Sektoren

Kevin Patariu kombiniert seinen Hintergrund in Elektrotechnik und Softwareentwicklung mit seiner umfassenden Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (IP), um maßgeschneiderte, kosteneffiziente Strategien zu entwickeln, die auf die Geschäftsziele seiner Kunden abgestimmt sind.

Kevin assists clients with IP, data privacy, and cybersecurity issues, counting significant experience in litigation, patent prosecution, transactions, product counseling, and engineering across a wide variety of technical areas. He litigates complex IP matters throughout the United States and before the International Trade Commission (ITC), where he has effectively litigated several Section 337 investigations through trial, including three consecutive wins as lead trial counsel in competitor ITC investigations between 2022 and 2024. Kevin’s accomplishments at the ITC have been recognized nationally and internationally. He is co-leader of the firm’s ITC Section 337 Practice. As counsel of record for petitioners and patent owners in over 75 inter partes review (IPR) proceedings, Kevin advises clients on the strategic use of U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) Patent Trial and Appeal Board (PTAB) proceedings to meet their litigation objectives. He also represents clients in trademark, trade secret, trade dress, and copyright disputes, and he practices across the areas of due diligence and freedom-to-operate investigations, patent and trademark prosecution and counseling, preparation of infringement and validity opinions, and technology legal counseling for large and small enterprises.

Als zugelassener Ingenieur in Kalifornien mit langjähriger Praxiserfahrung verfügt Kevin über fundierte Kenntnisse im Bereich Webarchitekturen und Computersysteme. Dies verschafft ihm einen einzigartigen Vorteil bei der Beratung von Technologiekunden in Fragen des Datenschutzes, insbesondere bei der Ausarbeitung vertraglicher Bestimmungen zur Datennutzung, der Durchführung von Produktprüfungen und der Entwicklung von Datenschutzrichtlinien, die festlegen, wie Unternehmen personenbezogene Daten erheben, speichern und verwenden. Er berät Kunden zum California Consumer Privacy Act (CCPA), zum California Privacy Rights Act (CPRA) von 2020, zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zu anderen Fragen der Datennutzung und Compliance in einem dynamischen regulatorischen Umfeld.

Vor seiner Tätigkeit bei Foley war er Partner in der Niederlassung einer internationalen Anwaltskanzlei in San Diego und Co-Vorsitzender der Abteilung für internationale Handelskommission Section 337 Practice. Kevin ist Miterfinder von acht US-Patenten und vier ausländischen Patenten im Bereich Datenverschlüsselung/-entschlüsselung und Informationssicherheit.

Repräsentative Erfahrung

ITC-Verfahren gemäß Abschnitt 337

  • Hauptprozessbevollmächtigter für die Beklagten Shenzhen Carku Technology Co., Ltd., Aukey Technology Co., Ltd., Metasee LLC, Ace Farmer LLC, Hulkman LLC und zwei weitere Unternehmen in einer Untersuchung vor dem Verwaltungsrichter (ALJ) Bryan F. Moore bezüglich tragbarer Starthilfegeräte für Fahrzeuge und Vorwürfen der Verletzung von Handelsaufmachungen, falscher Herkunftsangaben, irreführender Werbung und unlauterem Wettbewerb; vorläufige Feststellung, dass nach der Beweisaufnahme kein Verstoß gegen Section 337 vorliegt; bestätigt durch die Kommission, nachdem der Beschwerdeführer beschlossen hatte, keine Überprüfung durch die Kommission zu beantragen, wodurch die Untersuchung zugunsten der Beklagten eingestellt wurde. Bestimmte tragbare Batteriestarthilfen und deren Komponenten (III), Untersuchung Nr. 337-TA-1360 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Hauptprozessbevollmächtigter für die Beklagten Shenzhen Carku Technology Co., Ltd., Aukey Technology Co., Ltd., Shenzhen Gooloo E-Commerce Co., Ltd., Hulkman LLC, Metasee LLC, Ace Farmer LLC und fünf weitere in einem Verfahren vor der Verwaltungsrichterin Monica Bhattacharyya betreffend sechs Patente für tragbare Starthilfegeräte für Fahrzeuge; der Kläger verzichtete nach der Beweisaufnahme durch Sachverständige auf zwei Patente; Nach der Beweisaufnahme wurde aufgrund der Nichtverletzung und Ungültigkeit aller Ansprüche eine vorläufige Entscheidung ohne Verstoß gegen Section 337 getroffen; diese wurde von der Kommission bestätigt, wodurch die Untersuchung eingestellt wurde; der Kläger legte keine Berufung ein, sodass der Rechtsstreit zugunsten der Beklagten beendet wurde. Bestimmte tragbare Starthilfegeräte und deren Komponenten (II), Untersuchung Nr. 337-TA-1359 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Hauptprozessbevollmächtigter für die Beklagten Shenzhen Carku Technology Co., Ltd., 70mai Co., Ltd., Antigravity Batteries LLC, Gooloo Technologies LLC, Great Neck Saw Manufacturers, Inc., Horizon Tool, Inc., Matco Tools Corporation, Nekteck, Inc., Paris Corporation, PowerMax Battery (U.S.A.), Inc. und Shenzhen Gooloo E-Commerce Co., Ltd. in einem Verfahren vor dem Verwaltungsrichter David P. Shaw wegen zweier Patente für tragbare Starthilfegeräte für Fahrzeuge; der Kläger zog ein Patent zurück, nachdem eine endgültige schriftliche Entscheidung des IPR fast alle Ansprüche für ungültig erklärt hatte (Kevin war der leitende Anwalt im IPR-Verfahren); Vorläufige Feststellung, dass kein Verstoß gegen Section 337 vorliegt, nach einer Beweisaufnahme aufgrund von Nichtverletzung und fehlender technischer heimischer Industrie; die Feststellung, dass keine technische heimische Industrie vorliegt, verhinderte eine vom Kläger beantragte allgemeine Ausschlussverfügung und bewahrte die gesamte Branche, einschließlich anderer Unternehmen, denen eine Verletzung nachgewiesen wurde, vor einer Ausschlussverfügung; die Kommission bestätigte die vorläufige Feststellung, dass kein Verstoß vorliegt, und beendete die Untersuchung zugunsten der Beklagten. Bestimmte tragbare Batteriestarthilfen und deren Komponenten, Untersuchung Nr. 337-TA-1256 der US-amerikanischen International Trade Commission.
  • Rechtsbeistand für die Beklagten Nintendo Co., Ltd. und Nintendo of America Inc. in einem Verfahren vor dem Verwaltungsrichter Shaw bezüglich einer einzigen Patentklage im Zusammenhang mit Spielkonsolensystemen; vorläufige Feststellung, dass kein Verstoß gegen Section 337 vorliegt, nach Beweisaufnahme; die Kommission bestätigte die vorläufige Feststellung, dass kein Verstoß vorliegt, und stellte die Untersuchung zugunsten von Nintendo ein; Berufung vor dem Federal Circuit von Gamevice freiwillig zurückgenommen, wodurch die Berufung beendet wurde. Bestimmte tragbare Spielkonsolensysteme mit aufsteckbaren Handheld-Controllern und deren Komponenten II, Untersuchung der US-amerikanischen International Trade Commission Nr. 337-TA-1197.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten Nortek Security & Control LLC, vormals Linear, LLC, Nortek, Inc. und GTO Access Systems, LLC in einem Verfahren vor der Verwaltungsrichterin Mary Joan McNamara betreffend drei Patente für Garagentor- und Toröffner; anhängig. In der Angelegenheit bestimmter beweglicher Barrierenantriebssysteme und deren Komponenten, Untersuchung Nr. 337-TA-1118 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten Nintendo Co., Ltd. und Nintendo of America Inc. in einem Verfahren vor dem Verwaltungsrichter Cheney (später an den Verwaltungsrichter David Shaw übertragen) betreffend zwei Patente für Spielkonsolensysteme; nach einer günstigen Entscheidung zur Auslegung der Ansprüche wurde einem unwidersprochenen Antrag auf summarische Feststellung der Nichtverletzung stattgegeben, was zu einer vorläufigen Feststellung führte, dass kein Verstoß gegen Section 337 vorliegt; Die Kommission bestätigte die vorläufige Feststellung, dass kein Verstoß vorliegt, und beendete die Untersuchung zugunsten von Nintendo; summarische Bestätigung durch den Federal Circuit. In der Angelegenheit bestimmter tragbarer Spielkonsolen mit aufsteckbaren Handheld-Controllern und deren Komponenten, Untersuchung Nr. 337-TA-1111 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für den Beschwerdeführer Tektronix, Inc. in einem Verfahren vor dem Verwaltungsrichter Cheney bezüglich zweier Patente für Multidomänen-Test- und Messgeräte; beendet nach Einigung der Beklagten, die umstrittenen Produkte nicht zu importieren. In der Angelegenheit bestimmter Multidomänen-Test- und Messgeräte, Untersuchung Nr. 337-TA-1104 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten Shenzhen Goodix Technology Co., Ltd. (vormals Shenzhen Huiding Technology Co., Ltd., firmierend als Goodix) und Goodix Technology Inc. in einer Untersuchung vor ALJ Essex (später an ALJ McNamara übertragen) zu vier Patenten betreffend Touchscreen-Controller für Smartphones; nach der Anhörung Vergleich geschlossen. Zum Zeitpunkt der Anhörung empfahl das Amt für unlautere Importuntersuchungen, keinen Verstoß festzustellen. Beteiligung an der Einreichung von neun Anträgen auf Inter-Partes-Review (IPR) während der Dauer der Untersuchung, in denen die geltend gemachten Patente angefochten wurden, von denen fünf angenommen wurden und vier zum Zeitpunkt der Einigung noch anhängig waren. In der Angelegenheit bestimmter Touchscreen-Controller und Produkte, die diese enthalten, Untersuchung Nr. 337-TA-957 der US-amerikanischen International Trade Commission.
  • Rechtsbeistand für die Nicht-Parteien Fortress Investment Group LLC und AND34 Funding LLC in einer Untersuchung zu fünf Patenten vor ALJ Pender bezüglich der Verarbeitung von Audiosignalen zur Vermeidung von Interferenzen in Tablets, Desktops und Laptops; Die Kommission wählte die Untersuchung für das zweite 100-Tage-Pilotprogramm aus, um innerhalb von 100 Tagen zu entscheiden, ob der Beschwerdeführer klageberechtigt ist oder ob die Untersuchung sofort eingestellt werden sollte, weil Fortress Investment Group LLC oder AND34 Funding LLC nicht als zusätzliche Beschwerdeführer einbezogen wurden. Der ALJ stellte fest, dass der Beschwerdeführer klageberechtigt ist, und die Kommission lehnte den Antrag der Beklagten auf mündliche Verhandlung ab und entschied, die ursprüngliche Entscheidung des ALJ nicht zu überprüfen. Die Parteien einigten sich vor der Anhörung. In der Angelegenheit bestimmter Audioverarbeitungshardware und -software und Produkte, die diese enthalten, Untersuchung der US-amerikanischen International Trade Commission Nr. 337-TA-949.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten AmTRAN Technology Co., Ltd. und AmTRAN Logistics, Inc. in einer Untersuchung vor dem Verwaltungsrichter Shaw zu drei Patenten im Zusammenhang mit Smart-Fernsehern, Blu-ray-Playern und anderen Geräten und Software für Punkt-zu-Punkt-Kommunikation und Content Delivery Networks; der Kläger Straight Path IP Group, Inc. beantragte wenige Tage vor der Anhörung die Einstellung der Untersuchung, woraufhin sich die Parteien einigten. In der Angelegenheit bestimmter Punkt-zu-Punkt-Netzwerkkommunikationsgeräte und Produkte, die diese enthalten, Untersuchung Nr. 337-TA-892 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten HTC Corporation und HTC America Inc. in einer Untersuchung vor dem Verwaltungsrichter Essex zu vier Patenten, die sich auf Kamerafunktionen, Messaging und Bildverarbeitungssysteme in Smartphones bezogen; vor der Anhörung wurde ein Patent zurückgewiesen; es wurde eine endgültige Entscheidung erzielt, in der keine Verletzung festgestellt wurde, und keiner der inländischen Lizenznehmer nutzte zwei der verbleibenden drei geltend gemachten Patente. Der Kläger FlashPoint Technology, Inc. legte keine Berufung gegen die endgültige Entscheidung ein. In der Angelegenheit bestimmter elektronischer Bildgebungsgeräte, Untersuchung Nr. 337-TA-850 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten HTC Corporation und HTC America Inc. in einer Untersuchung vor dem Verwaltungsrichter Essex zu vier Patenten in Bezug auf CPU-Architektur, Fließkomma-Rasterisierung und Frame-Buffering sowie Technologien für großflächige Flachbildschirme mit breitem Seitenverhältnis; vor der Anhörung wurde eine günstige Einigung erzielt. In der Angelegenheit bestimmter Unterhaltungselektronikgeräte und Anzeigegeräte sowie Produkte, die diese enthalten, Untersuchung Nr. 337-TA-836 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten HTC Corporation und HTC America Inc. in einer Untersuchung vor dem Verwaltungsrichter James Gildea bezüglich Smartphones; nach der Anhörung wurde eine günstige Einigung erzielt. In der Angelegenheit bestimmter tragbarer elektronischer Geräte und zugehöriger Software, Untersuchung Nr. 337-TA-797 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten HTC Corporation und HTC America Inc. in einem Verfahren vor dem vorsitzenden Verwaltungsrichter Paul Luckern bezüglich drei Patenten, die die Kamerafunktionalität von Smartphones betreffen; Sieg vor Gericht und vorläufige Feststellung der Nichtverletzung, Ungültigkeit aufgrund einer Verkaufssperre und keine der inländischen Lizenznehmer praktizierte die geltend gemachten Patente; die Kommission überprüfte die Feststellung, bestätigte die Ergebnisse auf Antrag und stellte außerdem fest, dass HTC eine stillschweigende Lizenz zur Nutzung der geltend gemachten Patente für seine Windows-basierten Produkte hatte; Die anderen Beklagten Nokia und RIM einigten sich kurz vor der Verhandlung, LG einigte sich nach der Verhandlung und vor der ersten Entscheidung; summarische Bestätigung durch den Federal Circuit. In der Angelegenheit bestimmter elektronischer Bildgebungsgeräte, Untersuchung Nr. 337-TA-726 der US-amerikanischen International Trade Commission.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten Alpine Electronics Inc. und Alpine Electronics of America, Inc. in einer Untersuchung zu sechs Patenten im Zusammenhang mit globalen Positionierungssystemen und Fahrzeugnavigationssystemen; vor der Anhörung wurde eine günstige Einigung erzielt. In der Angelegenheit bestimmter multimedialer Anzeigegeräte und Navigationssysteme für Kraftfahrzeuge, deren Komponenten und Produkte, die diese enthalten, Untersuchung Nr. 337-TA-657 der US-amerikanischen International Trade Commission.*

Rechtsstreit vor einem US-Bezirksgericht

  • Rechtsbeistand für ValveTech Inc. in einem Rechtsstreit vor dem vorsitzenden Richter Frank P. Geraci Jr. wegen Vertragsbruch, Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen und unlauterem Wettbewerb; Nach einer zehntägigen Verhandlung befand eine Bundesjury, dass Aerojet Rocketdyne zwei Geheimhaltungsvereinbarungen mit ValveTech verletzt und proprietäre Informationen über die von ValveTech für das Raumschiff Starliner bereitgestellten Triebwerksventile für Raumfahrzeuge unrechtmäßig zurückbehalten, verwendet und offengelegt hat, was einen direkten Verstoß gegen die ausdrücklichen Bestimmungen beider Vereinbarungen darstellt. ValveTech, Inc. gegen Aerojet Rocketdyne, Inc., US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von New York.*
  • Rechtsbeistand für die Beklagten STMicroelectronics Inc., STMicroelectronics (North America) Holdings Inc. und STMicroelectronics NV in einem Verfahren vor Richter Alan D. Albright betreffend vier Patente für kapazitive Berührungssensoren; günstiger Vergleich erzielt. Neodron Ltd. gegen STMicroelectronics, Inc. et al, US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für TTE Technology, Inc., TCL King Electrical Appliances Huizhou Co. Ltd., TCL Moka Intl Ltd., TCL Industries Holdings Co., Ltd., Shenzhen TCL New Technology Co., Ltd, TCL Smart Device (Vietnam) Co LTD, TCL Electronics Holdings Ltd., TCL Moka Manufacturing, S.A. de C.V. in einem Verfahren vor Richter Cormac J. Carney wegen drei Patenten, die sich auf angeblich sichere authentifizierte Entfernungsmessung in Fernsehgeräten und LCD-Hintergrundbeleuchtungen beziehen; anhängig. Koninklijke Philips NV et al gegen TTE Technology, Inc. d/b/a TCL USA et al, US-Bezirksgericht für den zentralen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für die Carnegie Institution of Washington und die M7D Corporation in einem Rechtsstreit vor Richter Jed S. Rakoff über zwei Patente im Zusammenhang mit der Diamantenherstellung; günstiger Vergleich erzielt. Carnegie Institution of Washington et al. gegen Pure Grown Diamonds, Inc. et al., US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York.*
  • Rechtsbeistand für Huizhou TCL Mobile Communication Co. Ltd., TCL Mobile Communication (HK) Co., Ltd., TCT Mobile (US) Inc. und TCT Mobile, Inc. in einem Verfahren vor Richter James V. Selna wegen drei Patenten im Zusammenhang mit angeblichen Technologien für drahtlose Kommunikationsgeräte; noch anhängig. Wi-LAN Inc. et al. gegen Huizhou TCL Mobile Communication Co. Ltd. et al., US-Bezirksgericht für den zentralen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für Tektronix in einem Verfahren vor Richter Marco A. Hernandez bezüglich zweier Patente für Multidomänen-Test- und Messgeräte; beendet nach Beendigung einer parallelen ITC-Untersuchung. Tektronix, Inc. gegen Rohde & Schwarz USA, Inc., Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG und Rohde & Schwarz Vertriebs GmbH, US-Bezirksgericht für den Bezirk Oregon.*
  • Rechtsbeistand für Nortek Security & Control LLC, vormals Linear, LLC, in einem Verfahren vor Richterin Janis L. Sammartino und Richter Andrew G. Schopler bezüglich drei Patenten für Garagentor- und Toröffner; noch anhängig. The Chamberlain Group, Inc. gegen Nortek Security & Control LLC, US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für T-Max in einem Verfahren vor Richter Cormac J. Carney und Richter Jean P. Rosenbluth bezüglich drei Patenten und einem Urheberrecht in Bezug auf einziehbare Fahrzeugstufen als Automobilzubehör; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Lund Motion Products, Inc. gegen T-Max (Hangzhou) Technology Co., Ltd., T-Max (Qingdao) Industrial Co., Ltd., T-Max (Qingdao) International Trading Co., Ltd. und T-Max Industrial (Hk) Co., Ltd., US-Bezirksgericht für den zentralen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für Shenzhen Liown Electronics in einem Vertragsstreit vor Richter Gary Feinerman und Richterin Susan E. Cox; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Central Garden & Pet Company gegen Shenzhen Liown Electronics Co., Ltd., US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois.*
  • Rechtsbeistand für Genoray in einem Verfahren vor Richter Roy B. Dalton Jr. und Richter David A. Baker bezüglich drei Patenten im Zusammenhang mit Stromversorgung und Bildverarbeitung für zahnärztliche Röntgenbildgebungsanwendungen; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Oy Ajat Ltd. gegen Genoray Co. Ltd. und Genoray America, Inc., US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk von Florida.*
  • Rechtsbeistand für T-Mobile US, Inc., T-Mobile USA, Inc. und die intervenierende Beklagte TeleCommunication Systems, Inc. in einem Verfahren vor Richter Schroeder betreffend vier Patente zur Ortung von Geräten in einem Kommunikationsnetzwerk; wenige Wochen vor Prozessbeginn wurde eine für den Mandanten vorteilhafte Einigung erzielt. TracBeam, LLC gegen T-Mobile US, Inc., US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Cellco Partnership (firmierend als Verizon Wireless Inc.), TeleCommunication Systems, Inc. und Networks In Motion, Inc. in einem Patentverfahren vor Richter Stark bezüglich Systemen zur Bestimmung der voraussichtlichen Ankunftszeiten von Fahrzeugen; vereinbarte Eintragung eines endgültigen Urteils wegen Nichtverletzung nach einer günstigen Entscheidung zur Auslegung der Ansprüche kurz vor Prozessbeginn; das Bundesberufungsgericht bestätigte die Auslegung des Bezirksgerichts; die Parteien beantragten die Eintragung eines endgültigen Urteils aufgrund von Nichtverletzung, wodurch der Fall beendet wurde. Vehicle IP LLC gegen AT&T Mobility LLC, US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Rechtsbeistand für Verizon in einem Verfahren vor Richter Richard G. Andrews bezüglich fünf Patenten im Zusammenhang mit Standortbestimmungsdiensten; Richter Andrews gab einem Antrag auf Ungültigkeitserklärung des geltend gemachten Patents gemäß Abschnitt 101 statt; Ansprüche im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Patent wurden aufgrund einer Einigung abgewiesen. CallWave Communication LLC gegen Verizon Services Corp. et al., US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Rechtsbeistand für TeleCommunication Systems, Inc. in einem Vertragsstreit über den Verkauf von IP-Vermögenswerten vor Richterin Laura Taylor Swain und Richter Ronald L. Ellis; Fall aufgrund einer Einigung eingestellt, nachdem dem Antrag auf Abweisung der Anklagepunkte wegen Betrugs und fahrlässiger Falschdarstellung stattgegeben wurde. IP Cube Partners Co., Ltd. gegen Telecommunication Systems, Inc., US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York.*
  • Rechtsbeistand für HTC in einem Verfahren vor Richter Sleet, das 11 Patente betrifft, darunter Benutzeroberflächen, Audioverarbeitung und -streaming, Datenkomprimierung und Dateneingabe in Geräte; Verfahren an den Northern District of California verwiesen; anhängig. Koninklijke Philips N.V. und U.S. Philips Corporation gegen HTC Corporation und HTC America, Inc., US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware und US-Bezirksgericht für den Northern District of California.*
  • Rechtsbeistand für Alpha Networks Inc. in einem Verfahren vor Richter James Rodney Gilstrap betreffend vier Patente für Netzwerkausrüstung; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Chrimar Systems, Inc. D/B/A CMS Technologies und Chrimar Holding Company, LLC gegen Alpha Networks Inc., US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Amazon, Inc. und Amazon.com LLC in einem Verfahren vor Richter Gilstrap bezüglich eines Patents für Streaming-Medieninhalte und Medienwiedergabe; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Nonend Inventions, N.V. gegen Amazon, Inc. und Amazon.Com LLC, US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Fujitsu America, Inc. und Fujitsu Limited in einem Verfahren vor Richter Gilstrap betreffend drei Patente im Zusammenhang mit Streaming-Medieninhalten und Medienwiedergabe; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Nonend Inventions, N.V. gegen Fujitsu America, Inc. und Fujitsu Limited, US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Hewlett-Packard Company in einem Verfahren vor Richter Gilstrap bezüglich drei Patenten im Zusammenhang mit Streaming-Medieninhalten und Medienwiedergabe; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Nonend Inventions, N.V. gegen Hewlett-Packard Company, US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für HTC America, Inc. in einem Patentverfahren vor Richter Gilstrap bezüglich Streaming-Medieninhalten und Medienwiedergabe; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Nonend Inventions, N.V. gegen HTC America, Inc., US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Microsoft Corporation in einem Verfahren vor Richter Gilstrap zu drei Patenten im Zusammenhang mit Streaming-Medieninhalten und Medienwiedergabe; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Nonend Inventions, N.V. gegen Microsoft Corporation, US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Panasonic Corporation und Panasonic Corporation of North America in einem Verfahren vor Richter Gilstrap zu drei Patenten im Zusammenhang mit Streaming-Medieninhalten und Medienwiedergabe; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Nonend Inventions, N.V. gegen Panasonic Corp. und Panasonic Corp. of North America, US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Largan Precision in einem Verfahren vor Richter Sabraw betreffend sechs Patente für optische Linsen in Smartphones, Tablets und anderen Produkten; das Verfahren wurde acht Tage vor der Verhandlung durch einen Vergleich beendet. Largan Precision Co., LTD. gegen Samsung Electronics Co., Ltd. et al., US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für HTC in einem Patentverfahren vor dem Magistratsrichter Laporte bezüglich Kamera-, Bildfilter- und Bildübertragungsfunktionen in Smartphones; Fall an den Northern District of California verwiesen; während eines Inter-Partes-Review-Verfahrens bezüglich des geltend gemachten Patents ausgesetzt; die Parteien beantragten gemeinsam die Erlassung einer vereinbarten Anordnung zur Abweisung aller Ansprüche mit Rechtskraft; die Anordnung wurde gewährt, wodurch das Verfahren beendet wurde. Rothschild Storage Retrieval Innovations, LLC gegen HTC Corporation und HTC America, Inc., US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Florida und US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für DirecTV in einem Verfahren vor Richter Lee bezüglich drei Patenten, die sich auf Gateways und die Steuerung von Medienplayern über ein drahtloses Netzwerk beziehen; das Verfahren wurde an den Northern District of California und Richter Gilliam verwiesen; Einreichung von drei Anträgen auf Inter-Partes-Überprüfung der geltend gemachten Patente; Aussetzung während der Dauer des Inter-Partes-Überprüfungsverfahrens; Qurio zog alle Ansprüche zurück, für die ein Inter-Partes-Überprüfungsverfahren eingeleitet worden war; eine gemeinsame Vereinbarung über die Einstellung des Verfahrens führte zur Beendigung des Verfahrens. Qurio Holdings, Inc. gegen DirecTV, LLC, US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois und US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für Hulu in einem Rechtsstreit vor Richter Stark bezüglich zweier Patente im Zusammenhang mit Videoverteilungssystemen; Einleitung eines vorzeitigen Verfahrens zur Auslegung von Ansprüchen in Bezug auf einen für den Fall entscheidenden Begriff; nach Erlangung einer für Hulu günstigen Entscheidung zur Auslegung von Ansprüchen beantragten die Parteien gemeinsam die Erlassung einer vereinbarten Verfügung zur Abweisung aller Ansprüche mit Rechtskraftwirkung; die Verfügung wurde erlassen, wodurch der Rechtsstreit beendet wurde. TransVideo Electronics, Ltd. gegen Hulu, LLC, US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Vertretung von Netflix in einem Rechtsstreit vor Richter Stark bezüglich zweier Patente im Zusammenhang mit Videoverteilungssystemen; Einleitung eines vorzeitigen Verfahrens zur Auslegung von Ansprüchen in Bezug auf einen für den Fall entscheidenden Begriff; nach Erlangung einer für Netflix günstigen Entscheidung zur Auslegung von Ansprüchen beantragten die Parteien gemeinsam die Erlassung einer vereinbarten Anordnung zur Abweisung aller Ansprüche mit Rechtskraftwirkung; die Anordnung wurde gewährt, wodurch der Rechtsstreit beendet wurde. TransVideo Electronics, Ltd. gegen Netflix, Inc., US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Rechtsbeistand für HTC in einem Verfahren vor Richter Gilstrap bezüglich zweier Patente zum Erfassen und Übertragen digitaler Bilder; Einreichung von zwei Anträgen auf Inter-Partes-Überprüfung der geltend gemachten Patente, woraufhin zwei Inter-Partes-Überprüfungsverfahren eingeleitet wurden; Aussetzung während der Dauer der Inter-Partes-Überprüfungsverfahren; gemeinsamer Antrag der Parteien auf Erlass einer vereinbarten Anordnung zur Abweisung aller Ansprüche mit Rechtskraftwirkung; Erlass der Anordnung und Beendigung des Rechtsstreits. e-Watch, Inc. und e-Watch Corporation gegen HTC Corporation und HTC America, Inc., US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für Transcend in einem Patentverfahren vor Richter Huff bezüglich Flash-Speichergeräten; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Digital, Inc. gegen Transcend Information Inc., US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für Monolithic Power Systems in einem Rechtsstreit wegen Verletzung von drei Patenten und Vertragsbruch im Zusammenhang mit integrierten Stromversorgungsschaltungen; günstiger Vergleich erzielt. Monolithic Power Systems, Inc. gegen Silergy Corporation, Compal Electronics u. a., US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für HTC in einem Verfahren vor Richter Sleet betreffend sechs Patente im Zusammenhang mit Kamera-, Dateisystem- und Grafikverarbeitungsfunktionen in Smartphones; Verfahren an den Bezirk Delaware verwiesen; Einreichung von fünf Anträgen auf Inter-Partes-Überprüfung der geltend gemachten Patente, woraufhin fünf Inter-Partes-Überprüfungsverfahren eingeleitet wurden; Abweisung aufgrund einer Einigung. FlashPoint Technology, Inc. gegen HTC Corporation und HTC America, Inc., US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von North Carolina und US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Rechtsbeistand für HTC in einem Verfahren vor Richter David C. Godbey zu sechs Patenten im Zusammenhang mit Navigationsgeräten und der Synchronisierung von Daten über ein Netzwerk; Einreichung von sechs Anträgen auf Inter-Partes-Überprüfung der geltend gemachten Patente; Abweisung aufgrund einer Einigung vor Einleitung der Inter-Partes-Überprüfungsanträge. Wireless Mobile Devices LLC gegen HTC Corporation und HTC America, Inc., US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für ASUS in zwei Fällen vor Richter Leonard Stark bezüglich fünf Patenten im Zusammenhang mit Fließkomma-Rasterisierung und Framebuffering, abnehmbarer Hintergrundbeleuchtung in Flachbildschirmen und Technologien für großflächige Flachbildschirme mit breitem Seitenverhältnis; aufgrund einer Einigung abgewiesen. Graphics Properties Holdings Inc. gegen ASUSTeK Computer Inc. und ASUS Computer International u. a., US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Rechtsbeistand für HTC in zwei Fällen vor Richter Richard G. Andrews bezüglich vier Patenten im Zusammenhang mit CPU-Architektur, Fließkomma-Rasterisierung und Framebuffering sowie Flachbildschirmtechnologien mit großem Bildseitenverhältnis; ausgesetzt bis zum Abschluss eines parallelen Verfahrens vor der US-amerikanischen ITC (Inv. Nr. 337-TA-836); aufgrund einer Einigung abgewiesen. Graphics Properties Holdings Inc. gegen HTC Corporation, HTC America, Inc. et al., US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Rechtsbeistand für Just Fabulous in einem Patentstreit vor Richter Philip S. Gutierrez in Bezug auf E-Commerce-Websites, Online-Marketing und Produktauswahl; aufgrund einer Einigung abgewiesen. StylePath, Inc. gegen Just Fabulous, Inc., US-Bezirksgericht für den zentralen Bezirk von Kalifornien.*
  • Rechtsbeistand für HTC in einem Verfahren vor Richter Leonard Davis betreffend zwei Patente, die sich auf Techniken zum Einbetten durchsuchbarer Informationen in eine Datei zum Zwecke der Übertragung, Speicherung und Abfrage beziehen; Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Inter-Partes-Überprüfung, die anschließend stattgegeben wurden und infolgedessen wenige Wochen vor der Anhörung zur Auslegung der Ansprüche eine Aussetzung des Verfahrens bewirkten; Aussetzung während des anhängigen Verfahrens vor dem USPTO; die PTAB bestätigte die Ablehnung aller Ansprüche beider geltend gemachten Patente durch den Prüfer. MyPort IP Inc. gegen HTC Corporation und HTC America, Inc., US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Texas.*
  • Rechtsbeistand für HTC in einem Verfahren vor Richter Gregory Sleet betreffend 10 Patente zur Funktionalität der Benutzeroberfläche von Kameras in Smartphones; Erwirkung einer Aussetzung des gesamten Verfahrens, nachdem Richter Sleet die vorherige Aussetzung aufgrund des Abschlusses der erneuten Prüfung aufgehoben hatte, da FlashPoint eine Beschwerde eingereicht hatte, in der vier der 10 Patente vor der US-amerikanischen International Trade Commission (Inv. Nr. 337-TA-850) geltend gemacht wurden; abgewiesen aufgrund einer Einigung. FlashPoint Technology Inc. gegen Aiptek Inc. et al., US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware.*
  • Vertretung von Kyocera in einem Verfahren vor Richter Clarence Cooper, das sechs Patente im Zusammenhang mit Datenübertragungssystemen betraf, die über ein Netzwerk mit einer Vielzahl von nicht standardisierten I/O-Fernterminals kommunizieren. Datascape warf Kyocera vor, mit seinen Mobiltelefonen und Smartphones Patente verletzt zu haben; das Verfahren wurde vor der Verhandlung zu Gunsten von Kyocera beigelegt. Datascape, Inc. gegen Kyocera Wireless Corp., US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Georgia.*

*Angelegenheiten, die vor dem Eintritt bei Foley bearbeitet wurden.

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Der Co-Leiter des ITC Section 337 Teams wurde mit dem Outstanding International IP Service Team Award des China IP Magazine (2024) ausgezeichnet.
  • #2 Der insgesamt leistungsstärkste ITC-Anwalt (Vertretung von Klägern oder Beklagten) zwischen 2014 und 2019, Patexia Insights ITC Intelligence Report ( 2020)
  •  Top 1 % der leistungsstärksten ITC-Vertreter der Befragten, Patexia Insights ITC Intelligence Report (2025)
  • Nr. 68 der leistungsstärksten Patentanwälte insgesamt (Vertretung von Klägern oder Beklagten) (Top 0,6 % der Patentanwälte) 2017–2020, Patexia Insights Patent Litigation Intelligence Report ( 2021)
  • Unter den besten 4 % hinsichtlich der Leistung von ITC-Praktikern, die zwischen 2016 und 2021 Beklagte vertreten haben, Patexia Insights Patent Litigation Intelligence Report ( 2022)
  • #72 Aktivster ITC-Anwalt, der zwischen 2016 und 2021 Beklagte vertreten hat, Patexia Insights Patent Litigation Intelligence Report ( 2022)
  • Die 100 aktivsten Anwälte, die zwischen 2014 und 2019 Antragsteller vor dem USPTO PTAB vertreten haben (die besten 2 % aller IPR-Anwälte),Patexia Insights IPR Intelligence Report ( 2019)
  • Die 100 aktivsten Anwälte, die zwischen 2015 und 2020 Antragsteller vor dem USPTO PTAB vertreten haben (die besten 2 % aller IPR-Anwälte),Patexia Insights IPR Intelligence Report ( 2020)
  • Zertifizierter US-Datenschutzbeauftragter (CIPP/US) durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP)
  • Zertifizierter europäischer Datenschutzbeauftragter (CIPP/E) durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP)
  • Zertifizierter Datenschutzmanager (CIPM) durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP)
  • Aufgeführt inLawdragon 500Leading Global Cyber Lawyers (2024)
  • Preisträger des Wiley W. Manuel Award fürehrenamtlicheTätigkeiten
  • Empfänger des USPTO PatentPro Bono Achievement Certificate ( 2017)
  • San DiegoSuper Lawyers, Rising Stars (2015)
  • IllinoisSuper Lawyers, Rising Stars (2009)

Beispielhafte Patente als Mitautor und namentlich genannter Erfinder

  • US-Patent Nr. 7.194.627, „Verfahren und System zur Datenverschlüsselung und -entschlüsselung”
  • US-Patent Nr. 7.313.239, „Verfahren und System zur Generierung und Verteilung von Schlüsseln zur Datenverschlüsselung/-entschlüsselung”
  • US-Patent Nr. 7.533.273, „Verfahren und System zur Steuerung einer Verschlüsselungs-/Entschlüsselungs-Engine unter Verwendung von Deskriptoren“
  • US-Patent Nr. 7.912.220, „Paketierung von Nicht-MPEG-Stream-Daten in Systemen unter Verwendung einer fortschrittlichen Multistream-POD-Schnittstelle”
  • US-Patent Nr. 7.925.024, „Verfahren und System zur Generierung und Verteilung von Schlüsseln zur Datenverschlüsselung/-entschlüsselung”
  • US-Patent Nr. 8.234.504, „Verfahren und System zur Datenverschlüsselung und -entschlüsselung”
  • US-Patent Nr. 8.467.534, „Verfahren und System für den sicheren Zugriff auf und die Verarbeitung von einem Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsschlüssel“
  • US-Patent Nr. 9.094.699, „System und Verfahren zur Übertragung von Sicherheitsschlüsseln mit starker Kopplung an den Ziel-Client“
  • Europäisches Patent Nr. EP1460797, „Sicherer Zugriff und Verarbeitung eines Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsschlüssels”
  • Europäisches Patent Nr. EP1457859, „Vorrichtung zur Datenverschlüsselung/-entschlüsselung”
  • Chinesisches Patent Nr. CN1655495, „System und Verfahren zur Übertragung von Sicherheitsschlüsseln mit starker Kopplung an den Ziel-Client“
  • Taiwanesisches Patent Nr. TW 1271079, „System und Verfahren zur Übertragung von Sicherheitsschlüsseln mit starker Kopplung an den Ziel-Client“

Zugehörigkeiten

  • Mitglied der American Intellectual Property Law Association
  • Mitglied, Vereinigung der Inhaber geistigen Eigentums
  • Mitglied der ITC Trial Lawyers Association
  • Mitglied des Instituts der Elektro- und Elektronikingenieure
  • Mitglied der PTAB-Anwaltskammer
  • Vorstand, Freiwilligenprogramm für Anwälte in San Diego
  • Mitglied der Vereinigung für geistiges Eigentumsrecht in San Diego
  • Mitglied der International Association of Privacy Professionals

Pro Bono

Kevin engagiert sich intensiv für Pro-Bono-Dienstleistungen und wurde 2017 vom USPTO mit dem „Patent Pro Bono Achievement Certificate” ausgezeichnet. Mit diesem Zertifikat werden Fachleute gewürdigt, die dazu beitragen, das USPTO Patent Pro Bono Program für finanziell benachteiligte Erfinder und kleine Unternehmen zugänglich zu machen, indem sie Patentanmeldungen vorbereiten und bearbeiten.

Er ist Mitglied des Lenkungsausschusses von California Lawyers for the Arts in San Diego und Administrator des California Inventor Assistance Program (CIAP), einem Pro-Bono-Programm des USPTO in Kalifornien, das finanziell benachteiligte unabhängige Erfinder und kleine Unternehmen bei Patentanmeldungen unterstützt. Außerdem ist er Mitglied des CIAP-Beirats und Verbindungsmann zum Büro von California Lawyers for the Arts.

Kevin ist außerdem Mitglied des Vorstands des San Diego Volunteer Lawyer Program (SDVLP), das einkommensschwachen und benachteiligten Einwohnern von San Diego kostenlose zivilrechtliche Dienstleistungen anbietet. Kevin hat erfolgreich mehrere Fälle angefochten, in denen Sozialversicherungsleistungen für Behinderte für von SDVLP überwiesene Mandanten abgelehnt worden waren. In jedem Fall wurde der Mandant nach einer Anhörung vor einem Verwaltungsrichter als behindert eingestuft und hatte Anspruch auf Leistungen.