DOL hebt die Regelung der Trump-Regierung für unabhängige Auftragnehmer auf
Arbeitgeber, die sich an die Richtlinien des Arbeitsministeriums (DOL) für unabhängige Auftragnehmer gehalten haben, könnten das Gefühl haben, auf einer Wippe zu sitzen.
Wie wir bereitsim Januar dieses Jahres berichteten, hat das DOL in den letzten Tagen der Trump-Regierung eine endgültige Regelung (die Regelung) zum Status unabhängiger Auftragnehmer gemäß dem Fair Labor Standards Act (FLSA) erlassen. Die Regelung änderte die Kriterien des DOL für die Einstufung von Arbeitnehmern als Angestellte oder unabhängige Auftragnehmer im Sinne des FLSA und machte diese Kriterien umfassender und arbeitgeberfreundlicher. Konkret führte die Behörde eine Fünf-Faktoren-Prüfung ein, wobei sie zwei Faktoren als besonders wichtig hervorhob: (1) die Art und den Umfang der Kontrolle des Einzelnen über die Arbeit und (2) die Möglichkeit von Gewinnen oder Verlusten.
Damals haben wir darauf hingewiesen, dass die Freude der Arbeitgeber über die Regelung möglicherweise nur von kurzer Dauer sein könnte, da die neue Regierung angekündigt hatte, Maßnahmen aus der Trump-Ära, die ihrer Meinung nach negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer hatten, rückgängig zu machen. Diese Vorsicht war durchaus angebracht. Am 5. Mai 2021 gab das DOL eine neue endgültige Regelung bekannt, mit der die Regelung vom Januar 2021 zurückgezogen wurde. Die Rücknahme tritt am 6. Mai 2021 in Kraft.
Laut dem Arbeitsministerium der Biden-Regierung wird die Regelung zurückgezogen, weil sie mit dem Zweck und dem Wortlaut des FLSA unvereinbar ist und weil bisher kein Gericht bei der Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer ein Angestellter oder ein unabhängiger Auftragnehmer im Sinne des FLSA ist, den Ansatz der Regelung befolgt hat. Da die Regelung außerdem dazu führt, dass mehr Arbeitnehmer als unabhängige Auftragnehmer eingestuft werden und somit die Zahl der durch das FLSA geschützten Arbeitnehmer sinkt, steht die Rücknahme im Einklang mit der Agenda von Präsident Biden, den Schutz für Arbeitnehmer auszuweiten.
Das DOL hat keine neuen Leitlinien zur Einstufung von unabhängigen Auftragnehmern herausgegeben, was bedeutet, dass Arbeitgeber vorerst die bisherigen Leitlinien des DOL zur Einstufung von unabhängigen Auftragnehmern heranziehen sollten, darunter das Fact Sheet 13 des DOL : „Employment Relationships Under the Fair Labor Standards Act (FLSA)“(Beschäftigungsverhältnisse nach dem Fair Labor Standards Act (FLSA)). Diese Leitlinien enthalten einen Test mit sieben Faktoren, der in Bezug auf Einstufungsfragen weniger tolerant ist und keinen oder mehrere Faktoren als wichtiger als die anderen einstuft.
Wir werden Sie über weitere Änderungen in diesem sich ständig weiterentwickelnden Rechtsbereich auf dem Laufenden halten.