Als zugelassener Patentanwalt befasst sich Michael Dubner mit allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes, wobei sein Schwerpunkt auf der nationalen und internationalen Patent- und Markenanmeldung sowie der Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Technologietransaktionen liegt, einschließlich der Aushandlung von Dienstleistungsverträgen, Technologieentwicklungsvereinbarungen, Cloud-basierten Dienstleistungsverträgen, Technologie- und Softwarelizenzen sowie Service Level Agreements. Darüber hinaus berät Michael regelmäßig Mandanten hinsichtlich der Vermeidung von Schutzrechten Dritter, indem er diese Rechte identifiziert, Stellungnahmen zur Nichtverletzung und Gültigkeit abgibt und Mandanten hinsichtlich nicht verletzender Alternativen berät.