Lassen Sie kein Geld auf dem Tisch liegen: Schlagen Sie das Finanzamt von Louisiana mit seinen eigenen Waffen
Die Steuersaison ist in vollem Gange, und nach einem turbulenten Jahr 2020 suchen Unternehmen möglicherweise nach Möglichkeiten, um Geld zu sparen. Das letzte Jahr stellte die staatlichen und lokalen Behörden vor andere, aber ebenso schwierige Herausforderungen. Tatsächlich hatten viele aufgrund sinkender Einnahmen und steigender Kosten infolge von COVID-19 und Naturkatastrophen mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Auch Louisiana blieb von diesen Problemen nicht verschont. Um die Einnahmen zu steigern, werden die Steuerbehörden die Steuererklärungen in diesem Jahr möglicherweise genauer prüfen als in der Vergangenheit. Sie könnten auch neue Vorschriften erlassen und andere neu auslegen, was zu höheren Steuerbelastungen für die Steuerzahler führen würde. Ein aktueller Fall aus dem First Circuit von Louisiana liefert ein anschauliches Beispiel dafür, wie ein Unternehmen, das in Louisiana Steuern gezahlt hat, das System angefochten und gewonnen hat.
In der RechtssacheDavis-Lynch Holding Co., Inc. gegen Robinson, Nr. 2019-1574 (La. App. 1 Cir. 30.12.2020) bestätigte das Berufungsgericht ein Urteil des Louisiana Board of Tax Appeals (Board), mit dem eine vom Louisiana Department of Revenue (DOR) durchgesetzte Vorschrift für ungültig erklärt wurde. Der Streit entstand, nachdem Davis-Lynch, ein Unternehmen aus Texas, eine Beteiligung an einer LLC in Louisiana verkauft und den Verkaufserlös als brutto aufteilbares Einkommen in der entsprechenden Umsatzquotenberechnung gemäß La. R.S. 47:287.95 erfasst hatte.
Das anteilige Einkommen wurde definiert als „das Nettoverhältnis zwischen den im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit erzielten Nettoverkäufen und anderen Bruttoeinkünften, die diesem Bundesstaat zuzurechnen sind, und den gesamten im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit erzielten Nettoverkäufen und anderen Bruttoeinkünften des Steuerpflichtigen“. Beide Parteien waren sich einig, dass die Einkünfte aus dem Verkauf der LLC nicht im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit von Davis-Lynch erzielt wurden.
Das DOR argumentierte, dass gemäß dem Louisiana Administrative Code nur die im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit erzielten Einkünfte zu den aufteilbaren Einkünften zählen. Im Rahmen einer Prüfung entfernte das DOR die durch den Verkauf der LLC erzielten Einkünfte von Davis-Lynch aus seiner Berechnung der aufteilbaren Einkünfte, was zu einer höheren Steuerveranlagung führte.
Davis-Lynch focht die Prüfungsergebnisse des DOR vor dem Ausschuss an und beantragte die Aufhebung der Steuerveranlagung, da die Vorschriften des DOR gegen das Landesrecht verstießen. Der Ausschuss stimmte dem zu und verwies auf La. R.S. 47:287.92(c) alle Einkünfte in zwei allgemeine Kategorien unterteilt: zuordenbare Einkünfte und anteilige Einkünfte. Der Ausschuss stellte fest, dass die Durchsetzung der vom DOR vorgeschlagenen Regelung alle anteiligen Einkünfte aus der Umsatzquote ausschließen würde, wodurch der Begriff „sonstige anteilige Bruttoeinkünfte” bedeutungslos würde. Der Ausschuss begründete seine Entscheidung damit, dass die Vorschrift nicht mit der Absicht des Gesetzgebers vereinbar sei, und hob daher die Steuerfestsetzung des DOR auf. Das DOR legte daraufhin Berufung gegen die Entscheidung des Ausschusses ein.
Unter Anwendung der Grundsätze der Gesetzesauslegung entschied das Berufungsgericht, dass die Verordnung des DOR über den Wortlaut und den Zweck des Gesetzes hinausging. Es erklärte, dass Steuern nur auf Gegenstände erhoben werden könnten, die vom Gesetzgeber ausdrücklich und eindeutig bezeichnet worden seien, sofern keine gegenteiligen Beweise vorlägen. Darüber hinaus würden die Gerichte in Louisiana in Steuerrechtsstreitigkeiten Steuergesetze großzügig zugunsten der Steuerzahler auslegen. Schließlich könne eine behördliche Verordnung zwar dieselbe Rechtskraft und Wirkung wie ein Gesetz haben, sie müsse jedoch auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt sein, das die Maßnahme der Behörde genehmigt. In diesem Fall überschritt die Vorschrift des DOR diese Grenzen, sodass das Berufungsgericht das Urteil der Steuerbehörde bestätigte und die Steuerfestsetzung des DOR gegenüber Davis-Lynch aufhob.
Die Schlussfolgerung lautet, dass Unternehmen, insbesondere solche, die komplexe und anspruchsvolle Steuererklärungen in Louisiana einreichen, ihre Steuerbescheide genau prüfen sollten, um festzustellen, ob die Steuerbehörde ihre Veranlagung innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen vorgenommen hat. Allgemeiner gesagt sollten Unternehmen sich ihrer finanziellen Risiken im Umgang mit dem Finanzamt von Louisiana bewusst sein und wachsam gegenüber Übergriffen der Behörde sein. Wer diese Überlegungen ignoriert, riskiert, Geld zu verschenken.