Mark A. Aiello ist Partner und Co-Vorsitzender des Automotive Industry Teams der Kanzlei. Er wird von Chambers USA als einer der führenden Anwälte des Landes anerkannt, der Unternehmen der Automobilindustrie vertritt.
Mark konzentriert sich auf Geschäftstransaktionen und Handelsstreitigkeiten, darunter Lieferkettenvereinbarungen und -streitigkeiten, Produktentwicklung und -schutz sowie Gewährleistungs- und Rückrufstreitigkeiten. Zu seinen Erfahrungen zählen die Tätigkeit als leitender Rechtsberater bei Unternehmensübernahmen und -veräußerungen sowie in den Bereichen Regulierung, Immobilien, Bauwesen, Franchising und Vertrieb, Bürgschaften und Versicherungen, Aktionäre und Unternehmensführung. Darüber hinaus hat er Mandanten in Schieds- und Berufungsverfahren vertreten, darunter auch vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates.
Während seines Jurastudiums absolvierte Mark ein Praktikum bei General Motors und verfügt über besondere Kenntnisse in der Vertretung und Beratung von Automobilzulieferern sowie in komplexen Angelegenheiten.
Auszeichnungen und Anerkennungen
- Herausragender Jurist, Thomson Reuters (2025)
- Anerkannt, Chambers USA: Amerikas führende Wirtschaftsanwälte
- Anerkannt, Michigan Super Lawyers®
- Preisträger, 2017 Legal Excellence Award, Corporate Vision
Zugehörigkeiten
- Co-Vorsitzender des Ausschusses für Handelsstreitigkeiten der Federal Bar Association (Ostbezirk von Michigan)
- Ehemaliger Direktor, Abteilung für Wirtschaftsrecht des Bundesstaates Michigan
Engagement für die Gemeinschaft
Mark engagiert sich in zahlreichen gemeinnützigen Aktivitäten und ist Mitglied in mehreren Vorständen lokaler Organisationen, darunter Crime Stoppers of Michigan und die lokale Community Foundation.
Präsentationen und Veröffentlichungen
- Original Equipment Suppliers Association, „Vorschriften, Durchsetzungstrends und Compliance-Praktiken für das heutige Umfeld: Schwerpunkt auf NHTSA, Exportkontrollen, Kartellrecht und FCPA“
- Verband der Unternehmensjuristen, „Schutz der Rechte an geistigem Eigentum“
- Original Equipment Suppliers Association, „Vertragsprobleme in der Automobilzulieferkette“
- National Association of Construction Auditors, Jahreskonferenz, „Bauverträge“
- Georgia Automotive Manufacturers Association, „Aktuelles zum Thema Lieferkette“
- Konferenz zu Kunststoffen und Metallen in Kraftfahrzeugen, „Rechte in der Lieferkette“
- Original Equipment Suppliers Association, „Garantie, Materialkosten und Produktentwicklung: Verhandlung von Lieferbedingungen“
- Jahreskonferenz der Construction Financial Management Association, „Bauprüfungen”
- Verband der Erstausrüster, Rechtsausschuss, „Aktuelles zur Insolvenz von Erstausrüstern“
- National Association of Purchasing Management, „Einkaufsrecht“
- Institut für Liefermanagement, Jahreskonferenz, „Umgang mit problematischen Lieferanten“
Mark ist ein führender Anwalt für Wirtschaftsrecht und hat eine Reihe von Veröffentlichungen zu wirtschaftlichen Themen verfasst. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in Handelsangelegenheiten und ist Mitautor führender Abhandlungen zum Vertrags- und Handelsrecht.
- Mitwirkender Autor: „Michigan Contract Law“, ICLE (Aktualisierung 2016)
- Mitautor und Herausgeber: Michigan Legal Forms-Uniform Commercial Code, Lawyers Cooperative Publishing (1995 und Aktualisierungen)
- Mitautor: „Annual Survey of Michigan Law, Commercial Transactions and Contracts” (Jährliche Übersicht über das Recht, Handelsgeschäfte und Verträge in Michigan), Band 49, Nr. 2, The Wayne Law Review (2003); Band 42, Nr. 2, The Wayne Law Review (1996); Band 41, Nr. 2A, The Wayne Law Review ( 1995)
- Mitautor: „Annual Survey of Michigan Law, Administrative Law“ (Jährliche Übersicht über das Recht in Michigan, Verwaltungsrecht), Band 38, Nr. 2A, The Wayne Law Review (1992)
- Mitautor: „Die Anwendung von UCC Section 2-702 im Insolvenzrecht“, Band XXIX, Nr. 3, Mich. Bus. L.J. (2009)
- Mitautor: „Proving Economic Duress in Michigan: Will a Gun to the Wallet Ever Be Enough?” (Nachweis wirtschaftlicher Notlage in Michigan: Reicht es jemals aus, mit einer Waffe auf den Geldbeutel zu zielen ? ), Band XXVI, Nr. 2, Mich. Bus. L.J. (2006)
- Autor: „Verwendung von Klauseln über pauschalierten Schadensersatz und Beschränkung von Rechtsbehelfen in Verträgen“, Band XVI, Nr. 1, Mich. Bus. L.J. (1994)
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