FinCEN hebt Meldepflichten für wirtschaftliche Eigentümer für US-Unternehmen und US-Personen auf und legt neue Fristen für ausländische Unternehmen fest
Am 21. März 2025 hat das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) eine vorläufige endgültige Regelung erlassen, mit der die Verpflichtung für US-Unternehmen und US-Personen aufgehoben wird, dem FinCEN gemäß dem Corporate Transparency Act (CTA) Informationen über wirtschaftliche Eigentümer (BOI) zu melden.
Künftig müssen nur noch ausländische Unternehmen (nicht US-Unternehmen, die sich im Besitz von Nicht-US-Personen befinden), die sich für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in den USA registriert haben, die CTA-Vorschriften einhalten.
Ausländische Unternehmen, die der neuen Definition eines „meldepflichtigen Unternehmens“ entsprechen und nicht für eine Befreiung von den Meldepflichten in Frage kommen, müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer gemäß den unten aufgeführten neuen Fristen an die FinCEN melden. Diese ausländischen Unternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, US-Personen als wirtschaftliche Eigentümer zu melden, und US-Personen sind nicht verpflichtet, wirtschaftliche Eigentümer in Bezug auf solche Unternehmen zu melden, deren wirtschaftliche Eigentümer sie sind.
Für ausländische Unternehmen, die berichtspflichtige Unternehmen sind, gelten die folgenden Fristen:
- Unternehmen, die vor dem 21. März 2025 für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten registriert wurden, müssen BOI-Berichte spätestens 30 Tage nach diesem Datum einreichen.
- Unternehmen, die am oder nach dem 21. März 2025 für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten registriert sind, haben nach Erhalt der Mitteilung über die Wirksamkeit ihrer Registrierung 30 Kalendertage Zeit, um einen ersten BOI-Bericht einzureichen.