Die SEC signalisiert, dass sie bereit ist, die neuen Marketingregeln durchzusetzen.
Am 19. September 2022 verstärkte die Securities and Exchange Commission (die „SEC“) ihren Druck auf private Fonds und deren Notwendigkeit, innerhalb der nächsten anderthalb Monate die neue Marketingregel (Rule 206(4)-1) vollständig zu erfüllen. Die SEC hatte die neue Regel ursprünglich im März 2021 mit einem Stichtag für die Einhaltung am 4. November 2022 veröffentlicht, um die seit über 60 Jahren bestehenden uneinheitlichen oder veralteten Regeln und No-Action-Letters zu modernisieren und zu ersetzen.
Nun hat die SEC eine Risikowarnung mit dem Titel„Examinations Focused on the New Investment Adviser Marketing Rule”(Prüfungen mit Schwerpunkt auf der neuenMarketingregelfür Anlageberater) herausgegeben, in der sie ankündigt, dass sie unverzüglich mit der Untersuchung und Durchsetzung der neuen Marketingregel beginnen will.
Zwar ist mit der Durchsetzung aller SEC-Vorschriften zu rechnen, doch lässt eine Ankündigung mit einem derart engen Fokus und vor dem Stichtag für die verbindliche Einhaltung der Marketingregel auf eine überraschende Intensität in der Prüfungsabteilung schließen.
Die neue Marketingregel, die umfangreich und vielschichtig ist, wird sich auf den Großteil der Kommunikation zwischen Anlageberatern und ihren Anlegern auswirken. Wenn Fondsmanager dies noch nicht getan haben, ist es an der Zeit, unverzüglich Richtlinien und Verfahren einzuführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die in der Risikowarnung der SEC vom 19. September 2022 hervorgehobenen Prüfungsschwerpunkte umfassen:
- Marketingregel-Richtlinien und -Verfahren – Die Mitarbeiter der SEC werden überprüfen, ob Anlageberater schriftliche Richtlinien und Verfahren eingeführt und umgesetzt haben, die angemessen darauf ausgelegt sind, Verstöße gegen die neue Marketingregel zu verhindern. Die Ermittler werden nach Compliance-Kontrollen mit objektiven und überprüfbaren Mitteln suchen, wie z. B. „interne Vorabprüfung und Genehmigung von Werbeanzeigen, Überprüfung einer Stichprobe von Werbeanzeigen auf der Grundlage des Risikos oder Vorabgenehmigung von Vorlagen“.
- Nachweispflichten – Die Mitarbeiter der SEC verlangen Nachweise in Form von „Ablagen“ oder Dateien, die Belege für jede einzelne wesentliche Tatsachenbehauptung enthalten, die ein Anlageberater gegenüber einem Anleger/potenziellen Anleger aufgestellt hat. Die SEC bezeichnet dies als die Fähigkeit, die „angemessene Grundlage“ für alle wesentlichen Tatsachenbehauptungen , die in einer Werbung aufgestellt werden , auf Verlangen nachweisen zu können . Zu diesem Zweck verlangen die Mitarbeiter der SEC, dass die Belege „zeitgleich mit der Verwendung“ vorliegen.
- Anforderungen an Performance-Werbung – Die Mitarbeiter der SEC werden feststellen, ob Anlageberater die neue Marketingregel einhalten, darunter:
- Bruttoperformance: Geben Sie niemals die Bruttoperformance an, es sei denn, die Anzeige präsentiert auch die Nettoperformance mit gleicher Häufigkeit.
- Standard Periods: Non-private fund performance information must include one-, five-, and ten-year (or shorter applicable life of) periods<em>;
- SEC-Genehmigung: Geben Sie niemals an oder suggerieren Sie, dass die SEC die Leistungsdaten geprüft oder genehmigt hat.
- Selektive Wertentwicklung in der Vergangenheit: Vermeidung der Verwendung selektiver Wertentwicklungen in der Vergangenheit, stattdessen Auflistung der Wertentwicklungsergebnisse aller Portfolios mit im Wesentlichen ähnlichen Anlagepolitiken, -zielen und -strategien wie das in der Werbung angebotene Portfolio, mit wenigen Ausnahmen;
- Hypothetische Wertentwicklung: Keine Angabe der hypothetischen Wertentwicklung (einschließlich der angestrebten Wertentwicklung und der Wertentwicklung der Strategie), es sei denn, der Berater führt Compliance-Richtlinien und -Verfahren ein und wendet diese an, die in angemessener Weise darauf ausgelegt sind, sicherzustellen, dass die Wertentwicklung für die voraussichtliche finanzielle Situation und die Anlageziele der Zielgruppe relevant ist, und der Berater stellt bestimmte zusätzliche Informationen zur Verfügung.
- Leistung des Vorgängers: Die Leistung des Vorgängers darf niemals aufgeführt werden, es sei denn, die für die Erzielung der früheren Leistung hauptverantwortlichen Mitarbeiter verwalten Konten beim Werbeberater und die Konten, die von Mitarbeitern des Vorgängerberaters verwaltet wurden, sind den Konten, die sie beim Werbeberater verwalten, hinreichend ähnlich. Darüber hinaus muss der Werbeberater alle relevanten Angaben klar und deutlich in allen Werbeanzeigen aufführen.
- Bücher und Aufzeichnungen – Die Mitarbeiter der SEC werden prüfen, ob Anlageberater die neuen Änderungen der Regel 204-2 einhalten. Die SEC-Mitarbeiter empfehlen Anlageberatern, zumindest eine Überarbeitung ihrer Compliance-Richtlinien und -Verfahren in Betracht zu ziehen, um sicherzustellen, dass der Berater Aufzeichnungen über alle von ihm verbreiteten Werbeanzeigen führt, einschließlich interner Arbeitsunterlagen, die zum Nachweis der Berechnung leistungsbezogener Informationen erforderlich sind, aller Informationen, die gemäß den Bestimmungen der Regel zu hypothetischen Leistungsinformationen bereitgestellt oder angeboten werden (einschließlich der Angabe der Zielgruppe für jede Mitteilung), sowie Unterlagen zu früheren Leistungen, mündliche Werbungen, Testimonials und Empfehlungen sowie alle Fragebögen oder Umfragen, die im Zusammenhang mit einer Bewertung durch Dritte verwendet werden.
- Formular ADV – Anlageberater Änderungen am Formular ADV müssen dem neuen Abschnitt über Werbung und Marketing entsprechen.
Eine ausführlichere Übersicht über die neue Marketingregel finden Sie in Foleys Zusammenfassung der neuen Regel, die ursprünglich hier veröffentlicht wurde. Eine Kopie von Foleys neuer Checkliste für Marketingregeln, die Ihnen bei der Überprüfung aller Marketingmaterialien nach dem 4. November 2022 helfen soll, erhalten Sie unter [email protected] oder [email protected].