Ein Mann im Anzug und mit roter Krawatte lächelt in die Kamera. Im Hintergrund ist eine unscharfe Anwaltskanzlei zu sehen, die die Professionalität von Chicagoer Anwälten widerspiegelt, die auf die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten spezialisiert sind.

Frank S. Murray

Partner

Frank Murray Jr. ist Partner und Wirtschaftsanwalt bei Foley & Lardner LLP, wo er sich auf Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen und der Regulierung der Lieferkette spezialisiert hat. Er ist Mitglied der Praxisgruppen „Government & Public Policy“ und „Government Procurement Supply Chain Regulation“ sowie des Teams für die Automobilindustrie.

Frank hat Mandanten vor staatlichen und bundesstaatlichen Gerichten, vor Verwaltungsbehörden und in alternativen Streitbeilegungsverfahren vertreten. Er verfügt außerdem über umfangreiche Erfahrung im Baurecht und hat Bauunternehmer, Subunternehmer und Bürgschaftsgeber in allen Aspekten öffentlicher und privater Bauprojekte vertreten.

Bevor er zu Foley kam, war Frank über vier Jahre lang in der Rechtsabteilung der US-Luftwaffe tätig. In dieser Funktion war er leitender Staatsanwalt in mehreren Strafsachen und Verwaltungsanhörungen. Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Staatsanwalt prüfte er Regierungsverträge zwischen der Luftwaffe und privaten Unternehmen und beriet Vertragsbeauftragte der Luftwaffe in rechtlichen Fragen zu solchen Verträgen. Während seines Einsatzes für die Luftwaffe in Kuwait im Jahr 2001 war Frank als alleiniger Rechtsberater einer Abteilung von über 1.100 US-Soldaten tätig, die damals die am weitesten vorgeschobene Basis der Luftwaffe war und nur 39 Meilen vom Irak entfernt lag.

Repräsentative Erfahrung

Frank berät Auftragnehmer der Regierung und gewerbliche Kunden, die Geschäfte mit der Bundesregierung tätigen möchten, in vielfältigen Fragen des Vergaberechts, darunter Bietereinsprüche vor und nach der Vergabe, Buy American und damit verbundene Fragen der Inlandspräferenz und Beschaffung, Lieferkettenmanagement, Datenrechte und Fragen des geistigen Eigentums, Cybersicherheit, falsche Angaben, fehlerhafte Preisgestaltung, organisatorische Interessenkonflikte („OCIs“), Ansprüche von Auftragnehmern, Fragen der Vertragsverwaltung, Ausschluss/Suspendierung, Beschaffung von Handelsgütern, Verhaltenskodizes für Auftragnehmer, Untervergabe an kleine Unternehmen, Fragen der Reservierung für kleine Unternehmen und Einsprüche gegen den Status kleiner Unternehmen sowie Fragen der Kostenrechnung. Er war besonders aktiv in Fragen im Zusammenhang mit US-amerikanischen Gesetzen zu inländischen Inhalten, wie dem Buy American Act, den „Buy America“-Vorschriften des US-Verkehrsministeriums, dem Berry Amendment, dem Trade Agreements Act und den „Buy American“-Bestimmungen im American Recovery and Reinvestment Act von 2009.

Frank berät auch gewerbliche Kunden in Fragen des Lieferkettenmanagements, einschließlich der Einhaltung von Offenlegungspflichten für Konfliktmineralien und der Einrichtung von Verfahren und Richtlinien zur Erkennung und Vermeidung von gefälschten Teilen. Er ist Mitglied der Task Force für Konfliktmineralien der National Association of Manufacturers sowie deren Task Force für kritische Mineralien und Seltene Erden.

Frank hat für Kunden Regierungsverträge und Unterverträge entworfen und ausgehandelt, darunter zwei mehrjährige Alleinverträge mit dem Verteidigungsministerium im Gesamtwert von rund 50 Millionen US-Dollar. In seiner Funktion als Berater für Kunden in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens hat er auch interne Untersuchungen für verschiedene Kunden durchgeführt, um Fragen der Vertragskonformität und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu bewerten und Empfehlungen für geeignete Korrekturmaßnahmen abzugeben. Diese internen Untersuchungen umfassten Fragen im Zusammenhang mit dem Truth In Negotiations Act („TINA“), dem False Claims Act und dem Trade Agreements Act/Buy American Act. Darüber hinaus hat er Kunden durch die Überprüfung ihrer Vertragsverwaltungspraktiken und durch Beratung zu Prozessverbesserungen und internen Compliance-Systemen unterstützt. Frank hat außerdem Schulungsmaterialien für Kunden zu Fragen der Vertragskonformität entwickelt, insbesondere in Bezug auf Anforderungen an das Lieferkettenmanagement/inländische Inhalte (einschließlich der Erkennung/Vermeidung gefälschter Teile und der Meldung von Konfliktmineralien), Cybersicherheitsanforderungen für Auftragnehmer der Regierung und Verhaltenskodizes für Auftragnehmer, und hat Kundenmitarbeiter persönlich oder aus der Ferne zu Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens geschult.

Zugehörigkeiten

Frank ist Mitglied der Task Force für gefälschte Teile der Abteilung für öffentliches Vertragsrecht der American Bar Association und berät Kunden hinsichtlich der Einhaltung neuer Anforderungen, die an Auftragnehmer und Subunternehmer der Regierung zur Erkennung und Vermeidung gefälschter Teile gestellt werden. Er unterstützte die Task Force bei der Abgabe von Stellungnahmen zu den vom Verteidigungsministerium vorgeschlagenen neuen Anforderungen in Bezug auf gefälschte Elektronikteile und war Mitautor des „A White Paper Regarding Department of Defense Implementation of Section 818 of the National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2012” (Weißbuch zur Umsetzung von Abschnitt 818 des National Defense Authorization Act für das Geschäftsjahr 2012 durch das Verteidigungsministerium) mit, das Einblicke von Mitgliedern der staatlichen Auftragnehmerbranche zu den wichtigsten Überlegungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der in der Gesetzgebung festgelegten Ziele zur Vermeidung, Aufdeckung und Bekämpfung gefälschter Teile in der Lieferkette des Verteidigungssektors liefert.

Seit 2014 ist Frank stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Regierungsaufträge der Federal Circuit Bar Association. Er ist außerdem Mitglied der Abteilung für öffentliches Vertragsrecht der American Bar Association und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Beschaffungsreform und neue Themen.

Präsentationen und Veröffentlichungen

Frank ist Mitautor einer jährlich aktualisierten Reihe von drei Praxishinweisen in Thomson Reuters' Practical Law zu Beschwerden gegen Ausschreibungen auf Bundesebene. Diese bieten einen umfassenden Überblick über das Beschwerdeverfahren bei Beschaffungen auf Bundesebene für potenzielle Bieter, die mit den Bedingungen einer Ausschreibung einer Bundesbehörde unzufrieden sind, für enttäuschte Bieter, die die Vergabe eines Auftrags durch eine Bundesbehörde anfechten möchten, oder für erfolgreiche Bieter, die eine von einem Wettbewerber angefochtene Auftragsvergabe verteidigen möchten. Jede der Praxisnotizen befasst sich mit dem Verfahren innerhalb eines jeweiligen Forums für Bieterproteste: (1) Proteste, die bei der auftraggebenden Behörde selbst eingereicht werden („Government Contracts: Agency-level Bid Protests”); (2) Einsprüche, die beim Government Accountability Office (GAO) eingereicht werden („Government Contracts: GAO Bid Protests”); und (3) Einsprüche, die beim U.S. Court of Federal Claims eingereicht werden („Government Contracts: COFC Bid Protests”).

 

 

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