Aktualisierte FAQ zu den SEC-Marketingvorschriften: Klarstellung hinsichtlich der Darstellung der Netto-Extraktionsleistung
Am 19. März 2025 veröffentlichte die Securities and Exchange Commission (SEC) eine Aktualisierung ihrer häufig gestellten Fragen (FAQ)[1] hinsichtlich der Einhaltung der Vorschrift 206(4)-1 (Marketing Rule) gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 (Advisers Act) durch registrierte Anlageberater. Die FAQ enthalten neue Leitlinien für Berater zur Darstellung von Brutto- und Netto-Performance-Daten für eine einzelne Anlage oder eine Gruppe von Anlagen (ein „Auszug”) in Marketingmaterialien sowie Leitlinien dazu, ob bestimmte Portfolio- oder Anlagecharakteristika im Sinne der Marketing Rule als „Performance” gelten.
Die Marketingregel verlangte ursprünglich, dass die Darstellung der Brutto-Extraktionsleistung mit einer Darstellung der Netto-Extraktionsleistung einhergehen musste. Dies wurde in einer früheren FAQ der SEC vom 11. Januar 2023 ausdrücklich klargestellt.[2] Gemäß der aktualisierten FAQ ist es einem Berater nun jedoch gestattet, die Brutto-Extraktionsleistung darzustellen und auf bestimmte Portfolio- oder Anlageeigenschaften hinzuweisen, ohne auch die entsprechende Netto-Extraktionsleistung darzustellen, sofern bestimmte zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, wie unten beschrieben.
Darstellung der Brutto- und Nettoperformance von Extrakten und Anlagecharakteristika
Nach der Veröffentlichung der Marketingregel hatten Berater privater Investmentfonds Schwierigkeiten mit der Anforderung, Netto-Performance-Daten für Auszüge vorzulegen, da aus der endgültigen Regelung nicht klar hervorging, wie Gebühren und Aufwendungen auf Fondsebene auf bestimmte Anlagen anzuwenden sind. Dies führte dazu, dass viele Berater unterschiedliche Ansätze verfolgten, um die Marketingregel einzuhalten, und dass unter den Akteuren der privaten Fondsbranche die Auffassung vorherrschte, dass solche zusätzlichen Offenlegungen von Natur aus fehlerhaft seien, da sie auf vereinfachten, wenn nicht sogar künstlichen Annahmen beruhten, die von der Marketingregel hinsichtlich der Zuweisung von Gebühren und Aufwendungen auf Fondsebene vorgeschrieben wurden, und den Anlegern kaum (wenn überhaupt) praktische Vorteile brachten. Darüber hinaus definiert die Marketingregel den Begriff „Performance“ nicht, was zu Unsicherheit darüber führte, ob bestimmte Portfolio- oder Anlagecharakteristika (z. B. Rendite, Kupon, Beitrag zur Rendite, Sharpe-Ratio, Sortino-Ratio und andere ähnliche Kennzahlen), für die die Berechnung der „Netto“-Performance unmöglich, irreführend oder für Anleger verwirrend sein kann, tatsächlich in die Marketingmaterialien der Berater aufgenommen werden dürfen.
In den aktualisierten FAQ erklärte die SEC-Mitarbeiter, dass sie keine Durchsetzungsmaßnahmen gemäß Regel 206(4)-1(d)(1) des Advisers Act empfehlen würden, wenn ein Berater entweder (i) die Brutto-Performance eines Auszugs in einer Werbung darstellt, ohne die entsprechende Netto-Performance des Auszugs anzugeben, oder (ii) eine oder mehrere Brutto-Eigenschaften eines Portfolios oder einer Anlage darstellt, ohne die entsprechenden Netto-Eigenschaften anzugeben, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Wertentwicklung des Extrakts oder die Bruttokennzahl (je nach Anwendbarkeit) wird eindeutig als auf Bruttobasis berechnet ausgewiesen, ohne Abzug von Gebühren und Aufwendungen.
- Die Wertentwicklung des Extrakts oder die Kennzahl (je nach Anwendbarkeit) wird durch eine Darstellung der Brutto- und Nettowertentwicklung des Gesamtportfolios ergänzt, die den Anforderungen der Marketingregel entspricht.
- Die Brutto- und Nettoperformance des Gesamtportfolios wird mindestens ebenso deutlich dargestellt wie die Performance des Auszugs oder der Kennzahl (je nach Anwendbarkeit) und in einer Weise, die einen Vergleich erleichtert;[3] und
- Die Brutto- und Nettoperformance des Gesamtportfolios wird über einen Zeitraum berechnet, der den gesamten Zeitraum umfasst, über den die Performance des Auszugs oder der Kennzahl (je nach Anwendbarkeit) berechnet wird.[4]
Die Mitarbeiter der SEC haben zwar keine Definition des Begriffs „Performance“ im Rahmen der Marketingregel vorgelegt, jedoch klargestellt, dass die Gesamtrendite, die zeitgewichtete Rendite, die Kapitalrendite, der interne Zinsfuß, das Vielfache des investierten Kapitals und der Gesamtwert des eingezahlten Kapitals jeweils als „Performance“ gelten und den vollständigen Anforderungen der Marketingregel unterliegen. Darüber hinaus wies das Personal darauf hin, dass eine Kennzahl, die keine „Performance“ darstellt, auf Bruttobasis ausgewiesen werden muss.
Maßnahmen
Die Aktualisierungen der FAQ stellen eine deutliche Veränderung in der Auslegung und Position der SEC hinsichtlich der extrahierten Performance dar und können Beratern zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der Marketingregel geben. Berater privater Fonds sollten ihre Marketingmaterialien, die die Brutto- und Nettoperformance von Auszügen oder Merkmalen eines Portfolios oder einer Anlage enthalten, überprüfen, um sicherzustellen, dass die in den FAQ festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Bitte wenden Sie sich an Ihr Kundenteam von Foley Fund Formation and Investment Management, um weitere Informationen und Unterstützung bei der Erfüllung dieser Marketingvorschriften zu erhalten.
[1] Verfügbar unter: https://www.sec.gov/rules-regulations/staff-guidance/division-investment-management-frequently-asked-questions/marketing-compliance-frequently-asked-questions#_edn6
[2] Die vorherige FAQ vom 11. Januar 2023, die bestimmten Aspekten der neuen FAQ zur Darstellung der Netto-Extraktionsleistung direkt widerspricht, wurde von der FAQ-Webseite der SEC entfernt.
[3] Die SEC stellte klar, dass die Brutto- und Nettoperformance des Gesamtportfolios nicht auf derselben Seite einer Anzeige wie der Auszug oder die Kennzahl angegeben werden muss, aber wenn die Performance des Gesamtportfolios in einer Anzeige vor dem Auszug oder der Kennzahl angegeben wird, würde dies einen Vergleich zwischen beiden erleichtern.
[4] Da die Zeiträume, über die Auszüge und Merkmale berechnet werden, möglicherweise nicht ohne Weiteres mit den in Regel 206(4)-1(d)(2) für Werbung gegenüber anderen Kunden als privaten Fonds vorgeschriebenen Zeiträumen von einem, fünf und zehn Jahren übereinstimmen, erklärte die SEC-Mitarbeiter weiter, dass sie keine Durchsetzungsmaßnahmen empfehlen würden, wenn der Auszug oder das Merkmal über einen einzigen, klar offengelegten Zeitraum berechnet wird.