Oberster Gerichtshof entscheidet, ob US-Gerichte gemäß 28 U.S.C. § 1782(a) die Offenlegung von Beweismitteln für die Verwendung in privaten Handelsschiedsverfahren im Ausland erzwingen können
Der Oberste Gerichtshof hat einem Antrag auf Erlass einer Vorladungsschrift in der Rechtssache Servotronics Inc. gegen Rolls Royce PLC et al, Nr. 19-1847, 2020 WL 5640466 (7. Cir. 22. September 2020) statt und wird die Gelegenheit haben, eine wichtige Frage zu klären, die zu einer zunehmenden Spaltung der Gerichtsbarkeit geführt hat – nämlich ob US-Gerichte die Befugnis haben, gemäß 28 U.S.C. § 1782 die Offenlegung von Beweismitteln in den USA für die Verwendung in privaten Handelsschiedsverfahren im Ausland zu erzwingen. Das Gesetz sieht vor:
„(a) Das Bezirksgericht des Bezirks, in dem eine Person wohnt oder sich aufhält, kann [die Person] anweisen, [ihre] Aussage oder Erklärung zu machen oder ein Dokument oder eine andere Sache vorzulegen, die in einem Verfahren vor einem ausländischen oder internationalen Gericht verwendet werden soll, einschließlich strafrechtlicher Ermittlungen, die vor einer formellen Anklage durchgeführt werden …“
Die Gerichte haben den Begriff „ausländisches oder internationales Gericht“ unterschiedlich ausgelegt: Der zweite, fünfte und siebte Gerichtsbezirk vertreten die Auffassung, dass dieser Begriff private Handelsschiedsverfahren nicht umfasst, während der vierte und sechste Gerichtsbezirk das Gegenteil vertreten.
Hintergrund des Servotronics-Streits
Der zugrunde liegende Streitfall in der Rechtssache Servotronics ergibt sich aus einem im Vereinigten Königreich anhängigen Schiedsverfahren zwischen Servotronics und Rolls-Royce. Servotronics beantragte bei den Bezirksgerichten des vierten und siebten Gerichtsbezirks die Offenlegung von Unterlagen durch Boeing gemäß 28 U.S.C. § 1782(a), woraufhin Boeing diesen Anträgen widersprach. Die Berufungsgerichte des vierten und siebten Gerichtsbezirks hatten somit Gelegenheit, Section 1782 im Zusammenhang mit demselben zugrunde liegenden Streitfall zu analysieren, kamen jedoch zu widersprüchlichen Schlussfolgerungen.
Der Vierte Circuit entschied, dass Abschnitt 1782 den Bezirksgerichten die Ermessensfreiheit einräumt, die Offenlegung „zur Verwendung“ in ausländischen privaten Schiedsverfahren zu erzwingen. Das Gericht stützte seine Analyse weitgehend auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Intel Corp. gegen Advanced Micro Devices Inc., 542 U.S. 241 (2004), und verwies auf die Entstehungsgeschichte und den gesetzlichen Kontext von § 1782, um seine Schlussfolgerung zu stützen, dass der Begriff „ausländisches ... Gericht” auch private Schiedsgerichte umfasst. Der Seventh Circuit hielt diese Begründung für nicht überzeugend und beanstandete die Auslegung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes und die Lesart des Intel-Urteils durch den Fourth Circuit. Servotronics reichte einen Antrag auf Erlass einer Certiorari-Verfügung ein, nachdem der Seventh Circuit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt hatte, dass Abschnitt 1782 ein Gericht nicht dazu berechtigt, in privaten Schiedsverfahren Unterstützung zu leisten.
Bedeutung des Falles
Wenn der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass Abschnitt 1782 es US-Gerichten erlaubt, die Offenlegung von Beweismitteln in den USA für die Verwendung in privaten Schiedsverfahren im Ausland zu erzwingen, ist zu erwarten, dass mehr ausländische Prozessparteien von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, um relevante Dokumente und Zeugenaussagen für die zugrunde liegenden ausländischen Schiedsverfahren zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Offenlegung gemäß Section 1782 weiterhin vollständig im Ermessen der Bezirksgerichte liegt, sodass die Parteien darauf vorbereitet sein sollten, Argumente hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ausübung dieses Ermessens vorzubringen. Bis zur Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Berufungsgerichte kann die Möglichkeit, relevante Informationen für die Verwendung in einem ausländischen privaten Handelsschiedsverfahren zu erlangen, in hohem Maße davon abhängen, wo in den USA der Antrag gestellt wird.