Die acht wichtigsten Maßnahmen für Bildungseinrichtungen zur Vermeidung, Vorbereitung und Lösung von COVID-19-Sammelklagen
Seit März wurden Dutzende von Sammelklagen gegen Bildungseinrichtungen eingereicht, und es werden weitere erwartet. Obwohl jede Klage die individuelle Reaktion einer bestimmten Einrichtung auf die COVID-19-Pandemie beanstandet, wird in den Klagen im Allgemeinen Vertragsbruch sowie ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlung nach dem Gewohnheitsrecht geltend gemacht.
Alle Bereiche der Hochschulbildung sind betroffen. Studenten reichen Sammelklagen gegen Mitglieder der Ivy League, renommierte staatliche Universitäten und kleinere Liberal-Arts-Colleges ein. Ähnliche Klagen könnten letztendlich auch private Grundschulen, konfessionelle Schulen und College-Vorbereitungsakademien erreichen. Diese Klagen drohen, die ohnehin schon erheblichen finanziellen Einbußen im Hochschulbereich noch zu verschärfen.
Da jede Bildungseinrichtung ihre eigenen Richtlinien, Verfahren und Kultur hat – die wiederum ihre jeweiligen Reaktionen auf die aktuelle Krise geprägt haben –, wird keine zwei Sammelklagen auf die gleiche Weise vorgehen, selbst wenn die zugrunde liegenden Beschwerden der Kläger ähnlich sind. Dennoch gibt es eine Reihe von allgemein anwendbaren, konkreten Maßnahmen, die Einrichtungen derzeit in Betracht ziehen können, um die Störungen an ihren Schulen zu mildern und potenzielle finanzielle, reputationsbezogene und prozessuale Risiken zu mindern, nicht nur bei der Verteidigung gegen solche Klagen, sondern auch bei der Vorbereitung auf eine unvorhersehbare Rückkehr zum Unterricht im Herbst.
1. Bestehende vertragliche Protokolle und Verfahrenbewerten
Dies ist der erste Schritt bei jeder potenziellen Vertragsstreitigkeit. Jede Schule sollte unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände eine gründliche Überprüfung der Richtlinien und Verfahren durchführen, die ihre Vertragsbeziehungen mit ihren Schülern regeln. Von besonderer Bedeutung sind Bestimmungen, die die Art der von der Einrichtung zu schaffenden Bildungsumgebung, Klauseln über höhere Gewalt, Katastrophen- und Notfallprotokolle sowie Streitbeilegungsverfahren detailliert beschreiben. Es ist unerlässlich, die vertraglichen Verpflichtungen der Einrichtung gegenüber ihren Schülern, den Ermessensspielraum der Verwaltungsangestellten und Lehrkräfte bei der Gestaltung der Bildungsumgebung und die geeigneten Wege zur Beilegung von Streitigkeiten genau zu kennen.
2. Aktualisierung der Einschreibungsunterlagen und Schülerhandbücher mit ergänzenden Bestimmungen
Angesichts der Tatsache, dass COVID-19 Bildungseinrichtungen dazu gezwungen hat, sich an die sich entwickelnde Gesundheitskrise anzupassen, sollten die Richtlinien und Verfahren der Einrichtungen geändert werden, um der „neuen Normalität“ gerecht zu werden. Da Lehrkräfte ihr Bestes tun, um das traditionelle Unterrichtserlebnis durch elektronische Medien (Zoom-Vorlesungen, virtuelle Sprechstunden und webbasierte Lerngruppen) nachzubilden, sollten neue Richtlinien und Verfahren entworfen werden, die speziell auf diese neuen virtuellen Campusumgebungen zugeschnitten sind. Datenschutz und Bestimmungen des Family Educational Rights and Privacy Act (Gesetz über die Rechte der Familie auf Bildung und Datenschutz) sind von besonderer Bedeutung, da die Einrichtungen von Präsenzunterricht auf Online-Lernumgebungen umstellen. Die klare Festlegung der geltenden Bildungsstandards und die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten der Studierenden sind sowohl aus Sicht des Bildungsbetriebs als auch aus Sicht der Risikominderung eine sinnvolle Vorgehensweise.
3. Sammeln, organisieren und verbreiten Sie Leitlinien von staatlichen und lokalen Behörden sowie Akkreditierungsstellen.
Hochschulen und Universitäten haben neue Notverordnungen, Gesetze und Richtlinien verschiedener Aufsichtsbehörden beobachtet, um ihren Kurs unter diesen neuen Umständen festzulegen. Diese Richtlinien entwickeln sich parallel zur Pandemie ständig weiter. Chronologien, aus denen hervorgeht, welche Anweisungen von welchen Behörden wann erteilt wurden, sind von unschätzbarem Wert, um nachzuweisen, dass eine Einrichtung alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um ihre Studierenden und Mitarbeiter zu informieren und zu schützen. Einrichtungen, die gemäß § 3504 von Teil IV des CARES-Gesetzes Bundesmittel erhalten haben, sollten Wege finden, um Hilfsgelder an Studierende zu verteilen, die besonders stark unter den Beeinträchtigungen des physischen Lernumfelds leiden.
4. Verpflichtung fürProfessoren, Dozenten und Verwaltungsangestellte, Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 zu dokumentieren
Angesichts der sich ständig ändernden Umstände, die sich auf bestimmte Hochschulen und Universitäten und ihre entsprechenden Untereinheiten auswirken, sollten die Einrichtungen ihre Mitarbeiter dazu anhalten, die Gründe für die Wahl bestimmter Vorgehensweisen offiziell zu dokumentieren. In diesen Unterlagen sollte detailliert dargelegt werden, wie die Einrichtung ihren Verpflichtungen gegenüber den Studierenden in erheblichem Maße nachkommt, indem sie sich bemüht, ihnen unter den beispiellosen Umständen eine Bildungserfahrung zu bieten, die einem traditionellen Unterricht so nahe wie möglich kommt, und gleichzeitig die mit alternativen Optionen verbundenen Risiken aufzeigt. Aufzeichnungen, die die schwierigen Entscheidungen des Personals der Einrichtung veranschaulichen, sind hilfreich, wenn spätere Maßnahmen in Gerichtsverfahren angefochten werden.
5. Sorgfältige Verwaltung der Massenkommunikation mit Schülern, Eltern und Ehemaligen
Alle Massenmitteilungen, die von einer Einrichtung oder sogar bestimmten Hochschulen/Schulen/Fachbereichen an Studierende gerichtet sind und die Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie betreffen, sollten von der internen Rechtsabteilung der Einrichtung in Absprache mit externen Rechtsberatern geprüft werden. Diese Mitteilungen sollten im Hinblick auf eine offene, direkte Kommunikation geprüft werden, wobei gleichzeitig die Flexibilität der Einrichtung angesichts der sich ständig ändernden Umstände gewahrt bleiben sollte. Die Einrichtungen sollten auch öffentlich zugängliche Marketingmaterialien (wie Websites, Broschüren, Kursverzeichnisse) auf Aussagen überprüfen, die möglicherweise als falsche Darstellungen hinsichtlich der Art und des Charakters der Bildungsangebote missverstanden werden könnten. Die spezifischen Aussagen der Einrichtung zu Präsenzunterricht sollten genau geprüft werden.
6. Feedback der Studierenden zur Bewertung des Frühjahrssemestersüberprüfen
Die meisten Hochschulen und Universitäten bieten ihren Studierenden die Möglichkeit, am Ende jedes Semesters anonym Feedback zur Leistung ihrer Dozenten und zur allgemeinen Unterrichtserfahrung zu geben. Die Meinungen der Studierenden zu ihren Bildungserfahrungen sind immer wichtig, aber in der aktuellen Situation sind sie besonders wichtig. Durch das Erkennen und Lösen neuer Probleme, die sich aus den massenhaften virtuellen Lehrumgebungen der Hochschulen und Universitäten ergeben, können die Schulen proaktiv auf diese Probleme reagieren und verhindern, dass sie sich zu größeren Problemen entwickeln.
7. Bewertungder Studiengebührenstrukturen unter Berücksichtigung neuer Umstände
Hochschulen und Universitäten haben hohe Fixkosten (vor allem in Form von Mitarbeitergehältern), und viele Gebühren (wie Studiengebühren) sind notwendig, um den effektiven Betrieb der Einrichtung aufrechtzuerhalten. Die Einrichtungen sollten jedoch prüfen, ob variable Kosten gesenkt werden können und ob den Studierenden entsprechende Anpassungen angeboten werden sollten.
8. Planen Sieeine allgemeine Strategie zur Verteidigung in Rechtsstreitigkeiten
Bevor eine Klage zugestellt wird, sollten Institutionen ihre allgemeine Verteidigungsstrategie für die Reaktion auf eine Klage, die ihre Maßnahmen gegen COVID-19 anficht, überdenken und planen. Wie wichtig ist es, dass Ansprüche in einem bestimmten Forum entschieden werden? Ist eine private Streitbeilegung eine Option, die von Studierenden und der Institution bevorzugt werden könnte (insbesondere wurden eine Reihe potenzieller Fälle anonym eingereicht, wobei die Kläger als „John Does” oder „Jane Does” aufgeführt wurden)? Sollten Ansprüche im Zusammenhang mit COVID-19 für alle Studierenden auf Klassenbasis geklärt werden, oder sind individuelle Verfahren vorzuziehen? Wären bestimmte rechtliche Verteidigungsargumente am besten zu Beginn des Rechtsstreits vorzubringen, oder ist eine begrenzte Beweisaufnahme vorzuziehen, um die Einrichtung in eine strategisch vorteilhafte Verteidigungsposition zu bringen? Wie aggressiv ist die Einrichtung bereit, gegenüber ihren zukünftigen Absolventen aufzutreten? Durch die vorausschauende Betrachtung solcher verfahrensrechtlichen und strategischen Fragen kann eine Einrichtung entschlossener handeln, wenn es tatsächlich zu einer Klage kommt.
Ob die Anwälte der Sammelkläger mit diesen neuartigen Rechtsansprüchen gegen Hochschulen und Universitäten vor Gericht Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Bis die Verteidiger eine Reihe von Siegen erringen, muss die Hochschulbranche mit weiteren Klagen rechnen. Eine proaktive, strategische Planung mit Blick auf mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten kann Betriebsstörungen vermeiden, die finanziellen Risiken einer Einrichtung mindern und sicherstellen, dass die Schulen ihren Schülern in der aktuellen Krise die bestmögliche Bildungserfahrung bieten können.
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