Bryan B. House
Partner
Bryan B. House
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Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung konzentriert sich Bryan House in seiner Tätigkeit auf Wertpapierstreitigkeiten, interne Untersuchungen, Wertpapiervollstreckungsverfahren und Whistleblower-Angelegenheiten. Er ist Partner in den Bereichen Wertpapiervollstreckung und -streitigkeiten, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie Verteidigung und Ermittlungen im Zusammenhang mit staatlichen Vollstreckungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist er Leiter der Litigation Practice Group für die Region Midwest (Büros in Milwaukee, Chicago, Detroit und Madison).
Bryans Erfahrung im Wertpapierrecht umfasst die Vertretung von börsennotierten Unternehmen und deren Direktoren und Führungskräften in Sammelklagen und Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Treuhandpflichten. Diese Vertretungen umfassen regelmäßig die Verteidigung in Sammelklagen, in denen Fusionstransaktionen und Offenlegungen von Stimmrechtsvollmachten nach dem Treuhandrecht der Bundesstaaten und den Wertpapiergesetzen des Bundes angefochten werden. Bryan hat auch Unternehmenskunden und deren Führungskräfte und Direktoren in „Aktienkurssturz”- und anderen Sammelklagen auf Bundesebene vertreten, in denen Verstöße gegen die Regel 10b-5 geltend gemacht wurden.
Bryan hat öffentliche und private Unternehmen, Prüfungsausschüsse, Sonderausschüsse, Führungskräfte und Direktoren im Zusammenhang mit internen Untersuchungen und Forderungen von Aktionären wegen angeblicher Verletzung von Treuhandpflichten, Verstößen gegen das Bundeswertpapiergesetz und Whistleblower-Beschwerden vertreten. Neben der Vertretung unabhängiger Ausschüsse hat er Unternehmen bei der Bildung solcher Ausschüsse zur Prüfung von Aktionärsforderungen vertreten.
Bryan hat eine Vielzahl von Mandanten vertreten, darunter börsennotierte Unternehmen, Broker-Dealer, Emissionsbanken, Emittenten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Führungskräfte und Direktoren in Vollstreckungsangelegenheiten vor der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC), dem US-Justizministerium (DOJ) und Selbstregulierungsbehörden, darunter die Finanzaufsichtsbehörde (FINRA). Diese Angelegenheiten umfassten so unterschiedliche Themen wie Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung, Prüfungsversäumnisse, Insiderhandel, Market Timing, Rückdatierung von Optionen, Subprime-Kredite und das Gesetz gegen Korruption im Ausland (Foreign Corrupt Practices Act).
Bryan war zweimal Mitglied eines von der SEC zugelassenen unabhängigen Beraterteams, das Berichte über die Einhaltung einer SEC-Vereinbarung durch einen Emittenten erstellt hat. Darüber hinaus war er Mitglied eines von der SEC und dem DOJ zugelassenen unabhängigen Überwachungsteams, das aufgrund einer Einigung in Bezug auf Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Foreign Corrupt Practices Act und dem Investment Advisers Act von 1940 gebildet wurde.
Repräsentative Erfahrung
- Gumm gegen Molinaroli, 569 F. Supp. 3d 806 (E.D. Wis. 2021) (Bewilligung des Antrags auf Abweisung von Ansprüchen nach der Fusion gemäß Abschnitt 14(a) des Securities Exchange Act), bestätigt unter dem Namen Smykla gegen Molinaroli, bestätigt 85 F.4th 1228 (7. Cir. 2023).
- Shepard gegen Employers Mut. Cas. Co., 476 F. Supp. 3d 862 (S.D. Iowa 2020) (Abweisung der Klage wegen Verletzung der Treuepflicht durch Minderheitsaktionäre), bestätigt durch 998 F.3d 330 (8. Circ. 2021).
- In Sachen Nat’l Research Corp. S’holder Litig., Nr. 4:17-CV-441, 2018 WL 4915836 (D. Neb. 9. Oktober 2018) (Abweisung von Klagen gemäß Abschnitt 14(a) des Securities Exchange Act und von Klagen wegen Verletzung der Treuepflicht nach staatlichem Recht, die sich aus der Rekapitalisierung eines kontrollierten Unternehmens ergaben).
- Apfel gegen Hays, 17-CV-13209 (Milw. Cty. Cir. Ct. 10. September 2018) (Abweisung der Klage wegen Verletzung der Treuepflicht nach dem Recht des Bundesstaates Wisconsin und Ablehnung der „Entire Fairness Doctrine“).
- Charles Almond gegen Glenhill Advisors LLC, 2018 WL 3954733, bei *24 (Del. Ch. 17. August 2018) (Entscheidung nach dem Verfahren zugunsten eines börsennotierten Unternehmens hinsichtlich Ansprüchen aus einer Fusion), bestätigt, 2019 WL 6117532 (Del. 18. November 2019).
- Wyche gegen Advanced Drainage Systems, Nr. 15 Civ. 5955, 2017 WL 971805 (S.D.N.Y. 10. März 2017),bestätigt durch 710 Fed. App’x 471 (2d Cir. 2017).
- Gumm gegen Johnson Controls, Inc., Nr. 16-CV-1093, 2017 WL 384340 (E.D. Wis. 25. Januar 2017) (Ablehnung einer einstweiligen Verfügung zur Unterbindung der steuerlichen Behandlung von Aktionären infolge einer „Inversionsfusion”).
- Fulton Cnty Emps. Ret. Sys. gegen MGIC Inv. Corp., 675 F.3d 1047 (7. Cir. 2012) (Bestätigung der Abweisung von Klagen wegen Wertpapierbetrugs).
Auszeichnungen und Anerkennungen
- Ausgezeichnet als einer der „Notable Leaders in Law“ (Bemerkenswerte Führungskräfte im Rechtswesen) des Jahres 2024 von BizTimes Milwaukee (Mai 2024)
- VonBest Lawyers® zum „Litigation-Securities Lawyer of the Year” (Anwalt des Jahres für Wertpapierstreitigkeiten) gewählt( 2023)
- Von seinen Kollegen für die Aufnahme in„The Best Lawyers in America®”im Bereich Prozessführung – Wertpapiere ausgewählt (2019–2021, 2023)
Präsentationen und Veröffentlichungen
- Zitat: „Whistleblower-Urteil könnte Compliance-Kosten in die Höhe treiben“,Agenda Week ( März 2018) (Zugang nur mit Abonnement)
- Zitiert aus: „Was die Entscheidung im Fall Digital Realty Trust für die Einhaltung des FCPA bedeutet“,The Anti-Corruption Report(März 2018) (Zugang nur mit Abonnement möglich)
- Mitautor, „Federal Securities Exchange Act of 1934 treatise“ (Abhandlung zum Bundeswertpapiergesetz von 1934), veröffentlicht von Matthew Bender (zuletzt aktualisiert 2018)
- „Whistleblower müssen sich an die SEC wenden, um Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gemäß Dodd-Frank zu erhalten“,SHRM (Februar 2018)
- Mitautor von „Securities Enforcement: Counseling and Defense Treatise“ (Wertpapierdurchsetzung: Beratung und Verteidigung), veröffentlicht von Matthew Bender (zuletzt aktualisiert 2017)
- Zitat: „SEC präzisiert Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Finanzdienstleistungsbereich“,Bloomberg BNA Securities Regulation & Law Report (August 2015)
- Zitat: „Whistleblower-Gesetze im Ausland sind nach wie vor schwach und unbewährt“,Compliance Week ( April 2015)
- Zitat: „Compliance-Beauftragter, der mögliches Fehlverhalten aufgedeckt hat, erhält 1 Million Dollar Belohnung von WB“, Artikelim Bloomberg BNA Securities Regulation & Law Report (April 2015)
- Zitat: „Angesichts der Aktivitäten der SEC sollten Unternehmen ihre Arbeitnehmervereinbarungen umfassend überprüfen“,Bloomberg BNA ( März 2015)
- Zitat: „SEC präzisiert Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Finanzdienstleistungsbereich“,Bloomberg BNA Securities Regulation & Law Report ( August 2015)
- Zitat: „Whistleblower können von höheren Auszahlungen profitieren“,InsideCounsel ( September 2014)
- „Die Faktenlage hinter der Sammelklage gegen Boeing“,Law360 ( 2. April 2013)
- Autor, „Trotz Unklarheiten hinsichtlich wichtiger Whistleblower-Gesetze müssen Unternehmen vorbereitet sein“, veröffentlicht für die Wisconsin-Sektion der Association of Corporate Counsel (2013)
- „Fallstudie: SEC gegen Koss.“Securities Law360 ( Februar 2012)
- Zitat: „Bundesrichter verschiebt Einigung im Verfahren der SEC gegen Koss Corp.“,Business Journal of Milwaukee ( Dezember 2011)