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IRS entscheidet, dass PAC, das von einer gewinnorientierten Tochtergesellschaft einer 501(c)(3)-Gesundheitssystem-Muttergesellschaft gesponsert wird, gegen das Verbot der Einmischung in politische Kampagnen verstößt

Steinfassade mit der Aufschrift „Internal Revenue Service“ über einer Tür – ein häufig besuchter Ort für Steuerfachleute aus Anwaltskanzleien und Spezialisten für Prozessunterstützung.