
Private Kreditfonds haben eine zentrale Rolle in der Weltwirtschaft eingenommen und werden Ende 2024 ein Volumen von 2,1 Billionen Dollar erreichen, wobei drei Viertel des weltweiten Engagements auf die Vereinigten Staaten entfallen.1 Private Kredite haben im Laufe der Zeit kontinuierlich Marktanteile gegenüber öffentlichen Konsortialkrediten hinzugewonnen. Untersuchungen im Auftrag der Federal Reserve deuten darauf hin, dass Kreditnehmer die Flexibilität privater Kreditstrukturen gegenüber öffentlichen Konsortialkrediten bevorzugen und dass Investoren die bessere Performance privater Kredite bevorzugen.2 Der Global Stability Report 2024 des Internationalen Währungsfonds (IWF) weist die globalen Regulierungsbehörden darauf hin, dass sie "Liquiditäts- und Verhaltensrisiken bei privaten Kreditfonds, insbesondere im Privatkundenbereich, die mit höheren Rückzahlungsrisiken verbunden sein können, besondere Aufmerksamkeit schenken sollten".3 Dabei scheint die Europäische Union eine Vorreiterrolle zu spielen. In der Tat verweist der IWF direkt auf die von den europäischen Regulierungsbehörden ergriffenen Maßnahmen, indem er die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) ändert, um alternative Investmentfonds mit Darlehensvergabe durch "AIFMD II "4 als Vorreiter bei der Umsetzung eben dieser politischen Empfehlungen zu behandeln.5 Es ist bemerkenswert, dass die nationalen Rechtsvorschriften der AIFMD II, obwohl sie ab dem 15. April 2024 in Kraft sind, vor dem 16. April 2026 umgesetzt werden müssen. Dies bedeutet, dass neue Fonds, die aufgelegt werden, derzeit in der Praxis den AIFMD II-Vorschriften unterliegen.
Vor diesem Hintergrund könnten US-Kreditfondsmanager geneigt sein, den hochmodernen Anlegerschutz der AIFMD und das damit einhergehende Dickicht an Vorschriften mit Argusaugen zu betrachten. Eine Überbewertung der EU-Regulierung könnte jedoch ein Fehler sein und dazu führen, dass eine entscheidende Gelegenheit zum Aufbau eines privaten Kreditfonds verpasst wird, der immergrün, offen und weltweit effizient zu vermarkten ist. Die AIFMD II dereguliert private Kreditfonds und eröffnet institutionellen Anlegern einen klaren Weg zu globalen, immergrünen privaten Kreditfonds, verbunden mit der Möglichkeit des Vertriebs mit einem EU-Pass. Darüber hinaus sind die Autoren der Ansicht, dass immergrüne Fonds ein wichtiger Trend im Bereich der Privatkredite sind (unabhängig von der Breite ihres Zielpublikums) und dass die AIFMD eine günstige Plattform für diesen aufkommenden Trend bei Privatkrediten bietet. Des Weiteren behaupten wir, dass der Trend bei immergrünen privaten Kreditfonds zu offenen Fonds geht, die regelmäßige Rücknahmen anbieten, und dass auch diese nun unter der AIFMD leicht zugänglich sind.
Dieser Artikel gibt den Managern von US-Privatkreditfonds einen Überblick über die Kriterien, wann sie "Ja" zur europäischen Regulierung sagen sollten, und darüber, wie die sich abzeichnenden Privatkredit-Trends bei immergrünen offenen Fonds im Kontext von AIFMD II berücksichtigt werden können.
Der Trend könnte ein Freund der offenen Evergreen-Fonds sein - auch in Europa
Traditionell sind private US-Kreditfonds ähnlich aufgebaut wie private US-Eigenkapitalfonds. Es handelte sich um geschlossene Blind-Pool-Fonds, bei denen Kommanditanteile vorbehaltlich von Kapitalzusagen ausgegeben wurden, mit einem festgelegten Vermarktungszeitraum, Regeln für nachfolgende Investoren und Recycling, einem Investitionszeitraum, in dem die Portfoliobestände aufgestockt werden, Ausschüttungen im Laufe der Zeit, Leistungsentschädigung durch einen europäischen Ausschüttungs-Wasserfall, vorbehaltlich einer Hurdle Rate und Rückforderung im Falle von Überausschüttungen, und schließlich einem Liquidationszeitraum. Diese traditionellen geschlossenen privaten Kreditfonds haben in der Regel eine Laufzeit von 10 Jahren, die nur begrenzt verlängert werden kann. Da die Anleger keine Rücknahmerechte haben, ist die Abstimmung des Liquiditätsprofils des Fonds mit dem Liquidationszeitpunkt relativ einfach, da die Fälligkeitstermine und die Liquidationszeitpunkte aufeinander abgestimmt werden können. Diese geschlossene Struktur erwies sich während der COVID als widerstandsfähig, was darauf hindeutet, dass das systemische Risikoprofil geschlossener Fonds überschaubar ist.6
Dennoch zeichnet sich in den USA ein Trend zur Gründung immergrüner privater Kreditfonds ab, und die AIFMD II lädt zu deren Entwicklung in Europa ein. Evergreen-Fonds bieten Anlegern den Vorteil eines
| Geschlossener Fonds im Stil von Private Equity (Private Credit) | US Style Evergreen Open-End AIF (Privatkredit) | AIFMD erlaubt beide Arten (hat aber spezifische Anforderungen für offene Fonds) | |
| Blinder Pool | Ja, obwohl Lagergeschäfte in der Regel erlaubt/offengelegt werden. | Nicht nach der ersten Auflegung (Lagertransaktionen sind in der Regel bei der Auflegung zulässig); die Bestände sind für die Anleger transparent, sobald das Fondsportfolio ausgereift ist (erleichtert die Sorgfaltsprüfung der Anleger). | Ja |
| Investition | Kapitalverpflichtungen als Prozentsatz der gesamten Verpflichtungen. | NAV in (und auch NAV out). | Ja |
| Vermarktungszeitraum | Zusagen, die bis zum endgültigen Abschlusstermin angenommen werden, können einer festen Obergrenze unterworfen sein. | Unbestimmt (kontinuierlich). | Ja |
| Investitionszeitraum | Befristet, gebunden an den Schlusstermin. | Unbestimmt und von jedem Investor individuell festgelegt. | Ja |
| Reinvestitionsregeln | Während des Investitionszeitraums ist das Recycling üblich. | Automatisch auf unbestimmte Zeit (normalerweise). | Ja |
| Nachfolgefonds | Neue geschlossene Fonds können erst dann aufgelegt werden, wenn ein bestimmter Schwellenwert des eingeworbenen Vermögens erreicht ist. | Nicht zutreffend. | Ja |
| Management-Gebühren | Verwaltungsgebühr auf der Grundlage von Verpflichtungen/Beiträgen (kann Step-downs am Ende des Investitionszeitraums beinhalten). | Verwaltungsgebühr auf Basis des NIW. Kein Step Down und kein Anlagezeitraum. | Ja |
| Verrechnung von Transaktionsgebühren | Typisch für Gebühren von Portfoliounternehmen, die vom Fondssponsor gehalten werden. | Typisch für Gebühren von Portfoliounternehmen, die vom Fondssponsor gehalten werden. | Ja |
| Gewinnzuweisung/Übertrag | In der Regel auf der Grundlage europäischer Wasserfallausschüttungen, vorbehaltlich einer Hurdle Rate, mit "GP" Catch Up (manchmal weniger als 100 Prozent). | In der Regel als erfolgsabhängige Gebühr und nicht als Gewinnbeteiligung strukturiert. | Ja |
| Gebühr für die Durchführung | Manchmal eine erfolgsabhängige Gebühr anstelle einer Gewinnbeteiligung, und wenn eine Gebühr anfällt, dann oft in Form eines europäischen Wasserfalls (manchmal aber auch jährlich), abhängig von der Hurdle Rate und dem "GP catch up". | Jährliche Leistungs-/Anreizgebühr (abhängig von Gewinnen/Übertreffen von Hürden unter Verwendung des NIW). | Ja |
| Erforderliche Ausgleichszahlung für nachfolgende Investoren | Ja, fast immer, zu einem Zinssatz; in der Regel in Verbindung mit einer reduzierten Verwaltungsgebühr für "frühe" Investoren, um Anreize für Erstinvestoren zu schaffen, die möglicherweise eine Verwässerung durch nachfolgende Investoren befürchten. | Keine. | Ja |
| Alternative: Nettoeinkommen des Vermarktungszeitraums | Zuweisung der erwirtschafteten Erträge an das eingebrachte Kapital, ohne Ausgleichszahlung. | Da es keinen Vermarktungszeitraum gibt, werden die Nettoerträge auf der Grundlage des NIW zugewiesen. | Ja |
| Leverage-Limit für Leveraged Funds | In der Praxis in der Regel 150 Prozent der Gesamtzusagen (aufgrund der Beschränkungen der Kreditfazilität bei der Besicherung), in den Fondsunterlagen jedoch bis zu 200 Prozent. | Etwa 200 Prozent oder mehr des NIW des Fonds. | Ja - die AIFMD führt eindeutige Leverage-Limits ein (siehe unten) |
| Liquiditätsmanagement | Begrenzte Ausstiegsmöglichkeiten machen die Verwaltung der Liquidität zum Selbstläufer. | Die Liquidität wird durch Gates und Sperrfristen geregelt. Gates sind objektiv und klar definiert. Aussetzungszeiträume können subjektiv sein und liegen im Ermessen des Hausarztes für das Liquiditätsmanagement des Fonds (in gutem Glauben). | Ja - die AIFMD führt Regeln ein, die an die Marktpraxis angepasst sind (siehe unten) |
| Bewertung | Keine Auswirkungen auf Einstieg oder Ausstieg, Managementgebühren oder Leistungs-/Gewinnbeteiligung. Die Häufigkeit ist in der Regel an die Berichterstattung der Anleger gekoppelt; eine unabhängige Bewertung findet im Rahmen des Prozesses statt. | Nettoinventarwert (NAV), der nach dem Ermessen des Hausverwalters innerhalb einer Reihe festgelegter Bewertungsregeln für verschiedene Anlageklassen bestimmt wird Die unabhängige Bewertung erfolgt im Rahmen des Prozesses. | AIFMD führt Regeln ein, die sich an der Marktpraxis orientieren (siehe unten) |
| Redempt-ion | Keine. | Ja: von periodisch/vierteljährlich über jährlich bis hin zu rollierenden 3-Jahres-Zeiträumen. Häufig unterliegen sie einer Politik, die die Gesamtrücknahmen begrenzt. | Die AIFMD führt an die Marktpraxis angepasste Regeln ein (siehe unten) |
(d.h. Evergreen-Fonds sind keine blinden Pools), die Flexibilität, ihren Investitionszeitraum an den Zeithorizont des Anlegers anzupassen, und die Möglichkeit, auf unbestimmte Zeit investiert zu bleiben, was die Belastung der institutionellen Anleger durch wiederholte Einholung von Treuhändergenehmigungen minimiert. Diese Evergreen-Fonds sind fast zwangsläufig offen, zumindest in dem Sinne, wie dieser Begriff in Europa verstanden wird, da sie einen Mechanismus für den Ausstieg auf Initiative des Anlegers bieten.7 Daher lohnt sich ein kurzer Vergleich der gegensätzlichen Merkmale von geschlossenen und offenen Fonds auf dem Markt, wobei die Frage gestellt wird: "Können wir das unter der AIFMD tun?" Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Merkmale offener Evergreen-Fonds.
Das Schaubild zeigt, dass, wenn die Anziehungskraft des Zugangs zu Europa überzeugend ist, sich die Überlagerung durch EU-Vorschriften nicht als Hindernis für die Auflegung eines globalen, immergrünen, offenen privaten Kreditfonds erweisen würde, der den Vorschriften für Leverage, Liquiditätsmanagement, Bewertung und Rücknahme unterliegt.
| Was Sie wissen müssen | Offene private Kredit-/Darlehensvergabefonds | Geschlossene private Kreditfonds |
| Gelten die Vorschriften für AIF, die Kredite vergeben, auch? | Ja, wenn die Anlagestrategie des Fonds hauptsächlich in der Vergabe von Krediten besteht oder wenn der Nominalwert der vergebenen Kredite mindestens 50 % des Nettoinventarwerts des Fonds ausmacht. | Gleiche |
| Gibt es in der AIFMD Hebelbestimmungen für kreditgebende AIFs? | Ja, sowohl für offene als auch für geschlossene Fonds gelten Obergrenzen für die Hebelfinanzierung. Die Europäische Union sieht bei offenen AIF ein erhöhtes Risiko für die Finanzstabilität und hat daher für offene hebelfinanzierte AIF niedrigere Verschuldungsgrenzen festgelegt. | Weniger Risiko, weniger Regulierung, mehr Leverage erlaubt |
| Was ist ein hebelfinanzierter AIF? | Ein AIF, dessen Engagements durch Kreditaufnahme (in bar oder in Wertpapieren) oder eingebettet in Derivate oder auf andere Weise erhöht werden. | Gleiche |
| Wie wird die Hebelwirkung gemessen? | Die Hebelfinanzierung eines kreditgebenden AIF wird als das Verhältnis zwischen dem Marktrisiko dieses AIF und seinem Nettoinventarwert ausgedrückt.9 | Gleiche |
| Wie hoch ist die anwendbare Höchstgrenze für die Hebelwirkung? | 175 Prozent für offene AIFs (ohne Kapitalabruflinien). | 300 Prozent für geschlossene AIFs (ohne Kapitalabruflinien) |
| Welche Regeln gelten für die Verwaltung der Liquidität für AIFs, die Kredite vergeben? | Offene Kreditfonds müssen ein "angemessenes Liquiditätsmanagementsystem" einsetzen und "Verfahren zur Überwachung des Liquiditätsrisikos" einführen sowie "Stresstests" durchführen. Offene Fonds müssen ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber nachweisen können, dass sie ein Liquiditätsrisikomanagementsystem eingeführt haben, das mit ihrer Anlagestrategie und Rücknahmepolitik vereinbar ist. | Geschlossene Darlehensfonds ohne Hebelwirkung sind ausgenommen |
| Was sind die obligatorischen Elemente eines Liquiditätsmanagementsystems? | Offene Fonds müssen mindestens 2 von 9 zulässigen Liquiditätsmanagement-Tools (LMTs) einsetzen. | Keine |
| Welche Instrumente des Liquiditätsmanagements sind zulässig? | (i) Aussetzung der Rücknahme; (ii) Rücknahmebeschränkungen (d.h. eine Obergrenze für Rücknahmen); (iii) Verlängerung der Kündigungsfristen für Rücknahmen; (iv) Rücknahmegebühren; (v) Swing Pricing (d.h. ausscheidende Anleger zahlen Liquidationskosten); (vi) doppelte Preisfestsetzung für den Einstieg/Ausstieg; (vii) Verwässerungsschutzabgabe; (viii) Rücknahmen in Form von Sachleistungen für professionelle Anleger; und (ix) Side Pockets. Der LMT für die Aussetzung von Zeichnungen, Rückkäufen und Rücknahmen oder Side Pockets ist auf Ausnahmefälle zu beschränken. | Nicht anwendbar |
| Müsste der US-Manager unseren Kreditprozess dokumentieren und detaillieren? | Ja. Fonds, die Kredite vergeben, müssen ihre Kreditrisikopolitik, ihre Verfahren und Prozesse sowie die Überwachung der Portfoliounternehmen dokumentieren und sie regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüfen. | Gleiche |
| Gibt es Anforderungen an die Diversifizierung? | Ja, aber nur in besonderen Fällen. Darlehen an Finanzunternehmen sind auf 20 Prozent des Kapitals des AIF begrenzt. Auch Darlehen an Mitarbeiter des Verwalters oder an die Verwahrstelle sind generell verbotene Konflikte. Die Vergabe von Verbraucherkrediten kann von den Mitgliedstaaten verboten werden (und wird es in der Regel auch). | Gleiche |
| Unterliegt der Fonds den Vorschriften über die Einbehaltung von Vermögenswerten? | Ja, aber sie sind nicht lästig. Ein AIF, der Kredite vergibt, sollte mindestens 5 Prozent des Nominalwerts jedes von ihm vergebenen Kredits einbehalten. Außerdem ist es verboten, eine Strategie zu verfolgen, bei der Kredite mit dem alleinigen Ziel vergeben werden, sie zu verkaufen. | Gleiche |
| Ist eine unabhängige Bewertungsfunktion erforderlich? | Ja, und bei offenen Fonds muss die Bewertung bei jeder Ausgabe und Rücknahme erfolgen, und zwar durch einen qualifizierten externen Bewerter oder durch ein größeres Unternehmen (z. B. eine Bank/Versicherungsgesellschaft, die als Verwalter fungiert) in einer Weise, die funktional unabhängig vom Portfoliomanagement ist. | Ja, bei Kapitalerhöhung oder -herabsetzung |
| Ist ein Rücknahmeplan erforderlich? | Ja. Der AIFM, der einen offenen AIF verwaltet, muss Interessenkonflikte, die zwischen Anlegern, die ihre Anlagen zurückgeben möchten, und Anlegern, die ihre Anlagen in den AIF behalten möchten, entstehen, sowie etwaige Konflikte zwischen dem Anreiz des AIFM, in illiquide Vermögenswerte zu investieren, und der Rücknahme des AIF ermitteln, steuern und überwachen. |
Auswirkungen der AIFMD auf offene US-Kreditfonds des Typs Evergreen
Die AIFMD führt Regeln für Kreditfonds ein, die sich auf die Gestaltung und den Betrieb von Fonds auswirken werden, insbesondere für offene private Kreditfonds. Diese Vorschriften drängen sich dem Markt zwar auf, sind aber in Wirklichkeit sowohl eine Harmonisierung der Vorschriften in ganz Europa als auch eine Vereinfachung von Vorschriften, die zuvor in bestimmten Mitgliedstaaten galten und nun die Auflegung von Loan Origination Funds besser erleichtern.8
Das nachstehende Schaubild zeigt, dass offene private Kreditfonds in Europa auf eine durchdachte Art und Weise reguliert werden, die leicht mit der Marktpraxis in Einklang gebracht werden kann. Außerdem behindern diese Vorschriften in der Praxis nicht die Auflegung immergrüner offener privater Kreditfonds, sondern beschleunigen sie sogar, insbesondere bei der Verwendung irischer Fondsstrukturen. Berücksichtigt man schließlich den zusätzlichen Zugang zu Europa, sollten US-Manager die Möglichkeiten, die sich durch die AIFMD II ergeben, genau prüfen.
Wie geht es weiter mit offenen Darlehensfonds?
Die Gemeinschaft der EU-Beobachter wartet derzeit auf die endgültigen Leitlinien der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) zu den Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS), die im Laufe des Jahres von der Europäischen Kommission endgültig genehmigt werden. Vieles lässt sich sowohl aus dem RTS-Entwurf als auch aus den bereits bestehenden 2020-Leitlinien der ESMA zu Stresstests für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und AIFs ableiten. Der umfassende RTS-Entwurf der ESMA für 2020 konzentriert sich auf ein solides Liquiditätsmanagement, die Verfügbarkeit von liquiden Vermögenswerten, Stresstests und eine angemessene Rücknahmepolitik im Hinblick auf das Liquiditätsprofil des Fonds. Die derzeitige RTS-Anforderung, dass offene AIFs über verfügbare liquide Mittel verfügen müssen, scheint das Element zu sein, das sich am ehesten auf die Anlagerenditen und die Kreditvergabe offener privater Kreditfonds auswirkt. Die Festlegung eines angemessenen Niveaus an liquiden Mitteln im Zusammenhang mit den Rücknahmegrundsätzen des Fonds sollte die Modellierung der durch das Kreditportfolio generierten Cashflows, die Festlegung von Umwandlungsprivilegien sowie das Potenzial, Positionen ohne Verluste zu verkaufen, beinhalten.
Die RTS 2020 sehen auch Liquiditätsstresstests auf der Grundlage konservativer Szenarien vor, die mindestens vierteljährlich durchgeführt werden sollen (vorbehaltlich einer höheren Häufigkeit, wenn Faktoren wie eine konzentrierte Anlegerbasis vorliegen), und zwar vor dem Hintergrund der ESMA-Leitlinien 2020 zu Liquiditätsstresstests (die weniger häufige Stresstests zulassen, wenn es weniger häufige Rücknahmen gibt), wie sie in Bezug auf die Regeln eines bestimmten Fonds spezifiziert werden.10 Diese Leitlinien betonen wiederum, dass die Rücknahmepolitik offener Fonds und Liquiditätsmanagementinstrumente wie Gates und Side Pockets im Rahmen von Liquiditätsstresstests zu berücksichtigen sind. All dies deutet darauf hin, dass offene Fonds und private Kreditfonds in der Konzeptionsphase den Einsatz von mindestens zwei der neun genehmigten LMTs in Erwägung ziehen müssen, die sich gut mit Cashflows abstimmen lassen, die Liquidität im Verhältnis zu konservativen Rücknahmeannahmen bieten.
Unserer Ansicht nach bietet die Entscheidung für Europa angesichts der Nachfrage nach immerwährenden offenen Kreditfonds den US-Managern eine Chance, die nicht übersehen werden sollte.
Anmerkungen
- Fast Growing $2 Trillion Private Credit Market Warrants Closer Watch, IMF Blog, April 8, 2024, von Charles Cohen, Cai Ferreira, Fabio Natalucci und Nobuyasu Sugimoto. Siehe auch, Bank Lending to Private Equity and Private Credit Funds: Insights from Regulatory Data, John D. Levin und Antoin Mafroy-Camine, Federal Reserve Bank of Boston SRA Notes, 5. Februar 2025.
- Siehe, Private Credit Growth and Monetary Policy Transmission, Fed Notes, Ahmet Degerli und Philip Monin, 2. August 2024.
- Internationaler Währungsfonds, Global Financial Stability Report, Kapitel 2 "The Rise and Risks of Private Credit", April 2024 auf Seite 72, mit Verweis auf AIFMD II.
- Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG in Bezug auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, aufsichtliche Berichterstattung, Erbringung von Verwahrungs- und Depotdienstleistungen und Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIFMD II).
- Die EU hat den konsolidierten Text der AIFMD, der die AIFMD II beinhaltet, am 13. März 2024 veröffentlicht, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/ PDF/?uri=OJ:L_202400927. Die hier verwendeten Verweise beziehen sich auf den konsolidierten Text.
- Siehe z.B. "Private Credit During the Pandemic and Beyond", Alternative Investment Management Association Limited, 20. September 2021.
- Der Begriff "offen" wurde am 17. Dezember 2013 in den von der Europäischen Union verabschiedeten Technischen Regulierungsstandards (2013 AIFMD RTS) wie folgt definiert: "Das Unterscheidungsmerkmal, um festzustellen, ob ein AIFM AIFs des offenen oder des geschlossenen Typs verwaltet, sollte die Tatsache sein, dass ein offener AIF seine Anteile auf Verlangen eines seiner Anteilseigner oder Anteilsinhaber vor Beginn seiner Liquidationsphase oder Abwicklung bei seinen Anlegern zurücknimmt oder auszahlt, und zwar gemäß den Verfahren und der Häufigkeit, die in seinen Vertragsbedingungen oder seiner Satzung, seinem Verkaufsprospekt oder seinen Angebotsunterlagen festgelegt sind." Siehe 2013 AIFMD RTS Artikel 1, Abschnitt 2, Geschlossene AIFs sind keine offenen AIFs, 2013 AIFMD RTS Artikel 1, Abschnitt 3.
- Siehe z.B. Central Bank of Ireland AIF Rulebook, Abschnitt 4 über Loan originating Qualifying Investor AIF, der derzeit vorschreibt, dass private Kreditfonds geschlossen sein müssen. Es ist zu erwarten, dass Irland seine Regeln für kreditgebende AIFs an die AIFMD nach AIFMD II anpasst. Dies wird ein Segen für die Fondssponsoren sein, die die ICAV und die dazugehörige Investment Limited Partnership als Rückgrat für private Kreditfonds betrachten.
- Es ist die "Commitment-Methode" anzuwenden, die im Einklang mit Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission (die "Commitment-Methode") berechnet wird. Im Allgemeinen ist die Commitment-Methode die Summe der absoluten Werte aller Positionen (Umrechnung von Derivaten in eine gleichwertige Position im Basiswert), Anwendung von Netting-Vereinbarungen und, in Bezug auf Kreditfazilitäten privater Kreditfonds, Berechnung des Risikos durch die Wiederanlage von Krediten.
- Guidelines on liquidity stress testing in UCITS and AIFs, Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, 16. Juli 2020, https://www.esma.europa.eu/sites/default/ files/li bra ry/esma34-39-897_guidelines_on_liquid-ity_stress_testing_in_ucits_and_aifs_en.pdf.