CARB veröffentlicht vorgeschlagene Vorschriften für SB 261 und 253

Am 9. Dezember 2025 veröffentlichte das California Air Resources Board (CARB) seinen vorgeschlagenen Regelungstext für die ersten Vorschriften zur Umsetzung der Senatsgesetze (SB) 261 und 253. SB 261 verpflichtet betroffene Unternehmen zur Veröffentlichung von zweijährlichen Berichten über klimabezogene Finanzrisiken, und SB 253 verpflichtet berichtspflichtige Unternehmen zur Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen der Bereiche 1, 2 und 3. Die vorgeschlagenen Vorschriften enthalten zwar einige zusätzliche Informationen zum Anwendungsbereich und dessen Begrenzung sowie zu den erforderlichen Compliance-Gebühren, geben jedoch kaum Aufschluss über den Inhalt der Informationen, die in den gemäß diesen Gesetzen zu erstellenden und einzureichenden Berichten enthalten sein müssen.
Wichtigste Erkenntnisse
- CARB schlägt vor, „Geschäftstätigkeit in Kalifornien“ als Unternehmen zu definieren, das (1) in Kalifornien gegründet wurde oder seinen Geschäftssitz in Kalifornien hat oder (2) in Kalifornien einen Umsatz erzielt, der einen inflationsbereinigten Schwellenwert (ca. 760.000 USD für 2025) überschreitet.
- CARB schlägt vor, folgende Bereiche von den Bestimmungen der Gesetze SB 261 und 253 auszunehmen:
- Gemeinnützige Organisationen,
- Unternehmen, die der Aufsicht durch staatliche Versicherungsbehörden unterliegen,
- Staatliche Stellen oder Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz staatlicher Stellen sind,
- Unternehmen, die ausschließlich in Kalifornien tätig sind und sich auf den Großhandel mit Strom beschränken, oder
- Unternehmen, deren einzige Geschäftstätigkeit in Kalifornien in der Verwaltung von Lohn- und Gehaltskosten besteht, einschließlich Telearbeitern.
- CARB schlägt als ersten Stichtag für die Berichterstattung gemäß SB 253 für Treibhausgasemissionen der Kategorien 1 und 2 den 10. August 2026 vor.
- Die vorgeschlagenen Vorschriften sollen am 26. Dezember 2025 offiziell veröffentlicht werden, woraufhin eine 45-tägige Kommentierungsfrist beginnt, die am 9. Februar 2026 endet.
- CARB wird am 26. Februar 2026 eine öffentliche Anhörung zu den vorgeschlagenen Vorschriften abhalten.
- Die Durchsetzung von SB 261 ist weiterhin ausgesetzt, bis das Ergebnis der laufenden Berufung vor dem US-Berufungsgericht für den neunten Gerichtsbezirk vorliegt. Weitere Informationen zur Entscheidung des Entscheidung des Neunten Bundesberufungsgerichts und die Reaktion der CARB.
Vorgeschlagener Gesetzestext
Geschäftstätigkeit. Wieerwartet schlägt CARB vor, „Geschäftstätigkeit“ genauso zu definieren wie in Abschnitt 23101(a) des California Revenue and Taxation Code. Wie CARB jedoch kürzlich in seinem Workshop im November 2025 signalisiert hat, wird CARB die Definition von „Geschäftstätigkeit in Kalifornien“ für die Zwecke der Klimadatenoffenlegungsgesetze so einschränken, dass sie nur diejenigen Unternehmen umfasst, die „Geschäftstätigkeit ausüben und eines der in den Unterabschnitten 23101(b)(1) oder 23101(b)(2) des California Revenue and Taxation Code festgelegten Kriterien erfüllen“.
Dementsprechend „betreibt“ ein Unternehmen in Kalifornien Geschäfte, wenn es (1) in Kalifornien gegründet wurde oder seinen Geschäftssitz in Kalifornien hat oder (2) im jeweiligen Berichtsjahr (hier 2025) einen Umsatz von mehr als etwa 760.000 US-Dollar (jährlich inflationsbereinigt) in Kalifornien erzielt. In Übereinstimmung mit den jüngsten Leitlinien verlangt die CARB keine Berichterstattung allein aufgrund von Immobilienbesitz in Kalifornien oder in Kalifornien gezahlten Löhnen.
Ausgenommene Unternehmen. CARBschlägt vor, fünf Kategorien von Unternehmen von den Bestimmungen der Gesetze SB 261 und 253 auszunehmen:
- Gemeinnützige oder wohltätige Organisationen, die gemäß dem Internal Revenue Code steuerbefreit sind;
- Ein Unternehmen, das der Aufsicht durch das kalifornische Versicherungsministerium unterliegt oder in einem anderen Bundesstaat im Versicherungsgeschäft tätig ist.
- Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz von Behörden sind (>50,00 %);
- Ein Unternehmen, dessen einzige Tätigkeit innerhalb Kaliforniens aus Stromgroßhandelsgeschäften besteht; und
- Ein Unternehmen, dessen einzige Geschäftstätigkeit in Kalifornien die Vergütung von Mitarbeitern oder Lohnkosten umfasst, einschließlich Telearbeitern.
SB 253 Ursprüngliche Frist. CARBschlägt vor, dass die meldepflichtigen Unternehmen gemäß SB 253 ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen für das jeweilige vorangegangene Geschäftsjahr bis spätestens 10. August 2026 melden müssen.
Zur Bestimmung des „anwendbaren vorangegangenen Geschäftsjahres“ schlägt CARB vor, dass, wenn das Geschäftsjahr des berichtenden Unternehmens am oder vor dem 1. Februar endet, das anwendbare vorangegangene Geschäftsjahr das im laufenden Kalenderjahr endende Geschäftsjahr ist. Für berichtende Unternehmen, deren Geschäftsjahr nach dem 1. Februar endet, ist das anwendbare vorangegangene Geschäftsjahr das im vorangegangenen Kalenderjahr endende Geschäftsjahr, wobei diese Unternehmen jedoch die Möglichkeit haben, ihre Berichte auf der Grundlage der verfügbaren Daten aus ihrem letzten vorangegangenen Geschäftsjahr zu erstellen.
Sonstige Bestimmungen. CARBhat außerdem eine Reihe von Definitionen vorgeschlagen und die gesetzlichen Definitionen der Begriffe „betroffene Einrichtung“ und „meldepflichtige Einrichtung“ erweitert, um klarzustellen, dass der geringere der beiden Umsätze der Einrichtung aus den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren herangezogen wird, um zu bestimmen, ob sie den Schwellenumsatz für die Programmabdeckung erreicht. CARB hat zwar Definitionen für Begriffe wie „Muttergesellschaft“ und „Tochtergesellschaft“ aufgenommen, diese scheinen jedoch die Anwendbarkeit von SB 261 oder SB 253 keineswegs auf ein einziges Unternehmen innerhalb einer Unternehmensstruktur zu beschränken. CARB erläutert außerdem detailliert seine Berechnungen für die Verwaltung der Programmgebühren sowie seine Verfahren für die Zahlung und Einziehung dieser Gebühren.
Bevorstehender Implementierungsplan
- 26. Dezember 2025: Offizielle Veröffentlichung der vorgeschlagenen Vorschriften
- 26. Dezember 2025 – 9. Februar 2026: Kommentierungsfrist
- 9. Januar 2026: Mündliche Verhandlung vor dem Ninth Circuit zur Anfechtung der Gesetze SB 261 und 253
- 26. Februar 2026: öffentliche Anhörung
Wenn Sie Fragen zu SB 261, SB 253 oder den von CARB vorgeschlagenen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte an die Autoren dieses Artikels oder Ihren Anwalt bei Foley & Lardner.