Bundesrichter in Texas blockiert FTC-Vorschrift zum Wettbewerbsverbot
Am 20. August 2024 erließ das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Texas eine Anordnung, mit der dasVerbotder Federal Trade Commission (FTC)für Wettbewerbsverbote für Arbeitnehmer(die „Noncompete Rule“) aufgehoben wurde. Zwar hatte dasselbe Gericht zuvor die Noncompete Rule für rechtswidrig erklärt, jedoch bis dato keine landesweite Aufhebung angeordnet. Mit dieser jüngsten Entscheidung gewährt das Gericht jedoch eine allgemeine, landesweite Aufhebung der Wettbewerbsverbotsregelung.
Die Entscheidung des Gerichts verschafft den Arbeitgebern die dringend benötigte Rechtssicherheit.Anfang des Sommers hatte das Gericht festgestellt, dass die Wettbewerbsverbotsregelung die gesetzlichen Befugnisse der FTC überschreite und willkürlich und launenhaft sei. Das Gericht gewährte jedoch nur den in der Klage genannten Klägern – einer Steuerberatungsfirma und vier Wirtschaftsverbänden – eine vorläufige Aufhebung.Einige Wochen späterschloss sich ein anderes Bundesgericht in Pennsylvania der FTC anundbefand, dass die Wettbewerbsverbotsregelung eine gültige Ausübung der Befugnisse der FTC darstelle. Zuletzt schloss sichder Middle District of Floridaam 14. August 2024 dem texanischen Gericht an und beschränkte seine Anordnung zur Aussetzung der Wettbewerbsverbotsregelung ebenfalls auf den konkreten Kläger in diesem Fall.
Diese widersprüchlichen Urteile versetzten die Arbeitgeber in völlige Unsicherheit, da sie nicht wussten, ob ihre Wettbewerbsverbotsvereinbarungen in wenigen Wochen noch durchsetzbar sein würden. Während einige Arbeitgeber begannen, sich auf die logistische Herausforderung vorzubereiten, alle Informationen zusammenzustellen, die sie zur Erfüllung der Mitteilungspflicht benötigen würden, hielten viele andere den Atem an und warteten auf die endgültige Entscheidung des texanischen Gerichts.
Aufgrund der endgültigen Entscheidung des texanischen Gerichts, dass die Wettbewerbsverbotsregelung „unangemessen weit gefasst und ohne vernünftige Begründung“ ist, haben Arbeitgeber nun für die absehbare Zukunft eine gewisse Sicherheit. Sie sind nicht mehr verpflichtet, aktuelle und ehemalige Mitarbeiter darüber zu informieren, dass ihre Wettbewerbsverbote nicht durchsetzbar sind – eine Frist, die sonst nur noch wenige Wochen entfernt gewesen wäre.
Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch nicht unbedingt das letzte Kapitel in dieser Geschichte. Die FTC wird mit ziemlicher Sicherheit gegen das Urteil beim Berufungsgericht des Fünften Bezirks Berufung einlegen. In absehbarer Zukunft können Arbeitgeber jedoch weiterhin ihre Wettbewerbsverbote gemäß den staatlichen Gesetzen durchsetzen.