David W. Reinecke berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in Fragen der Steuer- und Nachlassplanung, Unternehmensnachfolgeplanung, ehelichen Vermögensplanung, Gründung und Verwaltung von Trusts sowie Nachlassverwaltung. Darüber hinaus vertritt er Privatpersonen und Unternehmen in Streitverfahren mit der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service und dem Finanzministerium des Bundesstaates Wisconsin. David ist ehemaliger Vorsitzender der landesweiten Steuer- und Privatkundenpraxis der Kanzlei. Er ist außerdem Mitglied der Praxisgruppen Nachlassplanung und Steuerrecht der Kanzlei.