Leah D’Aurora Richardson konzentriert sich in ihrer Tätigkeit auf das Gesundheitsrecht und vertritt akademische medizinische Zentren, Gesundheitssysteme, Krankenhäuser, Hospize und eine Reihe von Anbietern von Zusatzdienstleistungen, darunter Apotheken, Anbieter von langlebigen medizinischen Geräten, Anbieter von Wundversorgung, Anbieter von Infusionen, klinische Labore, IDTFs, spezialisierte Managementdienstleistungsorganisationen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens in Transaktions- und Regulierungsangelegenheiten.