R. Nicholas Englund
Sonderbeauftragter
Nicholas Englund ist Sonderberater und Wirtschaftsanwalt bei Foley & Lardner LLP und Mitglied der NHTSA & Motor Vehicle Safety Practice der Kanzlei. Er konzentriert sich in seiner Praxis auf das Bundesrecht zur Kraftfahrzeugsicherheit. Er vertritt Kraftfahrzeughersteller und große Teilelieferanten in Fragen der National Highway Traffic Safety Administration, einschließlich der Beratung bei sicherheitsrelevanten Rückrufaktionen und Verstößen gegen die Vorschriften, Untersuchungen und Vollstreckungsverfahren, der Einhaltung von Kraftfahrzeugsicherheitsstandards auf Bundesebene, Regelsetzungsverfahren, FOIA- und Vertraulichkeitsangelegenheiten und anderen Fragen der Einhaltung des Motor Vehicle Safety Act, des TREAD Act und der Durchführungsbestimmungen.
Vor seinem Eintritt in die Kanzlei arbeitete Nicholas als Anwalt für Rechtsstreitigkeiten und Durchsetzung bei der NHTSA. Während seiner Zeit dort beriet er die NHTSA bei Untersuchungen zu Bränden, Airbagversagen und Nichteinhaltung von Vorschriften, Korrosionsproblemen, Sitzversagen, Versagen von Aufhängungssystemen, Versagen des Antriebsstrangs schwerer Fahrzeuge, Versagen von Elektrofahrzeugen und Batterien, Lenkungsproblemen und elektrischen Problemen bei Fahrzeugen. Darüber hinaus beriet er die NHTSA in zivilrechtlichen Bußgeldsachen, einschließlich nicht rechtzeitiger Rückrufe, Frühwarnberichte (EWR), Verstöße bei der Einfuhr und andere Verstöße und Versäumnisse bei der Übermittlung der erforderlichen Informationen an die Behörde; bei Zertifizierungs- und Einfuhrfragen, einschließlich Ausnahmen von der Einhaltung der Vorschriften, wie die 25-Jahres-Ausnahme, die Ausnahmen für Forschung und Ausstellung und das Programm für registrierte Importeure; zu Fragen der Einhaltung von VIN-Vorschriften, zu Durchsetzungsmaßnahmen mit Unterstützung der Zoll- und Grenzschutzbehörde, zu Anträgen auf unbegründete Nichteinhaltung und zeitweilige Ausnahmen von Sicherheitsnormen sowie zu Regelsetzungsverfahren. Darüber hinaus vertrat Nicholas die NHTSA bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit FOIA-Klagen, Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz und Vertragsstreitigkeiten.
Nicholas diente auch als Special Assistant United States Attorney in der Zivilabteilung der US-Staatsanwaltschaft im District of Columbia. Er vertrat die Vereinigten Staaten und ihre Behörden in Fällen von unerlaubten Handlungen auf Bundesebene, Fällen nach Titel VII, FOIA-Klagen, Häftlingsklagen, Bivens-Klagen und verfassungsrechtlichen Klagen.
Zuvor war er als angestellter Anwalt bei einer internationalen Anwaltskanzlei tätig. Er war in der Abteilung für Rechtsstreitigkeiten im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte tätig.
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