Mexiko treibt die Legalisierung der medizinischen und therapeutischen Verwendung von Cannabis voran
Am 12. Januar 2021 veröffentlichte das mexikanische Gesundheitsministerium im Amtsblatt der Föderation die Bundesgesundheitsvorschriften für die medizinische Produktion, Forschung und Verwendung von Cannabis und seinen pharmazeutischen Derivaten (die„Vorschriften für medizinisches Cannabis”), die nun in Kraft getreten sind. Daher sind die medizinische Verwendung von Cannabis und seinen pharmazeutischen Derivaten sowie die damit verbundenen Aktivitäten, die darin enthalten sind, in Mexiko bereits zugelassen.
Zugelassene Aktivitäten gemäß den Vorschriften für medizinisches Cannabis
Die Hauptziele der Vorschriften für medizinisches Cannabis sind die Genehmigung, Regulierung, Kontrolle, Förderung und Überwachung der medizinischen und therapeutischen Verwendung von Cannabis-Rohstoffen, pharmazeutischen Derivaten und Arzneimitteln. Dazu gehören die damit verbundenen Aktivitäten der Forschung, Produktion, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, des Verkaufs und der Verschreibung solcher Cannabisprodukte für medizinische und therapeutische Zwecke in Mexiko, wie unten beschrieben:
- Forschung. Parteien, die an der Durchführung von Forschung zu medizinischen Zwecken interessiert sind, müssen von der mexikanischen Bundeskommission für den Schutz vor Gesundheitsrisiken („COFEPRIS”,gemäß ihrer Abkürzung im Spanischen) eine Genehmigung für ihre Forschungsprotokolle einholen. Diese Protokolle müssen sowohl den Anforderungen der Vorschriften für medizinisches Cannabis als auch den Bestimmungen des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes zu Forschungszwecken im Gesundheitsbereich entsprechen.
- Anbau/Produktion. Parteien, die daran interessiert sind, Cannabis für die Forschung und Herstellung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Derivaten anzubauen und zu produzieren,müssen eine Produktionsgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Gesundheit, Sicherheit und Agrar- und Lebensmittelqualität (SENASICA)einholen. Für die Erteilung dieser Produktionsgenehmigung sind das entsprechende Forschungsprotokoll oder die Gesundheitszulassung der Arzneimittel oder pharmazeutischen Derivate, die mit Cannabis hergestellt werden sollen, erforderlich. Die Produktionsgenehmigung erlaubt die Aussaat, den Anbau und die Ernte von Cannabis für medizinische Forschungszwecke sowie für die Herstellung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Derivaten. Die Produktion von Cannabis für medizinische und therapeutische Zwecke muss in geschlossenen Räumen erfolgen, die von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß genehmigt wurden.
- Verschreibung. Die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln erfolgt gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes (d. h. nur durch ordnungsgemäß zugelassenes medizinisches Personal). Das medizinische Personal muss einen Barcode für spezielle medizinische Verschreibungsformulare erhalten, um Cannabis-Arzneimittel verschreiben zu können, und Apotheken müssen Aufzeichnungen über die Patienten führen, die diese Arzneimittel einnehmen.
- Herstellung. Die Rohstoffe, pharmazeutischen Derivate und Arzneimittel aus Cannabis dürfen unter Einhaltung der guten Herstellungspraxis und nach Erhalt der erforderlichen Lizenz für den Verkauf oder zu Forschungszwecken hergestellt werden. Die COFEPRIS kann bei Herstellern Kontrollbesuche durchführen, wenn sie dies für notwendig erachtet. Cannabis-Arzneimittel dürfen nicht in medizinischen Proben oder als Werbegeschenke hergestellt werden. Cannabis-Arzneimittel und -Produkte für medizinische und therapeutische Zwecke müssen gemäß den geltenden mexikanischen Rechtsvorschriften bei der COFEPRIS für ihre Herstellung und ihren Verkauf in Mexiko registriert werden.
- Verkauf. Produktionsstätten oder pharmazeutische Hersteller von Cannabis-Rohstoffen, Arzneimitteln oder pharmazeutischen Derivaten dürfen solche Produkte nur an Einrichtungen verkaufen, die über die entsprechende Gesundheitslizenz der COFEPRIS verfügen, entweder als Vertriebs-/Lagerstätten oder Apotheken, und es ist außerdem erforderlich, dass das Arzneimittel oder Produkt aus Cannabis bei der COFEPRIS registriert ist, sofern zutreffend.
- Import und Export. Nur die folgenden Cannabisartikel und -produkte dürfen für medizinische oder therapeutische Zwecke nach Mexiko importiert werden: (a) Rohstoffe, (b) pharmazeutische Derivate und (c) Arzneimittel. Nur die beiden letztgenannten (pharmazeutische Derivate und Cannabisarzneimittel) dürfen aus Mexiko exportiert werden. Für den Import oder Export von Cannabisarzneimitteln und ähnlichen Produkten zum Verkauf ist außerdem eine entsprechende Produktregistrierung bei der COFEPRIS erforderlich. Für den Import und Export sind Genehmigungen erforderlich, während Post- und Paketzustelldienste für solche Zwecke nicht zulässig sind.
Gesetzentwurf zu Cannabis für andere zugelassene Verwendungszwecke folgt
Zusätzlich zu den Vorschriften für medizinisches Cannabis soll bis spätestens 15. April 2021 ein neues Bundesgesetz zur Regulierung von Cannabis (das„Cannabisgesetz“) vom Repräsentantenhaus verabschiedet werden, das andere Arten der Verwendung von Cannabis (d. h. für Freizeit-, Industrie-, Kosmetik- und Lebensmittelzwecke) legalisiert und weiter regelt, Nachdem der Oberste Gerichtshof des Landes dem mexikanischen Kongress eine weitere Verlängerung der Frist für die Verabschiedung des bereits vom Senat gebilligten Cannabisgesetzes gewährt hat.