Ein Mann in einem dunklen Anzug, einem karierten Hemd und einer kastanienbraunen Krawatte lächelt in die Kamera vor einem unscharfen Bürohintergrund.

Matthew D. Lee

Partner

Matthew D. Lee ist ein erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht, Restrukturierungen sowie Immobilien- und Wirtschaftsstreitigkeiten. Er ist Partner und Mitglied der Praxisgruppen Insolvenzrecht und Unternehmensrestrukturierungen sowie Handelsstreitigkeiten der Kanzlei. Matt ist in der Kanzlei in Madison, Wisconsin, tätig und verfügt über landesweite Berufserfahrung.

Matt vertritt Schuldner nach Kapitel 11, gesicherte und ungesicherte Gläubiger, offizielle Ausschüsse ungesicherter Gläubiger, Treuhänder nach Kapitel 7 und andere Vermögensverwalter sowie Beklagte in Anfechtungsklagen. Zusätzlich zu seiner Erfahrung im Insolvenzrecht berät Matt Mandanten bei außergerichtlichen Restrukturierungen, Workouts, Abtretungen zugunsten von Gläubigern, einschließlich solcher, die gemäß Kapitel 128 der Wisconsin Statutes eingereicht wurden, und anderen Insolvenzangelegenheiten.

Seine Tätigkeit im Bereich Immobilienrecht umfasst Enteignungsverfahren, Streitigkeiten über Landnutzung und Flächennutzungspläne, Zwangsvollstreckungsverfahren, Mietstreitigkeiten und Räumungsklagen sowie andere Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilieninteressen. Seine Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsrecht umfasst unter anderem Baurechtsstreitigkeiten und Streitigkeiten aus Handelsverträgen. Er berät seine Mandanten auch vor dem Entstehen von Streitigkeiten oder Insolvenzen in Fragen der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, der Schadensminderung und des Risikomanagements.

Repräsentative Erfahrung

Erfahrung mit Insolvenzverfahren

  • Vertretung eines in Madison ansässigen Entwicklers und Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln in seinem Insolvenzverfahren nach Chapter 11 vor dem US-Insolvenzgericht für den westlichen Bezirk von Wisconsin, wobei die erfolgreiche Sanierung des Schuldners erreicht wurde.
  • Vertretung von Schuldnern nach Kapitel 11 vor den US-Insolvenzgerichten für den Bezirk Delaware und den zentralen Bezirk Kaliforniens
  • Vertretung des offiziellen Ausschusses der ungesicherten Gläubiger eines Herstellers von Powersportbekleidung und Aftermarket-Teilen sowie dessen Tochtergesellschaften vor dem US-Insolvenzgericht für den Bezirk Delaware
  • Vertretung des offiziellen Ausschusses der ungesicherten Gläubiger eines in Kentucky ansässigen Kohleunternehmens und seiner Tochtergesellschaften vor dem US-Insolvenzgericht für den östlichen Bezirk von Kentucky
  • Vertretung des offiziellen Ausschusses der ungesicherten Gläubiger eines in Kentucky und West Virginia ansässigen Kohleunternehmens vor dem US-Insolvenzgericht für den östlichen Bezirk von Kentucky
  • Vertretung des offiziellen Ausschusses der ungesicherten Gläubiger eines in Ohio und West Virginia ansässigen Kohleunternehmens vor dem US-Insolvenzgericht für den südlichen Bezirk von Ohio
  • Vertretung des vorrangig gesicherten Kreditgebers eines Schuldners nach Kapitel 13 in einem Adversary Proceeding zur Herabsetzung des Pfandrechts des gesicherten Kreditgebers vor dem US-Insolvenzgericht für den westlichen Bezirk von Wisconsin, wobei nach einer Verhandlung ein Urteil zugunsten des Kreditgebers erwirkt wurde.
  • Vertretung eines landesweit tätigen Restaurant-Franchisegebers in den Chapter-11-Verfahren zweier seiner Franchisenehmer vor dem US-Insolvenzgericht für den westlichen Bezirk von Wisconsin

Repräsentative Prozesserfahrung

  • Vertretung eines Herstellers von Haushaltsprodukten aus der Region Madison gegen Klagen wegen Vertragsbruch und privater Belästigung, Erwirkung eines Urteils nach dem Prozess und Zuerkennung von Anwaltskosten gemäß der Kostenübernahmevereinbarung im Vertrag der Parteien.
  • Vertretung von Enteignern und Grundstückseigentümern in Enteignungsangelegenheiten, sowohl in Verhandlungen vor der Enteignung als auch in Enteignungsbeschwerden
  • Vertretung des Eigentümers und Betreibers einer Milchfarm im Südosten von Wisconsin in einem Fall wegen Vertragsbruch und Fahrlässigkeit
  • Vertretung eines in Wisconsin ansässigen Herstellers in einer landesweiten Sammelklage, wobei die Zulassung der Sammelklage abgelehnt und die Klage aufgrund der Sachlage abgewiesen wurde.
  • Vertretung gesicherter Gläubiger in komplexen Zwangsvollstreckungsverfahren und Verfahren nach Artikel 9

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Vom WisconsinLaw Journalals „aufstrebender Anwalt” ausgezeichnet (2012)
  • Ausgewählt für die Aufnahme in die Liste„Wisconsin Super Lawyers – Rising Stars®“in den Bereichen Insolvenz- und Gläubiger-/Schuldnerrechte sowie Wirtschaftsstreitigkeiten (2009, 2010, 2014 bis 2016)

Zugehörigkeiten

  • Amerikanisches Insolvenzgericht
  • Turnaround-Management-Vereinigung
  • Abteilung für Konkurs, Insolvenz und Gläubigerrechte der Anwaltskammer des Bundesstaates Wisconsin

Präsentationen und Veröffentlichungen

Matt hat Vorträge zu Themen im Zusammenhang mit Insolvenzen gehalten, darunter die Standards für die Entlastung von Billigkeitsansprüchen, Grundsätze der Nachfolgehaftung, Strategien für Präferenzklagen und die Behandlung von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen nach dem Insolvenzgesetz. Zu seinen Veröffentlichungen gehören:

  • Autor, „Nicht die Pro-Bono-Arbeit, die Sie suchen“,Bankruptcy Law360, 22. Dezember 2015
  • Mitautor, „US gegen Apex Oil: Wird der Oberste Gerichtshof Ohio gegen Kovacs erneut prüfen?“Bankruptcy Law360, 30. Juni 2010
  • Mitautor, „Umgang mit zahlungsunfähigen und insolventen Händlern“, Kapitel 7,Leitfaden zum Produktvertriebsrecht, jährlich aktualisiert
  • Mitautor, „Condemnation“ (Enteignung), Kapitel 19,Wisconsin Law of Damages(Wisconsin-Gesetz über Schadenersatz), jährlich aktualisiert
  • Mitautor,The Law of Eminent Domain: Condemnation(Das Enteignungsrecht: Zwangsenteignung), Kapitel über das Recht des Bundesstaates Wisconsin, herausgegeben von der American Bar Association, wird regelmäßig aktualisiert.
  • Mitautor, „Third Circuit Expands Insider Exposure“ (Dritter Gerichtsbezirk erweitert Insider-Risiko),American Bankruptcy Institute Journal, April 2009
Drei Personen in Geschäftskleidung besprechen juristische Dokumente an einem Tisch mit Hammer und offenem Buch und fangen so den kollaborativen Geist einer Anwaltskanzlei ein.
Januar 8, 2025 Foley-Standpunkte

Abwägen von Zeit und Kosten der Entdeckung zur Erzielung besserer Ergebnisse

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Am 11. Mai 2023 erließ das Finanzministerium von Wisconsin eine Feststellungsentscheidung, in der es zu dem Schluss kam, dass Vertragsfertigung (Co-Packing) und wechselnde Eigentumsverhältnisse zwischen ordnungsgemäß zugelassenen Parteien im Bundesstaat Wisconsin legal sind.
15. September 2022 Veranstaltungen

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Nehmen Sie an einem CLE-Nachmittag mit Foley und ACC-WI teil, gefolgt von einem Oktoberfest-Empfang im Freien mit traditionellen bayerischen Speisen und Getränken, festlicher Musik und viel Spaß.
September 14, 2020 In den Nachrichten

Lee in BizTimes zitiert: Wann Unternehmen Insolvenz als Option in Betracht ziehen sollten

Partner Matt Lee wurde in dem BizTimes-Artikel „Wann ist es Zeit, Insolvenz anzumelden?“ zitiert, in dem es darum geht, wann und warum Insolvenz eine geeignete Option für Unternehmen sein kann, die aufgrund der anhaltenden Pandemie unter finanziellem Druck stehen.
18. bis 19. Dezember 2019 Veranstaltungen

Madison CLE-Tage

Nehmen Sie an unserem zweitägigen Schulungsprogramm teil, das eine Reihe wichtiger Themen aus Wirtschaft und Industrie sowie aktuelle rechtliche Entwicklungen behandelt.
November 11, 2019 Pressemitteilungen

Foley-Anwälte zu "Wisconsin Super Lawyers" und "Rising Stars" für 2019 ernannt

Foley & Lardner LLP freut sich, bekannt zu geben, dass 17 ihrer Anwälte zu den "Wisconsin Super Lawyers 2019" ernannt wurden - eine Auszeichnung, die nur 5 Prozent der Anwälte des Bundesstaates erhalten.