Kalifornien AB 460 unterzeichnet: Fernüberwachung von Radiologietechnologen

Am 7. Oktober 2025 unterzeichnete der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, den Gesetzentwurf AB 460, mit dem das kalifornische Gesetz über Radiologietechnologie geändert wurde, um zertifizierten Radiologietechnologen die Durchführung von Venenpunktionen für Kontrastmittel unter Fernüberwachung zu ermöglichen.
Was ändert sich durch AB 460?
Vor AB 460 verlangte § 106985 des Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes, dass der überwachende Arzt oder Chirurg physisch in der Einrichtung anwesend und verfügbar sein musste, um einzugreifen, wenn ein Techniker eine Venenpunktion durchführte.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 definiert das neue Gesetz „direkte Aufsicht” neu und lässt zwei Wege zu:
- Physische Anwesenheit: Der Arzt ist vor Ort und sofort verfügbar; oder
- Fernpräsenz: Der Arzt ist über Echtzeit-Audio- und Videokommunikation sofort erreichbar, hat gleichzeitig Zugriff auf die medizinischen Bilddaten des Patienten und kann durch Anweisungen an das vor Ort befindliche Personal eingreifen.
Bei Fernüberwachung müssen die Einrichtungen schriftliche Sicherheitsprotokolle führen und sicherstellen, dass zugelassenes Personal vor Ort unter ärztlicher Anleitung auf unerwünschte Ereignisse reagieren kann.
Bundeskontext
Das neue Gesetz folgt den jüngsten Änderungen auf Bundesebene im Rahmen der endgültigen Regelung zur Gebührenordnung für Ärzte für das Kalenderjahr 2025 (PFS) der Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) (PFS) Final Rule (89 Fed. Reg. 97710 (9. Dezember 2024) des Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) an, einer Medicare-Zahlungsregelung, die eine Definition von „direkter Aufsicht” übernommen hat, die es dem beaufsichtigenden Arzt oder Behandler ermöglicht, diese Aufsicht über eine virtuelle Präsenz mittels interaktiver Audio- und Videokommunikation in Echtzeit auszuüben.
CMS lockerte zunächst die Vorschriften zur „direkten Aufsicht“ während der COVID-19-Gesundheitskrise. In der endgültigen Regelung für das Kalenderjahr 2025 verlängerte CMS diese Flexibilität bis zum 31. Dezember 2025 und führte eine dauerhafte Fernaufsicht für bestimmte „mit der Leistung verbundene Vorkommnisse“ und E/M-Besuche bei bestehenden Patienten ein. (Leser sollten sich über etwaige Aktualisierungen dieser Flexibilitätsregeln für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2025 informieren.)
Überlegungen zur Umsetzung
Anbieter sollten jetzt damit beginnen, sich auf die Einhaltung der Vorschriften bis zum 1. Januar 2026 vorzubereiten. Zu den empfohlenen Schritten gehören:
- Richtlinien und Verfahren aktualisieren: Überarbeiten Sie die schriftlichen Überwachungsrichtlinien, um die Fernüberwachung einzubeziehen.
- Sicherheitsprotokolle bestätigen: Stellen Sie sicher, dass Notfallverfahren, Dokumentationspraktiken und Kommunikationsstandards den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Technologie bewerten: Überprüfen Sie, ob die vorhandenen Systeme Echtzeit-Audio- und Videokommunikation sowie den Zugriff von Ärzten auf Bildgebungsunterlagen unterstützen.
- Zugpersonal: Techniker und Mitarbeiter vor Ort über Aufsichtsanforderungen, Notfallmaßnahmen und die ordnungsgemäße Verwendung von Telekommunikationsgeräten unterrichten.
AB 460 spiegelt einen wachsenden nationalen Trend hin zu Fernüberwachung und technologiegestützter Aufsicht wider. Das Gesetz erfordert sorgfältige operative Anpassungen, um die Patientensicherheit, die Einhaltung von Vorschriften und die Bereitschaft zur Aufsicht zu gewährleisten, wenn das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
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