Foley erwirkt summarisches Urteil für Southern Technologies in einem Fall von Marken- und Handelsaufmachungsverletzung
Foley & Lardner LLP hat im Namen von Southern Technologies, LLC und dessen Gründer Hui Chan Liao ein Urteil im Schnellverfahren in einem Fall von Marken- und Handelsaufmachungsverletzung erwirkt.
Im Jahr 2021 verklagte Blue Bottle Coffee, LLC (Kläger) Southern Technologies wegen Verletzung von 17 bundesweit eingetragenen Marken und der angeblichen Handelsaufmachung des Klägers.
Vor Einreichung der Klage hatte die Société Des Produits Nestlé S.A. (Nestlé) eine Mehrheitsbeteiligung an der Klägerin erworben. Das Foley-Team, zu dem die Partner Victor de Gyarfas und Laura Ganoza sowie die Associate Tiffany Sung gehörten, stellte fest, dass die Klägerin ihre Rechte an den geltend gemachten Marken vor Einreichung der Klage an Nestlé abgetreten hatte. Die Klägerin versäumte es außerdem, während der Beweisaufnahme eine Lizenz für die geltend gemachten Marken vorzulegen.
Das Foley-Team beantragte ein summarisches Urteil wegen fehlender Klagebefugnis sowie fehlender Verwechslungsgefahr für Verbraucher, da zwischen den vom Kläger geltend gemachten Marken und Handelsaufmachungen und denen von Southern Technologies erhebliche Unterschiede bestehen.
In einer Stellungnahme vom 7. Mai 2024 entschied das Bezirksgericht zugunsten von Southern Technologies und stellte fest, dass der Kläger keine Klagebefugnis hinsichtlich seiner Ansprüche wegen Markenrechtsverletzung und Verletzung des Handelsaufmachungsrechts hatte und dass keine Verwechslungsgefahr bestand. Das Gericht wies auch den Antrag des Klägers auf Löschung der eingetragenen Marke von Southern Technologies (BLUE BREW) zurück, was zu einer vollständigen Abweisung aller Ansprüche des Klägers und einem vollständigen Sieg für den Mandanten von Foley führte.
„Southern Technologies ist erfreut, dass das Gericht in einer umfassenden und gut begründeten Stellungnahme die richtige Entscheidung getroffen hat“, sagte de Gyarfas. „Unser Mandant ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden und hofft auf weiteren Erfolg bei einem Antrag auf Erstattung der Anwaltskosten.“