Ryan Lowry ist Senior Counsel bei Foley & Larder LLP. Er ist Mitglied der Praxisgruppen „Government Enforcement Defense & Investigations“ und „Commercial Litigation“ sowie der Teams „Securities Enforcement & Litigation“, „Insurance & Reinsurance Litigation“ und „Environmental, Social, and Governance (ESG)“. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung groß angelegter Ermittlungen für Unternehmen und Privatpersonen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrung in Handelsrechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Vertrags- und Arbeitsrechtsfragen.
Ryan verfügt über umfangreiche Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten und hochkarätigen Schiedsverfahren sowie in der Untersuchung und Prozessführung im Zusammenhang mit dem False Claims Act, insbesondere in den Bereichen Gesundheitswesen, Arbeitsrecht, Versicherung und Rückversicherung sowie verschiedenen geschäftlichen Streitigkeiten. In seiner Praxis arbeitet Ryan eng mit Mandanten und Behörden zusammen, um auf behördliche Anfragen zu reagieren, darunter Vorladungen vor die Grand Jury, zivilrechtliche Untersuchungsersuchen und Vorladungen zur Vorlage von Unterlagen. Dabei bietet Ryan seinen Mandanten komplexe Rechts- und Risikoanalysen und begleitet sie bei umfangreichen Datenerhebungsmaßnahmen.
Während seines Jurastudiums arbeitete Ryan als Anwalt für die Federal Civil Rights Clinic, wo er zum ersten Mal als Vorsitzender in einem Geschworenenprozess fungierte. Darüber hinaus arbeitete Ryan als Rechtsreferendar für die Staatsanwaltschaft von Cook County. Vor seinem Jurastudium war Ryan Mitglied des AmeriCorps City Year in Seattle, Washington.
Auszeichnungen und Anerkennungen
- Aufsteigender Stern von Illinois Super Lawyers, 2023
Der Northern District of Illinois bestätigt den "But For"-Kausalitätsstandard für AKS-begründete False Claims Act-Fälle
Bundesrichter schränkt Haftung für angeblich falsche DEI-Bescheinigungen ein
Erneutes Verbot der Verwendung von untergeordneten Leitlinien – Schlüssel zu Fällen im Rahmen des False Claims Act
Oberster Gerichtshof entscheidet, dass Bestechungsgeld nach dem Bestechungsgesetz nicht strafbar ist – Wie wirkt sich das auf die Rechtslage im Bereich der Korruptionsbekämpfung aus?