Das „Fazit“
Arbeitgeber haben bis zum 2. März 2018 Zeit, ihren Mitarbeitern das Formular 1095-C („Vom Arbeitgeber angebotene Krankenversicherung und Versicherungsschutz“) vorzulegen.
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Entsprechend seiner jüngsten Praxis hat der IRS die Frist für die Vorlage einer Erklärung über die vom Affordable Care Act (ACA) vorgeschriebenen Krankenversicherungsangebote an die Mitarbeiter erneut um 30 Tage verlängert und wird Arbeitgebern weiterhin Strafmilderung gewähren, wenn sie sich in gutem Glauben bemühen, die Steuererklärungspflichten des ACA zu erfüllen. In Übereinstimmung mit seinem Vorgehen im letzten Jahr hat der IRS die Frist für die Einreichung der entsprechenden Steuerformulare beim IRS nicht verlängert.
Als Hintergrundinformation sei angemerkt, dass ACA große Arbeitgeber verpflichtet, über die Angebote von Krankenversicherungen, die sie ihren Vollzeitbeschäftigten unterbreiten, Bericht zu erstatten. Große Arbeitgeber müssen über jeden Vollzeitbeschäftigten Bericht erstatten, unabhängig davon, ob dem Vollzeitbeschäftigten ein Versicherungsangebot unterbreitet wurde oder ob der Vollzeitbeschäftigte eine vom großen Arbeitgeber angebotene Versicherung abschließt. Die Steuererklärung umfasst die Vorlage einer Erklärung (Formular 1095-C) für jeden Vollzeitbeschäftigten und die Einreichung von Kopien aller dieser Erklärungen zusammen mit einem Übermittlungsblatt (Formular 1094-C) beim IRS. Sponsoren von selbstfinanzierten Krankenversicherungen müssen ebenfalls jeden Arbeitnehmer und jeden Angehörigen melden, der in einer selbstfinanzierten Krankenversicherung eingeschrieben ist, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer ein Vollzeitbeschäftigter ist (das Formular 1095-C kann weiterhin für diese Meldung verwendet werden).
Diese Steuererklärung war 2016 (in Bezug auf die im Kalenderjahr 2015 angebotene Krankenversicherung) und 2017 (in Bezug auf die im Kalenderjahr 2016 angebotene Krankenversicherung) erforderlich. Die nächste Steuererklärung ist Anfang 2018 (in Bezug auf die im Kalenderjahr 2017 angebotene Krankenversicherung) erforderlich.
Genau wie bei den Formularen für 2015 und 2016 hat die IRS kürzlich inder Mitteilung 2018-06 angekündigt, dass sie die Einreichungsfrist erneut verlängern wird. Wie bereits erwähnt, hat die IRS die Einreichungsfrist nicht verlängert. Arbeitgeber können jedoch eine automatische Verlängerung der Einreichungsfrist um 30 Tage erhalten, wenn siedas Formular 8809 vor Ablauf der Frist einreichen. Mit dieser Verlängerung der Einreichungsfrist gelten für die diesjährige Berichterstattung die folgenden Fristen:
| Ursprüngliche Frist | Verlängerte Frist | |
| Ausfüllen des Formulars 1095-C für Mitarbeiter | Januar 31, 2018 | März 2, 2018 |
| Einreichung der Papierformulare 1095-C beim IRS | Februar 28, 2018 | Keine Verlängerung |
| Elektronische Einreichung* der Formulare 1095-C beim IRS | April 2, 2018 | Keine Verlängerung |
*Elektronische Einreichung erforderlich für 250 oder mehr Formulare.
Wie bereits erwähnt, wird die IRS auch weiterhin Arbeitgebern gestatten, den Grundsatz von Treu und Glauben für die Erlassung von Strafen anzuwenden. Das bedeutet, dass die IRS keine Strafen für die Steuererklärung gegen einen Arbeitgeber verhängt, der unvollständige oder unrichtige Angaben in seinen Formularen macht, solange der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er sich in gutem Glauben um die Einhaltung der Vorschriften bemüht hat. Arbeitgeber können diesen Grundsatz von Treu und Glauben jedoch nicht anwenden, wenn sie ihre ACA-Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen.