Ein Mann mit Brille, grauer Anzugjacke und weißem Hemd lächelt vor dem Hintergrund einer verschwommenen Anwaltskanzlei.

George A. Dionisopoulos

Partner

George A. Dionisopoulos

Partner

George A. Dionisopoulos berät vermögende Familien und deren Unternehmen, gemeinnützige Stiftungen und Trusts hinsichtlich der Planung von Vereinbarungen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Er ist Partner in der Abteilung für Nachlassplanung der Kanzlei und berät Unternehmen und private Treuhänder in allen Fragen der Treuhand- und Nachlassverwaltung.

George berät zu treuhänderischen Pflichten und bewährten Verfahren und führt Prüfungen mit der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service und den staatlichen Steuerbehörden durch. Er unterstützt Eigentümer von Personengesellschaften und Führungskräfte von Unternehmen bei ihren besonderen Anforderungen und berät Privatkunden bei der erfolgreichen Übertragung von Familienunternehmen von einer Generation auf die nächste.

George ist ehemaliger Vorsitzender der nationalen Nachlassplanungspraxis der Kanzlei.

Repräsentative Erfahrung

  • Berät private gemeinnützige Stiftungen und unterstützende Organisationen in Bezug auf die besonderen Treuhandvorschriften für die Einhaltung von Steuervorschriften, überschüssige Unternehmensbeteiligungen und Treuhandverwaltung sowie in Bezug auf die spezielle Planung für gemeinnützige Schenkungen und Vermächtnisse an gemeinnützige Treuhandgesellschaften und Stiftungen, gemeinnützige Vorab- und Resttreuhandgesellschaften, gemeinnützige Fonds auf Empfehlung von Spendern und andere steuerbefreite Einrichtungen.
  • Berät Familienunternehmen bei der Nachfolgeplanung, um das Unternehmen für künftige Generationen durch einen effektiven Übergang von Eigentum, Kontrolle und Management zu erhalten, einschließlich Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmensrekapitalisierungen der Stimmrechtskontrolle, Stimmrechtsvereinbarungen; und befasst sich mit den besonderen Liquiditätsproblemen, mit denen Familienunternehmen aufgrund von Erbschaftssteuern und operativen Liquiditätsbedürfnissen nach dem Tod eines Gesellschafters oder einer Führungskraft konfrontiert sind.
  • Bietet spezialisierte Planung zur Vorbereitung von Unternehmen mit wenigen Anteilseignern auf den Verkauf sowie Planung vor der Transaktion, um Einkommensteueraspekte und nicht betriebliche Vermögenswerte in der Bilanz zu berücksichtigen.
  • Berät Familien in Fragen der Nachlassplanung, um Privatsphäre und Flexibilität zu wahren und gleichzeitig Steuerbefreiungen und Vermögensschutz-Treuhandvereinbarungen effektiv zu nutzen.
  • Implementiert eine „Estate Freeze“-Planung zur proaktiven Nutzung von Steuerbefreiungen, einschließlich Strategien für Schenkungen zu Lebzeiten durch Grantor Retained Annuity Trusts (GRATs), Ratenverkäufe an Defective Grantor Trusts (IDGTs), unwiderrufliche Lebensversicherungstrusts (ILITs), Qualified Personal Residence Trusts (QPRTs), Familienkredite und andere Vereinbarungen.
  • Berät Führungskräfte von Unternehmen hinsichtlich der speziellen Planung von Aktienoptionen, aufgeschobenen Vergütungen und anderen Leistungen für Führungskräfte.
  • Berät Familien in allen Aspekten der Treuhand- und Nachlassverwaltung, einschließlich treuhänderischer Pflichten, Rechten und Interessen der Begünstigten; Verwaltung von Nachlass- und Schenkungssteuerprüfungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen zur effektiven Verwaltung von Nachlässen und Treuhandvermögen gemäß den Wünschen des Schenkers.

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Anerkannt inChambers USA: Amerikas führende Anwälte für Wirtschaftim Bereich Privatvermögensrecht
  • Die besten Anwälte Amerikas©, Treuhandvermögen und Nachlässe (1997–2024)
  • Platz 1 im Chambers High Net Worth Guide für Privatvermögensrecht in den USA: Wisconsin
  • Wisconsin Super Lawyers®, Nachlassplanung
  • Peer Review bewertet als AV Preeminent®, die höchste Leistungsbewertung im Martindale-Hubbell® Peer Review Ratings™ System
  • Best Lawyers® Nachlass- und Treuhandrecht „Anwalt des Jahres“ in Milwaukee (2015)
  • „Leader in the Law“ vom Wisconsin Law Journal, das führende Praktiker und Richter anhand einer Vielzahl von Leistungskriterien, darunter herausragende Führungsqualitäten und Weitsicht, auszeichnet und würdigt.

Zugehörigkeiten

  • Mitglied des American College of Trust and Estates Counsel
  • Ehemaliger Präsident des Milwaukee Estate Counselors Forum

Engagement für die Gemeinschaft

  • Vorstandsmitglied bei Renaissance Theaterworks, einer Theatergruppe aus Milwaukee, die sich für mehr Gleichberechtigung der Geschlechter in der Kunst einsetzt.
  • Ehrenvorsitzende der Meta House-Kapitalkampagne mit dem Ziel, den generationsübergreifenden Kreislauf der Sucht zu durchbrechen, indem Frauen geheilt und Familien gestärkt werden.
  • Zu seinen früheren Vorstandsfunktionen zählen Führungspositionen beim Milwaukee Repertory Theater, der Ten Chimneys Foundation, Neighborhood House, der Old World Wisconsin Foundation und der Wisconsin Historical Society.
Juli 25, 2025 Ehrungen und Auszeichnungen

Foley erhält Anerkennung im Chambers High Net Worth Guide 2025

Foley & Lardner LLP freut sich, seine Aufnahme in den Chambers High Net Worth Legal Guide 2025 bekannt zu geben.
26. Juli 2024 Auszeichnungen und Ehrungen

Foley im Chambers High Net Worth 2024 Guide ausgezeichnet

Foley & Lardner LLP freut sich bekannt zu geben, dass vier seiner Anwälte in der Ausgabe 2024 des Chambers High Net Worth Legal Guide ausgezeichnet wurden.
17. August 2023 Ehrungen und Auszeichnungen

Foley-Anwälte werden in den 2024 Best Lawyers in America aufgeführt

Foley & Lardner LLP gab heute mit Stolz bekannt, dass 236 Anwälte der Kanzlei aus 20 US-Büros in der Ausgabe 2024 von The Best Lawyers in America© ausgezeichnet worden sind.
28. Juli 2023 Auszeichnungen und Ehrungen

Foley im Chambers High Net Worth 2023 Guide ausgezeichnet

Foley & Lardner LLP freut sich bekannt zu geben, dass vier seiner Anwälte in der Ausgabe 2023 des Chambers High Net Worth Legal Guide ausgezeichnet wurden.
August 18, 2022 Pressemitteilungen

Foley-Anwälte in den 2023 Best Lawyers in America aufgenommen

Foley & Lardner LLP gibt mit Stolz bekannt, dass 250 unserer Anwälte aus 20 Büros in der Ausgabe 2023 von The Best Lawyers in America ausgezeichnet worden sind.
August 19, 2021 Pressemitteilungen

Foley-Anwälte werden in 2022 Best Lawyers in America aufgenommen

Foley & Lardner LLP gab heute bekannt, dass 236 Anwälte der Kanzlei aus 18 US-Büros in der Ausgabe 2022 von The Best Lawyers in America© ausgezeichnet wurden. 46 Anwälte aus 13 Büros wurden in die Liste der Best Lawyers aufgenommen: Ones to Watch"-Liste aufgenommen. Darüber hinaus erhielten 14 Anwälte der Kanzlei die besondere Auszeichnung "Lawyer of the Year", eine Ehre, die nur einem Anwalt pro Praxisbereich und Metropolregion zuteil wird.