 1. März 2013 und dem 30. September 2013 eine Kürzung ihrer Fördermittel um 8,7 Prozent hinnehmen, zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 30. September 2014 um 7,2 Prozent, unabhängig davon, wann der Förderantrag beim Finanzministerium eingereicht wurde. Dieser Prozentsatz wird zu Beginn des neuen Haushaltsjahres der Regierung neu berechnet und dürfte sich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 auf der Grundlage der Gesamtprognosen für das Haushaltsdefizit nur geringfügig ändern.
Die Mitteilung 2014-39 enthält einige zusätzliche Erläuterungen zu den Barzuschüssen gemäß Abschnitt 1603:
- Steuerzahler dürfen die Differenz aufgrund der Kürzung durch die Zwangsverwahrung nicht ausgleichen, indem sie die Bemessungsgrundlage ihres Eigentums aufteilen und die Investitionssteuergutschrift (ITC) gemäß Abschnitt 48 oder die Produktionssteuergutschrift (PTC) gemäß Abschnitt 45 für den zwangsverwahrten Teil der Fördermittel geltend machen.
- Steuerzahler, die eine Förderungszuwendung erhalten, reduzieren ihre Bemessungsgrundlage für die Energieanlage um 50 Prozent des tatsächlich gewährten Förderungsbetrags und nicht um 50 Prozent der vor der Kürzung gewährten Barzuwendung.
Wichtig ist, dass die Haushaltssperre keine Auswirkungen auf nicht erstattungsfähige Steuergutschriften hat. Daher sollten Investoren mit ausreichenden Steuerverbindlichkeiten (oder Investoren, die bereit sind, Gutschriften auf zukünftige Jahre zu übertragen), die bereits einen Förderantrag gestellt haben, prüfen, ob es vorteilhafter ist, ihren Antrag zurückzuziehen und stattdessen die 30-prozentige ITC anstelle der Barförderung gemäß Abschnitt 1603 (die derzeit um 7,2 Prozent gekürzt ist) in Anspruch zu nehmen.