Die moderne Lieferkette wird immer komplexer. Hinzu kommt, dass sie aufgrund des aktuellen politischen Klimas fast täglich Angriffen ausgesetzt ist. Dies schafft ein Umfeld der Unsicherheit, das ein guter Grund ist, zu überprüfen, ob Ihre Lieferkettenvereinbarungen unter Berücksichtigung wichtiger Bestimmungen zum Schutz Ihres Unternehmens ausgearbeitet wurden.
Bei den Themen Entschädigung und Haftungsausschluss für Folgeschäden muss man stets die Wechselwirkung der Risikoverteilungsbestimmungen in einem Vertrag berücksichtigen. Wenn die Vereinbarung beispielsweise eine umfassende Entschädigungsklausel enthält, wonach die entschädigende Partei die entschädigte Partei für alle Verluste entschädigt, die aus bestimmten Gründen entstehen, und außerdem einen Haftungsausschluss für Folgeschäden enthält, wonach keine Partei gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden haftet, weist die Vereinbarung eine inhärente Inkonsistenz auf, die für beide Seiten ungünstig ist, da sich keine der beiden Seiten auf ein Ergebnis verlassen kann (d. h. die entschädigte Partei weiß beispielsweise nicht, ob ihre Reputations- oder sonstigen Folgeschäden entschädigt werden, und die entschädigende Partei weiß nicht, ob sie für Reputations- oder sonstige Folgeschäden haftet). Ein weiteres Beispiel: Ansprüche Dritter sind in der Regel als Folgeschäden einzustufen. Wenn eine Vereinbarung sowohl eine Entschädigung für Ansprüche Dritter als auch einen Haftungsausschluss für Folgeschäden enthält, besteht ein innerer Widerspruch in der Vereinbarung, sodass möglicherweise ein Richter oder eine Jury entscheiden muss, welches Ergebnis von den Parteien beabsichtigt war. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass Verträge ausdrücklich regeln, wie Entschädigungsklauseln und Haftungsausschlüsse miteinander interagieren.
Ein weiterer häufiger Grund zur Sorge sind die Gewährleistungsbeschränkungen eines Unternehmens. Bieten Sie eine beschränkte oder eine unbeschränkte Gewährleistung an (oder erhalten Sie eine solche)? Die betreffende Gewährleistung sollte, insbesondere für Verkäufer, auf eine einfache ausdrückliche Gewährleistung mit den entsprechenden Haftungsausschlüssen für stillschweigende Gewährleistungen gemäß dem Uniform Commercial Code beschränkt sein. Darüber hinaus sollten Sie die Rechtsbehelfe, die Ihre Garantie bietet, sorgfältig einschränken, da ein Unternehmen sonst möglicherweise ein 5-Dollar-Produkt verkauft, aber einer exponentiell höheren Haftung unterliegt. Daher sollten Folgeschäden (entgangene Gewinne usw.) ausdrücklich und deutlich ausgeschlossen werden. Was genau wird garantiert? Je präziser eine Garantie formuliert ist, desto besser.
Bei Abschluss eines Liefervertrags werden Bestimmungen zu höherer Gewalt von beiden Parteien oft übersehen. Häufig handelt es sich bei der Bestimmung zu höherer Gewalt lediglich um einen „Ausschnitt“ aus früheren Verträgen, ohne dass dabei näher darüber nachgedacht wurde, welche Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers eintreten und tatsächlich die Vertragserfüllung verhindern könnten. Oder welche Rechte der Käufer hat, wenn der Lieferant höhere Gewalt geltend macht. Angesichts des jüngsten Handelskriegs und der daraus resultierenden Zölle betrachten die Parteien ihre Bestimmungen zu höherer Gewalt nun als einen möglichen Weg, um Preisentlastungen zu erreichen. Eine echte Situation höherer Gewalt muss jedoch die Erfüllung der Leistung verhindern und darf nicht nur die Erfüllung verteuern.
Schließlich kommt es mehr als bei jeder anderen Vertragsbestimmung zu Streitigkeiten, wenn eine Partei versucht, den Vertrag zu kündigen – sei es aus wichtigem Grund oder aus Bequemlichkeit. Die Kündigungsklausel sollte klar definieren, unter welchen Umständen die Parteien kündigen können, wie lange die Kündigungsfrist ist und welche Rechte die Parteien im Falle einer Kündigung haben.
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