Foley-Anwälte veröffentlichen Artikel zu neuen EU-Gesetzen zum Schutz von Geschmacksmustern
Was Unternehmen über die Reform des EU-Designrechts wissen müssen
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 7. Mai 2025 in Law360 veröffentlicht und wird hier mit Genehmigung erneut veröffentlicht.
Die von der Europäischen Union eingeführten Reformen zur Aktualisierung ihrer Geschmacksmustergesetze für das digitale Zeitalter werden in zwei Phasen umgesetzt. Der Prozess begann am 1. Mai, weitere Maßnahmen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.[1]
Die wichtigsten Änderungen, die von der EU eingeführt werden, insbesondere das vom Europäischen Rat am 10. Oktober 2024 verabschiedete Reformpaket zur EU-Designgesetzgebung.
Dazu gehören die Neufassung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und die Änderung der Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die für fast alle Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder mit ihren Märkten zu tun haben, neue Möglichkeiten und Überlegungen mit sich bringen dürften.[2]
Hier analysieren wir wichtige Neuerungen und ihre Bedeutung für Unternehmen und bieten praktische Ideen, wie man sich strategisch an diese Veränderungen anpassen kann.
Im Rahmen der Reform werden mehrere grundlegende Begriffe aktualisiert, um sie an die Struktur und den Geltungsbereich des neuen Rechtsrahmens anzupassen. So wird beispielsweise der Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ durch „Geschmacksmuster der Europäischen Union“ oder EU-Geschmacksmuster bzw. EUD ersetzt.[3]
Diese Änderung könnte die Einheitlichkeit des EU-Designsystems stärken und möglicherweise unterstreichen, dass Designrechte in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und durchsetzbar sind, was die Verwaltung geistigen Eigentums vereinfachen könnte.
Darüber hinaus wird das „Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht“ durch das „EU-Geschmacksmustergericht“ ersetzt und die „Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung“ durch die „Geschmacksmusterverordnung der Europäischen Union“ (EUDR) ersetzt.
Diese Umbenennung zielt darauf ab, die Terminologie an den umfassenderen Rechtsrahmen der EU anzupassen, um die Klarheit und Kohärenz der Rechtsverweise für Unternehmen, die im Bereich des Geschmacksmusterschutzes tätig sind, zu fördern.
Diese scheinbar kleine Änderung könnte es Unternehmen und ihren Rechtsabteilungen erleichtern, die für ihre Strategien zum Schutz von Geschmacksmustern relevanten EU-Institutionen und -Gesetze zu identifizieren und zu verstehen.
Erweiterung des Schutzumfangs
Die vielleicht bedeutendste Neuerung im Rahmen der Reform des EU-Designrechts ist die Ausweitung des Schutzumfangs für Designs und Produkte. Diese Änderung hat Auswirkungen auf Unternehmen, die digitale Inhalte entwickeln oder bereitstellen, da solche Inhalte nun unter dem aktualisierten Rechtsrahmen als schutzfähige Vermögenswerte gelten können.
Beispielsweise umfassen die überarbeiteten Definitionen, die zuvor hauptsächlich auf statische, greifbare Produkte beschränkt waren, nun auch animierte Designs wie Übergänge, Bewegungsgrafiken und interaktive Visualisierungen.
Dazu gehören auch digitale Elemente wie grafische Benutzeroberflächen, Symbole, Logos, Oberflächenmuster und Anordnungen von Elementen, die unter anderem dazu bestimmt sind, eine Innen- oder Außenumgebung zu gestalten.
Diese Veränderung zeigt direkt die wachsende Bedeutung und den wirtschaftlichen Wert digitaler Produkte auf dem heutigen technologiegetriebenen Markt.
Um von diesen neuen Schutzmaßnahmen zu profitieren und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, könnten Unternehmen eine Bewertung ihrer Designportfolios in Betracht ziehen, um festzustellen, welche digitalen Innovationen für Designrechte in Frage kommen könnten. Anschließend können sie Maßnahmen ergreifen, um diesen Schutz zu sichern.
Diese Ausweitung des Schutzumfangs deutet darauf hin, dass Unternehmen nun dazu ermutigt werden, digitale Vermögenswerte wie animierte Logos, interaktive App-Oberflächen und maßgeschneiderte Website-Layouts – die bisher weniger eindeutig abgedeckt waren – für die Registrierung als Geschmacksmuster zu prüfen, um ihre IP-Strategie über traditionelle physische Produkte hinaus zu erweitern.
Beispielsweise könnten Unternehmen nun den Schutz von Designs für animierte visuelle Elemente und deren dynamisches Verhalten in interaktiven digitalen Umgebungen prüfen.
Für Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Technologie, Software und digitale Medien, können diese Neuerungen wichtige neue Schutzmöglichkeiten bieten. Unternehmen, die Anwendungen, interaktive digitale Tools oder animierte Branding-Materialien entwickeln, sollten aktiv in Betracht ziehen, solche Designs nach den neuen Richtlinien registrieren zu lassen, da diese Reformen mehr Klarheit hinsichtlich der Schutzfähigkeit digitaler und animierter Designs schaffen, die unter dem bisherigen Rahmen nicht eindeutig abgedeckt waren.
Die Registrierung von Designs kann diese in formelle IP-Vermögenswerte umwandeln, was unter anderem die Bewertung des Unternehmens steigern, Investitionen anziehen oder eine Grundlage für Lizenzvereinbarungen schaffen könnte.
Dieser proaktive Schritt könnte das Risiko von Rechtsverletzungen weiter verringern und die Markendifferenzierung in einem sich schnell entwickelnden digitalen Markt schützen. Durch die Registrierung ihrer Designs können Unternehmen potenziell klare rechtliche Eigentumsverhältnisse schaffen, was potenzielle Rechtsverletzer davon abhalten könnte, diese Designs zu kopieren. So kann beispielsweise verhindert werden, dass ein Wettbewerber das spezifische Layout und die Symbole einer registrierten App-Oberfläche nachahmt.
Zweiphasige Umsetzung
Erste Phase: Mai 1
Die erste Phase der Umsetzung konzentriert sich auf die Überarbeitung der Verfahren und die Änderung der Gebühren. Wichtig ist, dass die komplizierte sogenannte Einheitlichkeitsklassifizierung abgeschafft wird, sodass Unternehmen bis zu 50 verschiedene Designs in einer einzigen Anmeldung einreichen können, unabhängig von ihrer Klassifizierung.
Diese Verfahrensverbesserung würde den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten erheblich reduzieren. So könnte beispielsweise ein Unternehmen, das zuvor höhere Kosten für die Einreichung mehrerer Anträge hatte, nun denselben Versicherungsschutz zu deutlich geringeren Kosten erhalten.
Diese neue Flexibilität könnte Unternehmen dazu veranlassen, einen umfassenderen Schutz für ihre Designs über verschiedene Produktkategorien hinweg in Betracht zu ziehen.
Um diese Vorteile zu nutzen, könnten Unternehmen ihre Strategien zur Anmeldung von Geschmacksmustern im Vorfeld dieser Umstellung überdenken, indem sie ihr aktuelles Geschmacksmusterportfolio bewerten und den künftigen Bedarf an Geschmacksmustern antizipieren. Durch die Konsolidierung ihrer künftigen Geschmacksmusteranmeldungen könnten sie von diesen Kosteneinsparungen und administrativen Vereinfachungen profitieren. Dieser Ansatz könnte die internen Abläufe rationalisieren und die Markteinführung mehrerer neuer Produktlinien beschleunigen, da der Verwaltungsaufwand für die Vorbereitung und Verwaltung zahlreicher separater Anmeldungen reduziert würde.
Zweite Phase: 1. Juli 2026
In der zweiten Phase werden spezifischere Aspekte der Darstellung von Geschmacksmustern sowie andere verfahrensrechtliche und ungültigkeitsbezogene Fragen behandelt, beispielsweise die Klärung der Regeln für die Ungültigkeitserklärung von Geschmacksmusterrechten.
Unternehmen könnten sich auf diese Änderungen vorbereiten, indem sie in umfassende Verfahren zur Dokumentation von Geschmacksmustern investieren und sicherstellen, dass alle visuellen und animierten Elemente der Geschmacksmuster klar und professionell dargestellt werden. Dies könnte eine solide Grundlage für Rechtssicherheit schaffen und das Risiko von Anfechtungen der Gültigkeit ihrer Geschmacksmustereintragung potenziell minimieren.
Eine angemessene Sorgfalt seitens des Unternehmens kann dazu beitragen, die Einhaltung dieser Anforderungen zu unterstützen und das Risiko von Ablehnungen von Anmeldungen oder künftigen Streitigkeiten zu verringern, insbesondere angesichts der zunehmenden Komplexität der Darstellung digitaler und animierter Designs.
Reparaturklausel für Ersatzteile
Eine weitere wichtige Ergänzung im Rahmen des neuen Geschmacksmusterschutzes ist die Reparaturklausel in Bezug auf Ersatzteile.[4] Diese Klausel legt fest, dass Geschmacksmuster von Bauteilen komplexer Erzeugnisse nicht durch EU-Geschmacksmusterrechte geschützt sind, wenn sie ausschließlich dazu dienen, das ursprüngliche Erscheinungsbild des komplexen Erzeugnisses wiederherzustellen, und die Ersatzteile dem Erscheinungsbild des Originalteils entsprechen.
Dies könnte es unabhängigen Herstellern ermöglichen, Ersatzteile für Autos anzubieten, die beispielsweise das ursprüngliche Design des Autos nachbilden, wie Karosserieteile oder Beleuchtungseinheiten, ohne durch die Designrechte des Autoherstellers eingeschränkt zu sein. Für bereits geschützte Designs gilt eine Übergangsfrist von acht Jahren.
Unternehmen, die Ersatzteile herstellen oder reparieren, insbesondere in der Automobil- und Konsumgüterbranche, sollten die Auswirkungen dieser Änderung sorgfältig prüfen, um neue Marktchancen für den Verkauf kompatibler Ersatzteile zu identifizieren und ihre zukünftige Produktentwicklung angesichts der veränderten Situation im Bereich des Geschmacksmusterschutzes strategisch zu planen.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Über unmittelbare Verfahrensänderungen hinaus gibt es für Unternehmen weiterreichende strategische Auswirkungen zu berücksichtigen.
Änderungen der Gebührenstruktur
Die Gebührenstruktur für EU-Geschmacksmuster ändert sich. Während die Anmeldegebühr unverändert bleibt, sinken die Kosten für jedes weitere Geschmacksmuster innerhalb einer einzigen Anmeldung. Diese Anpassung ermöglicht es Anmeldern, mehrere Geschmacksmuster in einer Anmeldung zusammenzufassen und so möglicherweise die Gesamtkosten zu senken. Die Verlängerungsgebühren werden zwar steigen, doch können Unternehmen diese höheren Kosten möglicherweise abfedern, indem sie wichtige Geschmacksmuster vor Inkrafttreten dieser Änderung verlängern.
Beispielsweise könnte ein Unternehmen mit mehreren Designs, deren Verlängerung ansteht, sich dafür entscheiden, die kommerziell wertvollsten Designs vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung zu verlängern. Unternehmen sollten ihr bestehendes Portfolio umgehend überprüfen und erwägen, Verlängerungen zu priorisieren, um von den derzeit niedrigeren Gebühren zu profitieren.
Neues Design-Hinweissymbol
Die Einführung eines spezifischen Symbols – des Buchstabens D in einem Kreis – als Designhinweis entspricht den gängigen Praktiken für Marken und Urheberrechte. Unternehmen können davon profitieren, wenn sie dieses Symbol frühzeitig verwenden, um möglicherweise für Klarheit auf dem Markt zu sorgen und Wettbewerber auf geschützte Designs hinzuweisen.
Erweiterte Beschränkungen der ausschließlichen Rechte
Die neue Gesetzgebung führt ausdrückliche Beschränkungen für den Schutz von Geschmacksmustern ein, insbesondere indem sie Verweise auf Geschmacksmuster zum Zwecke der Interoperabilität und die Verwendung für geschützte Aktivitäten wie Kritik, Parodie und Kommentierung zulässt. Die Reformen erlauben auch die Reproduktion von Geschmacksmustern für Zitate, Bildungszwecke und vergleichende Werbung, sofern diese Verwendungen den fairen Handelspraktiken entsprechen.
Unternehmen sollten diese Einschränkungen im Rahmen ihrer Marketing-, Wettbewerbsanalyse- und Strategien zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sorgfältig prüfen, um ihre eigenen Designrechte wirksam zu schützen. Sie sollten außerdem darauf achten, dass ihre Aktivitäten, wie beispielsweise vergleichende Werbung oder Produktentwicklung, innerhalb der Grenzen der zulässigen Nutzung bleiben.
Die Kenntnis zulässiger Verwendungen durch Dritte kann Unternehmen dabei helfen, fundiertere strategische Entscheidungen darüber zu treffen, wann sie Durchsetzungsmaßnahmen in Betracht ziehen sollten. Wenn beispielsweise ein Wettbewerber beginnt, ein Designelement zu verwenden, das eindeutig über den Rahmen einer fairen Zitierung hinausgeht, könnte ein Unternehmen, das diese Grenzen kennt, Durchsetzungsmaßnahmen in Betracht ziehen, um seine eingetragenen Designrechte zu schützen.
Bekämpfung von gefälschten Waren im Transitverkehr
Die Reformen ermöglichen es Designinhabern, gegen gefälschte Waren vorzugehen, selbst wenn diese Waren lediglich auf der Durchreise durch die EU sind. Unternehmen sollten dies möglicherweise in ihre internationalen Versand- und Zollstrategien einbeziehen und erwägen, dieses neue Verfahren zu nutzen, um die Durchsetzung von Maßnahmen gegen gefälschte Produkte zu verbessern.
Die Bekämpfung von gefälschten Waren während des Transports kann eine kostengünstige Möglichkeit zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen sein, da Unternehmen so Maßnahmen ergreifen können, bevor die Waren auf den Markt gelangen und Schaden anrichten.
Internationale Offenlegung für nicht eingetragene Geschmacksmuster
Für den Schutz nicht eingetragener EU-Geschmacksmuster ist es nicht mehr erforderlich, dass die erste Offenbarung innerhalb des EU-Gebiets erfolgt. So kann sich der Schutz nicht eingetragener EU-Geschmacksmuster beispielsweise auf Geschmacksmuster erstrecken, die ursprünglich außerhalb der EU veröffentlicht wurden, wodurch sich der Schutzumfang für Geschmacksmuster, die erstmals auf internationalen Ausstellungen gezeigt wurden, potenziell erweitert.
Unternehmen sollten erwägen, Designs zunächst innerhalb der EU offenzulegen, bis diese bedeutende Änderung gerichtlich geklärt ist.
Nicht eintragungsfähige Designs aufgrund des kulturellen Erbes
Die Mitgliedstaaten können bestimmte Gründe für die Nichtregistrierbarkeit oder Ungültigkeit von Geschmacksmustern einführen, um das kulturelle Erbe zu schützen, einschließlich Symbolen oder Denkmälern, die als national bedeutsam angesehen werden. Für Unternehmen kann dies bedeuten, dass Geschmacksmuster, die bestimmte traditionelle Symbole oder Darstellungen des kulturellen Erbes enthalten, möglicherweise nicht registrierbar sind, was sich auf Marken- und Produktdesignstrategien auswirken könnte.
Beispielsweise könnte ein Unternehmen, das beabsichtigt, ein national anerkanntes historisches Denkmal als zentrales Element seines Produktlogos zu verwenden, aufgrund dieser neuen Schutzmaßnahmen für das kulturelle Erbe in diesem bestimmten Mitgliedstaat eine Ablehnung seiner Geschmacksmusteranmeldung erfahren, was es dazu zwingen würde, seinen Branding-Ansatz für diesen Markt zu überdenken.
Empfehlungen und strategische Beratung
Um diese wesentlichen rechtlichen Änderungen effektiv zu bewältigen, sollten Unternehmen ihre Praktiken strategisch anpassen. Beispielsweise könnten Unternehmen zunächst eine umfassende Prüfung und Priorisierung ihrer Design-Assets in Betracht ziehen.
Ein solcher Prozess könnte eine gründliche Überprüfung sowohl aktueller als auch potenzieller Designs umfassen, die nach ihrer kommerziellen Bedeutung und ihrer Anfälligkeit für Rechtsverletzungen kategorisiert werden. Unternehmen könnten auch den erweiterten Schutzumfang strategisch nutzen, um sich Rechte für innovative digitale und animierte Elemente zu sichern und so möglicherweise ihren Wettbewerbsvorteil durch robuste IP-Portfolios zu stärken.
Angesichts der bevorstehenden Verfahrensvereinfachungen könnten Unternehmen ihre Anmeldepraktiken frühzeitig optimieren, um die Kosteneffizienz und administrative Vereinfachung zu maximieren, indem sie die Möglichkeit nutzen, mehrere Geschmacksmuster in einer einzigen Anmeldung einzureichen.
Das proaktive Management von Verlängerungen ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. So kann es für Unternehmen beispielsweise vorteilhaft sein, die Verlängerung kommerziell wichtiger Designs vor den erheblichen Gebührenerhöhungen zu priorisieren, um möglicherweise erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen.
Darüber hinaus könnten Unternehmen auch erwägen, ihre Durchsetzungsstrategien anzupassen, indem sie die neuen Rechtseinschränkungen verstehen und in ihre bestehenden Durchsetzungsrahmen integrieren, um den Schutz des geistigen Eigentums im Einklang mit zulässigen Marktpraktiken aufrechtzuerhalten.
Schlussfolgerung
Die bevorstehenden EU-Designreformen bieten Unternehmen die Gelegenheit, ihren Schutz geistigen Eigentums und ihre Wettbewerbsstrategien zu überdenken. Durch die aktive Umsetzung dieser Änderungen und eine strategische Vorausplanung können Unternehmen ihre IP-Portfolios erheblich verbessern, rechtliche Risiken mindern und letztendlich ihre Marktposition innerhalb und außerhalb der EU stärken.
[1] https://www.euipo.europa.eu/en/designs/design-reform-hub.
[2] https://www.euipo.europa.eu/en/news/eu-adopts-design-legislative-reform-package.
[3] Verordnung (EU) 2024/2822, ABl. L, in Kraft seit dem 1. Mai 2025. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202402822.
[4] Richtlinie (EU) 2024/2823, ABl. L, in Kraft getreten am 8. Dezember 2024. Die EU hat den Mitgliedstaaten eine Frist von 36 Monaten (bis zum 9. Dezember 2027) eingeräumt, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202402823.