FinCEN verhängt vorerst keine Bußgelder oder Strafen im Zusammenhang mit den Fristen für die Meldung von Informationen über wirtschaftliche Eigentümer
Die FinCEN hat angekündigt, dass sie keine Geldstrafen oder Sanktionen verhängen oder andere Durchsetzungsmaßnahmen gegen Unternehmen ergreifen wird, die es versäumt haben, gemäß dem Corporate Transparency Act innerhalb der geltenden Fristen Berichte über wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse (Beneficial Ownership Information, BOI) einzureichen oder zu aktualisieren.
Für die überwiegende Mehrheit der berichtenden Unternehmen ist der aktuelle Stichtag für die Einreichung eines ersten, aktualisierten und/oder korrigierten BOI-Berichts der 21. März 2025.
Es werden keine Bußgelder oder Strafen verhängt und keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, bis eine bevorstehende vorläufige endgültige Regelung in Kraft tritt und die neuen relevanten Fristen in der vorläufigen endgültigen Regelung abgelaufen sind.
Die FinCEN beabsichtigt, die neue vorläufige endgültige Regelung spätestens am 21. März 2025 zu erlassen. Die neue vorläufige endgültige Regelung wird laut FinCEN die BOI-Meldungsfristen verlängern.
FinCEN beabsichtigt außerdem, weitere wesentliche Änderungen an den bestehenden BOI-Meldepflichten in Betracht zu ziehen, mit dem Ziel, die Belastungen für kleine Unternehmen zu minimieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die meldepflichtigen Unternehmen weiterhin BOI-Berichte einreichen, die für wichtige Aktivitäten im Bereich der nationalen Sicherheit, der Nachrichtendienste und der Strafverfolgung von großem Nutzen sind.
Die meldepflichtigen Unternehmen können ihre BOI-Berichte weiterhin jetzt oder zu jedem Zeitpunkt vor Ablauf der aktuellen Meldefristen einreichen. Angesichts der erklärten Absicht der FinCEN, die Einreichungsfristen weiter zu verlängern, sollten meldepflichtige Unternehmen jedoch möglicherweise davon absehen, ihre BOI-Berichte vor einem Zeitpunkt einzureichen, der näher an der geltenden Meldefrist liegt.