Richard Flannery ist Anwalt für Kartellrecht in der Praxisgruppe Kartellrecht und Wettbewerb der Kanzlei. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf kartellrechtlichen Fragen bei Fusionen und Übernahmen sowie bei behördlichen Untersuchungen. Seine Erfahrung umfasst die Analyse kartellrechtlicher Risiken bei Fusionen und Übernahmen, die Beratung von Mandanten während der Due-Diligence-Prüfung und der Integrationsplanung, die Aushandlung von Bestimmungen zur Aufteilung kartellrechtlicher Risiken in Kaufverträgen sowie die Beantwortung von zivilrechtlichen Untersuchungsersuchen und Vorladungen der Federal Trade Commission und des Justizministeriums. Er verfügt über Erfahrung mit Transaktionen in den Bereichen Krankenversicherung, Gesundheitsdienstleister, Krankenhäuser, Pharmazeutika, Technologieunternehmen sowie Fertigungs- und Unterhaltungsindustrie. Richard berät Mandanten auch zu kartellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung von Joint Ventures und der Einhaltung von Vorschriften in verschiedenen Branchen.