Wann haben Sie das letzte Mal innegehalten und sich alle Plakate an den Anschlagtafeln Ihres Unternehmens wirklich genau angesehen? Viele Arbeitgeber verfolgen die Ron-Popeil-Philosophie in Bezug auf Plakate am Arbeitsplatz und„hängen sie auf und vergessen sie dann“. Wenn Sie Ihre Plakate am Arbeitsplatz jedoch nicht auf dem neuesten Stand halten, kann dies zu unnötigen Kopfschmerzen führen, insbesondere wenn Behörden wie die Equal Employment Opportunity Commission oder die Occupational Safety & Health Administration zu einer Vor-Ort-Kontrolle vorbeikommen. Auch wenn Sie vielleicht nicht auf den Inhalt Ihrer Plakate am Arbeitsplatz achten, können Sie sicher sein, dass ein Ermittler der Behörde diesen Fehler nicht machen wird.
Die Bundesregierung und viele staatliche Behörden stellen Arbeitgebern hilfreiche Instrumente zur Verfügung, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen an die Aushangpflicht am Arbeitsplatz erfüllen. So unterhält beispielsweise das Office of Small and Disadvantaged Business Utilization des Arbeitsministeriums eine Webseite mit Links zu Aushängen am Arbeitsplatz, die gemäß mehreren Bundesgesetzen vorgeschrieben sind, darunter das Gesetz über Familien- und Krankenurlaub (Family & Medical Leave Act), das Gesetz über faire Arbeitsnormen (Fair Labor Standards Act) und das Gesetz über die Beschäftigungs- und Wiederbeschäftigungsrechte von Angehörigen der Streitkräfte (Uniformed Services Employment and Reemployment Rights Act). In Michigan unterhält das Department of Licensing and Regulatory Affairs Links zu einer Reihe von Aushängen am Arbeitsplatz, darunter der Aushang (aktualisiert im Oktober 2015), der gemäß dem Workforce Opportunity Wage Act (Gesetz über Mindestlöhne) vorgeschrieben ist.
Aus praktischen Gründen sollten Arbeitgeber sich jedes Jahr im Januar einen Termin in ihrem Kalender vormerken, um sicherzustellen, dass ihre Aushänge am Arbeitsplatz aktuell sind. Das Letzte, was Sie am Ende eines Vor-Ort-Besuchs wollen, ist, dass der Prüfer sagt: „Aber Moment mal, da ist noch etwas“, und Ihnen wegen Nichtvorhandenseins der vorgeschriebenen Aushänge am Arbeitsplatz eine Verwarnung erteilt.