
Präsident Trump hat letzte Woche das Gesetz „One Big Beautiful Bill Act“ (das„Gesetz“) unterzeichnet. Das Gesetz sieht eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Steuergutschrift für die Erzeugung sauberer Elektrizität gemäß Abschnitt 45Y des Internal Revenue Code (die„PTC“), der Steuergutschrift für Investitionen in saubere Elektrizität gemäß Abschnitt 48E des Internal Revenue Code (die„ITC“) und anderer Steuergutschriften für erneuerbare Energien vor. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung einiger wichtiger Bestimmungen des Gesetzes in Bezug auf PTC, ITC und andere Steuergutschriften.
Änderungen bei PTC und ITC
- Für Solar- und Windprojekte sieht das Gesetz vor, dass diese nicht erst ab 2032 oder später auslaufen, sondern dass Solar- und Windanlagen generell nur dann für die PTC oder ITC in Frage kommen, wenn sie bis Ende 2027 in Betrieb genommen werden. Eine Ausnahme von dieser Frist gilt für Projekte, deren Bau vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes begonnen hat. Jedes solche Projekt wäre nach den derzeitigen Richtlinien für den Baubeginn in der Regel weiterhin für die PTC oder ITC berechtigt, sofern es bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem mit dem Bau begonnen wurde, in Betrieb genommen wird. Eine am 7. Juli von Präsident Trump erlassene Durchführungsverordnung, die hier beschrieben wird, lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass erhebliche Änderungen an den bisherigen Regeln für den Baubeginn bevorstehen.
- Das Gesetz stellt klar, dass Energiespeichertechnologien, die in Verbindung mit einer Wind- oder Solaranlage installiert werden, weiterhin für die ITC in Frage kommen, auch wenn die zugehörige Wind- oder Solaranlage nicht förderfähig ist.
- Das Gesetz behebt einen technischen Fehler im Inflation Reduction Act in Bezug auf den Inlandsanteil für die ITC. Für ITC-berechtigte Anlagen, deren Bau am oder nach dem 16. Juni 2025 beginnt, bleibt der Schwellenwert für hergestellte Produkte bei 40 % und steigt danach auf 55 % für alle qualifizierten Anlagen oder Energiespeichertechnologien, deren Bau nach dem 31. Dezember 2026 beginnt.
- Qualifizierte Brennstoffzellenanlagen sind für die 30-prozentige ITC berechtigt, unabhängig von (1) den Treibhausgasemissionsraten und (2) davon, ob der Bau der Anlage die geltenden Lohn- und Ausbildungsanforderungen erfüllt. Allerdings sind solche Anlagen nur dann für die 30 %ige ITC berechtigt, wenn mit dem Bau nach dem 31. Dezember 2025 begonnen wird, was bedeutet, dass Projekte, mit deren Bau in diesem Jahr begonnen wird, nicht für die ITC gemäß Abschnitt 48E oder die historische Investitionssteuergutschrift gemäß Abschnitt 48 in Frage kommen.
- Speichertechnologie (für die ITC), Wasserkraftprojekte, Meeres- und hydrokinetische Projekte, Geothermie, Kernspaltung und andere Arten von PTC- oder ITC-förderfähigen Projekten (mit Ausnahme von Wind- und Solarenergie) wären weiterhin für die PTC oder ITC förderfähig, sofern mit dem Bau bis Ende 2033 begonnen wird. Anschließend würden die Steuergutschriften für diese Projekte, deren Bau nach 2033 beginnt, schrittweise reduziert werden.
- Das Gesetz enthält auch Beschränkungen in Bezug auf verbotene ausländische Unternehmen, auf die wir in einem späteren Beitrag eingehen werden.
Weitere ausgewählte Änderungen
- Es wurden eine Reihe von Änderungen an der Steuergutschrift für die Fertigung gemäß Abschnitt 45X vorgenommen, darunter die Abschaffung der Gutschrift für Windkraftkomponenten, die nach dem 31. Dezember 2027 hergestellt und verkauft werden, die Einführung einer schrittweisen Reduzierung der Gutschrift für kritische Mineralien, die Einführung von Beschränkungen für die Kumulierung von Gutschriften für Hersteller mehrerer förderfähiger Komponenten und die Einführung von Beschränkungen in Bezug auf verbotene ausländische Unternehmen.
- Die Steuergutschrift für die Wasserstoffproduktion gemäß Abschnitt 45V wurde dahingehend geändert, dass sie nur für Projekte gilt, deren Bau vor dem 1. Januar 2028 beginnt. Obwohl dies früher ist als das im IRA festgelegte Auslaufdatum 2032, stellt der endgültige Gesetzentwurf eine Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf dar, der die Steuergutschrift für Projekte, deren Bau nach diesem Jahr beginnt, abgeschafft hätte.
- Die Steuergutschrift für die Herstellung sauberer Kraftstoffe gemäß Abschnitt 45Z wurde bis 2029 verlängert, jedoch wurden Anpassungen hinsichtlich der Höhe der verfügbaren Gutschrift vorgenommen.
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