Mark Mitchells Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten und Berufungsverfahren lässt sich am besten als beeindruckend vielfältig beschreiben. Er hat eine Vielzahl komplexer Handelssachen vor Bundes- und Landesgerichten sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, sowohl als Kläger als auch als Beklagter, verhandelt und geschlichtet. Mark vertritt seine Mandanten vor allem in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, der Unternehmens- und Partnerschaftsführung, Baurechtsstreitigkeiten, Verträgen und wirtschaftlichen Delikten.