Was Sie über den Corporate Transparency Act wissen müssen Bekanntmachung eines Regelungsvorhabens
Am 7. Dezember 2021 veröffentlichte das Financial Crimes Enforcement Network („FinCEN“) einen Notice of Proposed Rulemaking („NPRM“) zur Festlegung von Vorschriften zur Umsetzung des Corporate Transparency Act („CTA“). Diese Regelung ist bemerkenswert, da der CTA neue Anforderungen zur Meldung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse für zahlreiche Unternehmen vorsieht, die bisher keinen Meldepflichten in diesem Bereich unterlagen. Der CTA selbst befreit viele Unternehmen von seinen Meldepflichten, darunter große Arbeitgeber, steuerbefreite Unternehmen und bereits regulierte Unternehmen wie Wertpapieremittenten, Banken, Versicherungsgesellschaften sowie Tochtergesellschaften der meisten befreiten Unternehmen. Der CTA räumt der FinCEN außerdem weitreichende Befugnisse ein, diese Ausnahmen anzupassen und neue zu schaffen. Somit bietet diese Regelungsvorlage einen wichtigen Ausblick darauf, welche Unternehmen dem CTA unterliegen werden. Die vorgeschlagenen Regeln klären auch den Zeitpunkt und die erforderlichen Informationen für die Berichterstattung. Die Frist für Stellungnahmen zur Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regelungsvorlage läuft bis zum 7. Februar 2022.
I. Was ist die CTA?
A. Was ist die CTA?
Der Kongress hat das CTA als Teil des Anti-Geldwäschegesetzes („AMLA“)1 von2020 verabschiedet. Das AMLA „zielt darauf ab, das bestehende AML-System durch die Förderung von Innovation, Regulierungsreformen und Branchenengagement zu stärken, zu modernisieren und zu straffen.“²Wie wir in einem früheren Artikel beschrieben haben, soll das CTA die Transparenz erhöhen, indem es „meldepflichtige Unternehmen“ verpflichtet, grundlegende Informationen über ihr Geschäft, „wirtschaftliche Eigentümer“ und „Unternehmensantragsteller“ bei der FinCEN einzureichen. Die Nichteinhaltung der Meldepflichten gemäß CTA kann zu zivil- und strafrechtlichen Sanktionen führen, darunter eine zivilrechtliche Höchststrafe von 500 USD pro Tag, an dem der Verstoß fortgesetzt wird (bis zu 10.000 USD), und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
B. Wer ist meldepflichtig?
Das CTA gilt für „meldepflichtige Unternehmen“, wobei dieser Begriff weit gefasst ist und nahezu alle Arten von in- und ausländischen Unternehmen umfasst. Das CTA sieht jedoch zahlreiche Ausnahmen von dieser Definition vor. Zu den „meldepflichtigen Unternehmen“ zählen inländische Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und alle anderen Unternehmen, die durch Einreichung eines Dokuments bei einer staatlichen oder Stammesbehörde gegründet wurden. Ebenso gehören zu den „meldepflichtigen Unternehmen“ ausländische Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Unternehmen, wenn sie in einem Bundesstaat oder einer Stammesgerichtsbarkeit für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit registriert sind.
C. Welche Unternehmen sind von der Meldepflicht befreit?
Der CTA nimmt 23 Arten von Unternehmen von der Definition des Begriffs „meldepflichtiges Unternehmen” aus. In den vorgeschlagenen Vorschriften übernimmt die FinCEN diese gesetzlichen Ausnahmen mit relativ wenigen Klarstellungen. Die FinCEN hat sich entschieden, keine neuen Ausnahmen vorzuschlagen, obwohl sie gemäß CTA dazu befugt wäre. Im Allgemeinen sind diese Unternehmen ausgenommen, da sie bereits den Vorschriften des Bundes oder der Bundesstaaten unterliegen und ihre wirtschaftlichen Eigentümer den Aufsichtsbehörden in der Regel bekannt sind.
Zu den wichtigsten gesetzlichen Ausnahmen zählen große operative Unternehmen, Wertpapieremittenten, Banken, Versicherungsgesellschaften und Wertpapierhersteller, -makler oder -händler, registrierte Investmentgesellschaften und -berater, Risikokapitalfondsberater, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, steuerbefreite Einrichtungen (oder solche, die steuerbefreite Einrichtungen unterstützen) sowie spezielle gepoolte Investmentfonds.
Die vorgeschlagenen Regeln lieferten die dringend benötigte Klarstellung zur Ausnahmeregelung für „große operative Unternehmen“ und definierten diese als Unternehmen, die:
(1) „Beschäftigt mehr als 20 Vollzeitmitarbeiter in den Vereinigten Staaten;“
(2) im Vorjahr eine Einkommensteuererklärung beim Bundesfinanzamt eingereicht hat, „die Bruttoeinnahmen oder -umsätze von insgesamt mehr als 5.000.000 US-Dollar ausweist“, einschließlich Einnahmen oder Umsätze von Unternehmen, die sich im Besitz des Unternehmens befinden und über die das Unternehmen tätig ist; und
(3) „über eine operative Präsenz in einem physischen Büro innerhalb der Vereinigten Staaten verfügt.“3
Obwohl die CTA selbst eine Ausnahme für Tochtergesellschaften von befreiten Unternehmen vorsieht, legen die vorgeschlagenen Regeln die Befreiung eng aus. Das Gesetz befreit Unternehmen, deren „Eigentumsanteile sich im Besitz oder unter der Kontrolle“ eines befreiten Unternehmens befinden.4Die vorgeschlagenen Regeln beschränken diese Befreiung auf Tochtergesellschaften, die sich vollständig im Besitz eines oder mehrerer befreiter Unternehmen befinden. Die FinCEN begründete dies damit, dass teilweise im Besitz befindliche Unternehmen nicht befreit werden und ihre wirtschaftlichen Eigentümer nicht verschleiern können sollten.5
D. Wann muss ein Unternehmen Bericht erstatten?
Gemäß den vorgeschlagenen Vorschriften hat ein bereits bestehendes registriertes Unternehmen nach Inkrafttreten der Vorschriften ein Jahr Zeit, sich zu registrieren. Dieser Zeitraum ist kürzer als der vom CTA zugelassene Zeitraum, der vorsah, dass die FinCEN bis zu zwei Jahre für die Registrierung gewähren konnte. Wird ein Unternehmen nach Inkrafttreten der Vorschriften gegründet, hat es 14 Tage Zeit, sich bei der FinCEN zu registrieren. Die vorgeschlagenen Vorschriften sehen auch Anforderungen für die Korrektur und Aktualisierung von Informationen bei der FinCEN vor.
E. Was muss ein Unternehmen melden?
Meldepflichtige Unternehmen müssen grundlegende Informationen offenlegen, darunter: (1) den vollständigen Namen des Unternehmens; (2) alle Handelsnamen oder D/B/As; (3) die Geschäftsadresse; (4) den Gerichtsstand der Gründung; und (5) die Steueridentifikationsnummer des IRS. Meldepflichtige Unternehmen müssen für jeden wirtschaftlichen Eigentümer und jeden Antragsteller des Unternehmens Folgendes melden: (1) Name; (2) Geburtsdatum; (3) Anschrift; und (4) eine eindeutige Identifikationsnummer aus einem akzeptierten Ausweisdokument, z. B. einem Reisepass oder einer eindeutigen FinCEN-ID (sowie eine Kopie des Dokuments).
F. Wer ist ein wirtschaftlicher Eigentümer?
Ein „wirtschaftlicher Eigentümer“ wird vom CTA definiert als „jede Person, die direkt oder indirekt“ entweder: (1) „wesentliche Kontrolle“ über das meldepflichtige Unternehmen ausübt; oder (2) mindestens 25 % der Eigentumsanteile des meldepflichtigen Unternehmens „besitzt oder kontrolliert“. Der CTA definiert die Begriffe „wesentliche Kontrolle“ oder „Eigentumsanteile“ nicht, aber die von der FinCEN vorgeschlagene Verordnung präzisiert diese Konzepte.
- Wesentliche Kontrolle
Die FinCEN hat drei Indikatoren für „wesentlicheKontrolle“6vorgeschlagen, die alle darauf abzielen, „die Personen zu identifizieren, die hinter dem meldepflichtigen Unternehmen stehen und dessen Handlungenlenken“7.Der erste Indikator ist die Tätigkeit als leitender Angestellter. Der zweite Indikator ist die Befugnis zur Ernennung oder Abberufung von leitenden Angestellten oder einer dominierenden Mehrheit des Vorstands oder eines ähnlichen Gremiums eines meldepflichtigen Unternehmens. Der dritte Indikator bezieht sich auf den tatsächlichen Einfluss auf wichtige Angelegenheiten des meldepflichtigen Unternehmens, wie beispielsweise den Verkauf, die Vermietung oder die Übertragung wesentlicher Unternehmensvermögenswerte. Die vorgeschlagenen Vorschriften enthalten auch eine Auffangregelung, wonach eine wesentliche Kontrolle auch in einer Form erfolgen kann, die nicht ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt ist. Meldepflichtige Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass diese Prüfung der FinCEN einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber einräumt, wer als „wesentlich kontrollierend“ gilt.
- Eigentumsanteile
Eine Person, die mindestens 25 Prozent der Eigentumsanteile eines berichtspflichtigen Unternehmens besitzt oder kontrolliert, ist ebenfalls ein wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des CTA. Der Verordnungsentwurf definiert Eigentumsanteile als sowohl Anteile am berichtspflichtigen Unternehmen als auch Anteile wie Kapital- oder Gewinnanteile, wandelbare Wertpapiere, Optionsscheine oder Rechte oder andere Optionen oder Privilegien zum Erwerb von Anteilen, Kapital oder anderen Eigentumsanteilen.
G. Was ist ein Unternehmensbewerber?
Ein Unternehmensantragsteller ist die Person, die den Antrag auf Gründung einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer anderen ähnlichen Einheit nach den Gesetzen eines Bundesstaates oder eines Indianerstammes gestellt hat. Bei ausländischen Unternehmen ist ein Unternehmensantragsteller die Person, die den Antrag oder das Dokument einreicht, mit dem das Unternehmen erstmals für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten registriert wird. In beiden Fällen, also sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Unternehmen, gilt jede Person, die die Einreichung des entsprechenden Dokuments durch eine andere Person leitet oder kontrolliert, ebenfalls als Unternehmensantragsteller. Wenn es die Aufgabe des Unternehmensantragstellers ist, Dokumente zur Unternehmensgründung einzureichen, muss er anstelle einer Privatadresse eine Geschäftsadresse angeben.
II. Was bedeutet das für mein Unternehmen?
Die vorgeschlagenen Regeln geben einen Vorgeschmack darauf, was die endgültigen Regeln der FinCEN voraussichtlich verlangen werden. Unternehmen sollten daher jetzt prüfen, ob sie und verbundene Unternehmen als meldepflichtige Unternehmen gelten, und wenn ja, die relevanten Informationen proaktiv auf logische und effiziente Weise sammeln. Darüber hinaus können diese neuen Regeln von den betroffenen Unternehmen verlangen, zusätzliche interne Prozesse und Kontrollen zu entwickeln, um sicherzustellen, dass sie die Vorschriften weiterhin einhalten.
Die Vorschriften könnten zu Verzögerungen bei der Gründung neuer Unternehmen führen. Da neu gegründete Unternehmen nur 14 Tage Zeit haben, um diese Berichte zu erstellen, und andernfalls mit erheblichen Geldstrafen und Sanktionen rechnen müssen, könnte es für Unternehmen ratsam sein, sicherzustellen, dass sie über alle erforderlichen Informationen verfügen, um einen korrekten Bericht einzureichen. Der Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten für die Einreichung konformer Berichte können die Gründungskosten neuer Unternehmen erhöhen.
Beachten Sie außerdem, dass diese Regelung zum wirtschaftlichen Eigentum nur eine von drei Regelungen ist, mit denen das CTA umgesetzt wird. Die beiden anderen Regelungen, die noch kommen werden, werden: (1) die Protokolle des Gesetzes für den Zugang zu und die Offenlegung von Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum umsetzen und (2) die bestehende Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden überarbeiten.
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1 Das AMLA war Teil des National Defense Authorization Act („NDAA“), der am 1. Januar 2021 in Kraft trat.
2Siehe FinCEN-Informationsblatt , Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche von 2020 (verfügbar unter https://www.fincen.gov/anti-money-laundering-act-2020).
3 31Fed. Reg. 69939 (Erörterung des vorgeschlagenen 31 CFR 1010.380(c)(2)(xxi)).
4Siehe 31 U.S.C. § 5336(a)(11)(B)(xxii).
5 31Fed. Reg. 69940 (Erörterung des vorgeschlagenen 31 CFR 1010.380(c)(2)(xxii)).
6Siehe 31 C.F.R. § 1010.380(d)(1).
7Meldepflichten für Informationen über wirtschaftliche Eigentümer, 86 Fed. Reg. 69920 (vorgeschlagen am 8. Dezember 2021) (zu kodifizieren unter 31 C.F.R. § 1010.380).