Technische Leitlinien des mexikanischen Gesundheitsministeriums für wesentliche Tätigkeiten: Sofortiges Handeln erforderlich
Am Montag, dem 6. April 2020, um 19:00 Uhr CST veröffentlichte der mexikanische Gesundheitsminister eine Reihe von Leitlinien zur Auslegung der Vereinbarung, die die technischen Leitlinien für die in Artikel 1 Abschnitt II Absätze c) und e) der am 31. März 2020 veröffentlichten Vereinbarung über außerordentliche Maßnahmen zur Bewältigung des durch das SARS-CoV2-Virus verursachten Gesundheitsnotstands (die „überarbeitete Durchführungsverordnung“), wenn es um wesentliche Tätigkeiten geht, deren Unterbrechung irreversible Auswirkungen auf ihre spätere Fortsetzung haben kann, sowie um Tätigkeiten, die zur Erhaltung, Wartung und Reparatur der kritischen Infrastruktur erforderlich sind, die die Erzeugung und Verteilung wesentlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Stromversorgung gewährleistet.
Diese Richtlinien legen fest, dass die Produktion von Stahl, Zement und Glas sowie die IT-Dienstleistungen, die zur Gewährleistung der Kontinuität der Informationssysteme für den öffentlichen, privaten und sozialen Sektor erforderlich sind, gemäß der überarbeiteten Durchführungsverordnung als wesentliche Tätigkeiten gelten.
Kohlebergwerke sowie Kohlevertriebsunternehmen gelten ebenfalls als unverzichtbar für den Elektrizitätssektor, sofern ihre Tätigkeit auf ein Minimum beschränkt bleibt, um die Versorgung der Bundesstromkommission sicherzustellen.
Darüber hinaus gelten E-Commerce-Unternehmen und -Plattformen im Sinne der überarbeiteten Durchführungsverordnung als Kurierdienste und somit ebenfalls als wesentliche Tätigkeiten.
Um die Kontinuität ihres Betriebs gemäß diesen Leitlinien zu gewährleisten, müssen Kohlebergwerke, Stahl-, Zement- und Glasproduktionsunternehmen sowie Unternehmen, die IT-Dienstleistungen erbringen, die zur Gewährleistung der Kontinuität der Informationssysteme für den öffentlichen, privaten und sozialen Sektor erforderlich sind, innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung dieser Leitlinien eine E-Mail an das Wirtschaftsministerium unter [email protected] senden und dabei folgende Angaben machen: (i) Name des Unternehmens; (ii) Name des gesetzlichen Vertreters; (iii) Steueridentifikationsnummer; (iv) Telefonnummer; (v) E-Mail-Adresse; (vi) Standort/Adresse; (vii) Anzahl der unter normalen Bedingungen beschäftigten Mitarbeiter; und (viii) Anzahl der Mitarbeiter während des Gesundheitsnotstands.
Es ist zu beachten, dass weder E-Commerce-Unternehmen und -Plattformen noch Kohlevertriebsunternehmen verpflichtet sind, dem Wirtschaftsministerium eine E-Mail zu senden, wie oben erläutert.
Darüber hinaus sind nur diejenigen Stahl-, Zement- und Glasproduktionsunternehmen, die derzeit Verträge mit der Bundesregierung in Bezug auf Dos Bocas (Raffinerie), Tren Maya (Maya-Eisenbahnprojekt), Flughafen (ausschließlich Flughafen Felipe Angeles) und Transisthmian Corridor haben oder deren Verträge von Pemex oder der mexikanischen Elektrizitätskommission als unverzichtbar angesehen werden, berechtigt, ihre Tätigkeit auf einem Niveau fortzusetzen, das es ihnen ermöglicht, ihre kurzfristigen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Schließlich gelten gemäß der überarbeiteten Durchführungsverordnung die Grundsätze der sozialen Distanzierung an allen Orten, in allen Bezirken und auf allen Geländen, an denen wesentliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Es muss noch klarer werden, ob diese Richtlinien andere Aktivitäten ausschließen, die als wesentlich angesehen werden können. Wir werden die Lage weiter beobachten und euch auf dem Laufenden halten, sobald wir neue Infos haben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Foley. Weitere Online-Ressourcen, die Ihnen dabei helfen, die weltweite Ausbreitung des Coronavirus zu verfolgen, finden Sie auf den Websites der CDC und der Weltgesundheitsorganisation.
Foley hat als Reaktion auf COVID 19 ein multidisziplinäres und länderübergreifendes Team zusammengestellt, das eine Fülle aktueller Mandantenressourcen vorbereitet hat und darauf vorbereitet ist, unsere Mandanten bei der Bewältigung der rechtlichen und geschäftlichen Herausforderungen zu unterstützen, die der Ausbruch des Coronavirus für die Beteiligten in einer Reihe von Branchen mit sich bringt. Klicken Sie hier, um das Foley Coronavirus Resource Center aufzurufen und sich über relevante Entwicklungen, Erkenntnisse und Ressourcen zu informieren, die Ihr Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Um diese Inhalte direkt in Ihrem Posteingang zu erhalten, klicken Sie hier und füllen Sie das Formular aus.