FinCEN nimmt die Durchsetzung des Gesetzes zur Unternehmenstransparenz wieder auf
Die letzte noch bestehende landesweite einstweilige Verfügung, die die Durchsetzung des Corporate Transparency Act (CTA) untersagt, wurde ausgesetzt, wodurch der Weg für die Bundesregierung frei wurde, die Durchsetzung des CTA wieder aufzunehmen.
Im Fall Smith et al. gegen das US-Finanzministerium erklärte Bezirksrichter Jeremy Kernodle , dass er angesichts der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Rechtsstreit Texas Top Cop Shop seine zuvor erlassene landesweite einstweilige Verfügung bis zur Entscheidung über die Berufung aussetzen werde.
Aufgrund der Anordnung von Richter Kernodle kann die Bundesregierung nun die CTA durchsetzen, und die FinCEN beabsichtigt, dies auch zu tun, indem sie erklärt, dass „die Meldepflichten für Informationen über wirtschaftliche Eigentümer (BOI) wieder in Kraft sind“.
FinCEN verlängerte auch die Meldefrist für die meisten Unternehmen.
Für die überwiegende Mehrheit der berichtenden Unternehmen ist die neue Frist für die Einreichung eines ersten, aktualisierten und/oder korrigierten BOI-Berichts nun der 21. März 2025. Berichterstattende Unternehmen, denen zuvor eine Berichterstattungsfrist nach dem 21. März 2025 eingeräumt wurde, müssen ihren ersten BOI-Bericht bis zu dieser späteren Frist einreichen. Wenn beispielsweise die Berichterstattungsfrist eines Unternehmens aufgrund bestimmter Verlängerungen im Zusammenhang mit Katastrophenhilfe im April 2025 liegt, sollte es sich an die Frist im April halten und nicht an die Frist im März.
Weitere Anpassungen der Meldefristen und -pflichten könnten erfolgen. Die FinCEN erklärte, dass sie während der aktuellen 30-tägigen Verlängerungsfrist „ihre Optionen für eine weitere Änderung der Fristen prüfen und dabei den Meldungen für diejenigen Unternehmen Vorrang einräumen wird, die die größten Risiken für die nationale Sicherheit darstellen”. Die FinCEN erklärte weiter, dass sie „beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen Prozess zur Überarbeitung der BOI-Meldepflicht einzuleiten, um die Belastung für Unternehmen mit geringerem Risiko, darunter viele kleine US-Unternehmen, zu verringern”. Die Rechtsstreitigkeiten in den Fällen Texas Top Cop Shop und Smith gegen Treasury dauern an , und die Kläger in diesen Fällen könnten mit ihren Forderungen Erfolg haben.
Da die CTA wieder in Kraft ist, sollten berichtspflichtige Unternehmen darauf vorbereitet sein, ihre BOI-Berichte bis zum 21. März 2025 einzureichen. Berichtspflichtige Unternehmen, die bereits ihre ersten Berichte über wirtschaftliche Eigentümer eingereicht haben, sollten diese Berichte überprüfen, um festzustellen, ob sie aktualisierte Unterlagen einreichen müssen (z. B. weil sich die zuvor gemeldeten Informationen geändert haben).
Angesichts der Möglichkeit, dass vor dem 21. März 2025 weitere Verlängerungen gewährt werden, sollten berichtende Unternehmen möglicherweise davon absehen, ihre BOI-Berichte vor einem Zeitpunkt einzureichen, der näher an der geltenden Berichtsfrist liegt.