Ein Mann mittleren Alters im Anzug und mit lila Krawatte steht vor dem Hintergrund einer verschwommenen Anwaltskanzlei und blickt mit neutralem Blick in die Kamera.

Donald W. Schroeder

Partner

Donald (Don) Schroeder ist Partner und Anwalt für Arbeits- und Beschäftigungsrecht bei Foley & Lardner LLP. Er verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung vor staatlichen und bundesstaatlichen Gerichten, wo er sich auf die Vertretung von Fortune-500-Kunden in Angelegenheiten wie Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten, Sammelklagen wegen Löhnen und Arbeitszeiten sowie Diskriminierungsklagen einzelner Kläger konzentriert. Dons Prozesserfahrung umfasst eine Reihe von Geschworenenprozessen vor Bundes- und Landesgerichten, die Ansprüche nach Titel VII, dem Americans with Disabilities Act (ADA), dem Age Discrimination in Employment Act (ADEA) und dem Antidiskriminierungsgesetz von Massachusetts (M.G.L ch. 151B) betreffen. Darüber hinaus befasst sich Don regelmäßig mit traditionellen Arbeitsrechtsangelegenheiten (mit Schwerpunkt auf der Arbeitgeberseite) für Mandanten, darunter Schulungen zum Thema Gewerkschaftsbewusstsein, Verfahren wegen unlauterer Arbeitspraktiken, Gewerkschaftswahlen, Massenstreikposten, 10(j)-Unterlassungsklagen, Arbeitsschiedsverfahren und Tarifverhandlungen.

Donald (Don) Schroeder ist Partner im Büro in Boston und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und hat weit über 20 Geschworenenprozesse, Richterprozesse und Arbeitsschiedsverfahren geführt. Ein wesentlicher Teil seiner Prozesspraxis umfasst auch Angelegenheiten im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen/Wettbewerbsverboten, einschließlich einstweiliger Verfügungen und vorläufiger Unterlassungsverfügungen. Neben seiner umfangreichen Prozessarbeit hat Don zahlreiche Sammelklagen im Bereich Löhne und Arbeitszeiten verteidigt und Dutzende von Fällen im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten verhandelt. Zu Dons jüngsten Prozesserfolgen zählen eine Sammelklage im Bereich Löhne und Arbeitszeiten, in der seinen Mandanten über 1 Million US-Dollar zugesprochen wurden, sowie ein dreitägiges Verfahren ohne Geschworene, in dem das Gericht zu Ungunsten der Kläger entschied.

Repräsentative Erfahrung

Rechtsstreitigkeiten

  • Erreichte in einem Geschworenenprozess vor einem Bundesgericht in Pittsburgh, Pennsylvania, einen vollständigen Freispruch für das größte US-Personalvermittlungsunternehmen in allen Anklagepunkten (sexuelle Belästigung/Vergeltungsmaßnahmen).
  • Vertretung einer internationalen Fußballagentur in einem Rechtsstreit wegen Wettbewerbsverbots gegen ehemalige Mitarbeiter, der zu einer sechsstelligen Vergleichszahlung führte.
  • Etwa vier Monate lang als interner Arbeits- und Beschäftigungsrechtsanwalt für den stellvertretenden General Counsel eines Mandanten tätig. Tägliche Personalberatung für eine nationale Belegschaft von etwa 10.000 Mitarbeitern, die sowohl gewerkschaftlich organisiert als auch nicht gewerkschaftlich organisiert waren.
  • Eine sechsstellige Lohnforderung, die vom ehemaligen Finanzvorstand gegen ein nationales Gesundheitssystem für psychische Erkrankungen eingereicht worden war, wurde abgewiesen.
  • Erlangung einer Abweisung für eine börsennotierte Risikokapitalgesellschaft in einem viel beachteten Rechtsstreit wegen Geschlechterdiskriminierung durch Nachweis des Fehlens des Status eines „einzigen Arbeitgebers“, trotz der erheblichen finanziellen Investitionen der Gesellschaft in die mitbeklagte Tochtergesellschaft (veröffentlicht in 17 F. Supp, 2d 357).
  • Erlangung einer günstigen Compliance-Entscheidung für ein nationales Kaffee- und Barunternehmen im Rahmen einer Untersuchung des Bundesarbeitsministeriums zu Löhnen und Arbeitszeiten.
  • Erfolgreiche Vertretung von Arbeitgebern in zahlreichen summarischen Verfahren, darunter ein günstiges Urteil zugunsten einer nationalen Versicherungsgesellschaft in einer Klage wegen sexueller Belästigung (veröffentlicht unter 1997 WL. 634601).

Traditionelle Arbeitserfahrung

  • Vertretung einer international anerkannten Musikschule in einer umfassenden Untersuchung der NLRB, die zur Abweisung von über 30 Klagen wegen unlauterer Arbeitspraktiken führte, die von der Gewerkschaft der Lehrkräfte eingereicht worden waren.
  • Erreichte die Abweisung zahlreicher Klagen wegen unlauterer Arbeitspraktiken (Regionen 4, 5, 6 und 22), die während einer Gewerkschaftsorganisierungskampagne gegen einen nationalen Kunden eingereicht worden waren.
  • Beratung eines Kunden bei der Umsetzung erster Tarifverträge in 21 Verhandlungseinheiten in den Regionen Mid-Atlantic und New York.
  • Führte während eines Streiks im Jahr 2000, an dem mehr als 12.000 Mitarbeiter in Massachusetts beteiligt waren, ein Unterlassungsverfahren vor einem dreiköpfigen Richtergremium am Obersten Gerichtshof von Suffolk County durch.
  • Vertretung eines nationalen Gebäudewartungsunternehmens bei einer kürzlich erfolgten Arbeitsniederlegung, an der 10.000 Mitarbeiter in der Innenstadt von Boston beteiligt waren.
  • Erfolgreiche Abwehr einer Wahlbeschwerde, die in einer isolierten Einrichtung eines nationalen Reifenherstellers mit mehr als 30 nicht gewerkschaftlich organisierten Standorten in den Vereinigten Staaten eingereicht wurde.
  • Unterstützung bei der Erlangung der Abweisung einer Wahlbeschwerde, nachdem eine Gewerkschaft bereits das Verfahren gemäß der Vereinbarung der Parteien über die Überprüfung der Mitgliedskarten und Neutralität eingeleitet hatte (berichtet unter 335 NLRB 658).
  • Erfolgreiche Beendigung illegaler Streikposten gegen ein nationales, nicht gewerkschaftlich organisiertes Dachdeckerunternehmen.

Erfahrung mit Sammelklagen zu Löhnen und Arbeitszeiten

  • Vertretung des größten US-amerikanischen Personaldienstleisters in einer landesweiten Sammelklage wegen angeblicher Nichtzahlung von Überstunden- und Schulungszeitvergütung an Zeitarbeitskräfte im Bereich Abholung und Zustellung. Nach einer Reihe von verfahrensrechtlichen Anträgen lehnte das Bundesgericht die Verfolgung landesweiter Ansprüche ab und entschied, dass (1) die potenzielle „Opt-in”-Sammelklage gemäß dem FLSA auf die Region New England beschränkt sein sollte und (2) die Ansprüche nach staatlichem Recht nur in den Bundesstaaten der namentlich genannten Kläger (Massachusetts und Vermont) geltend gemacht werden könnten. In einer für die gesamte Personalvermittlungsbranche wichtigen Entscheidung, über die Law360 berichtete (der einzige andere berichtete Fall zu diesem Thema stammt aus dem 3. Circuit aus dem Jahr 1970), entschied das Gericht, dass die Überstundenausnahme des Federal Motor Carrier Act nicht nur für den Kraftverkehrsunternehmer (FedEx), sondern auch für die mitbeklagten Zeitarbeitsfirmen gilt. Infolgedessen wurden die Überstundenansprüche der Kläger vollständig abgewiesen.
  • Vertretung eines nationalen Tiergesundheitsdiagnostikunternehmens in einer angeblichen Sammelklage wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz über unabhängige Auftragnehmer von Massachusetts und verschiedene Lohn- und Arbeitszeitgesetze von Massachusetts. Nach der endgültigen Genehmigung des Sammelklagevergleichs durch das Gericht wurde eine unabhängige Einigung erzielt, wonach der Mitbeklagte (Personalvermittlungsagentur) die Verantwortung für mehr als 75 Prozent der finanziellen Kosten des Sammelklagevergleichs übernahm.

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Herausragender Jurist, Thomson Reuters (2025)
  • Von seinen Kollegen für die Aufnahme in „The Best Lawyers in America®“ in den Bereichen Prozessführung – Arbeitsrecht und Beschäftigung (2023–2024) und Arbeitsrecht – Management (2024) ausgewählt.
  • Anerkannt von Chambers USA: America’s Leading Lawyers für seine Arbeit im Bereich Arbeitsrecht (seit 2012)
  • Ausgewählt für die Aufnahme in die Liste der Massachusetts Super Lawyers (2012 – heute)

Engagement für die Gemeinschaft

  • Mitglied des Kuratoriums der Saint Peter’s Preparatory School in Jersey City, New Jersey (2006–2013)
    • Seit dieser Zeit ist Don als General Counsel für Saint Peter's tätig.
  • Mitglied des Verwaltungsrats der Longy School of Music des Bard College

Präsentationen und Veröffentlichungen

  • Don hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht Artikel zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, darunter das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Americans with Disabilities Act), das Gesetz über Familien- und Krankenurlaub (Family and Medical Leave Act), Entwicklungen bei der NLRB und Fragen der Privatsphäre am Arbeitsplatz. Er wurde außerdem von verschiedenen nationalen und lokalen Medien zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen interviewt, darunter CNN, Fox News, das Wall Street Journal, Corporate Counsel, der Boston Globe, die New York Times, Bloomberg Financial, Associated Press und Law360.
  • Zitat: „Industrial Pipe Co. verklagt Konkurrenten und ehemaligen Geschäftsführer wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen“, Law360 (17. Oktober 2024)
  • Moderator, „COVID19: Was Personalverantwortliche im Gesundheitswesen wissen müssen“, Webinar-Reihe – Webinar 2 (6. April 2020)
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Don Schroeder, Partner bei Foley & Lardner LLP, kommentierte in dem Artikel „Withdrawn Theories Show NLRB Attys' Shifting Positions” (Zurückgezogene Theorien zeigen die wechselnden Positionen der NLRB-Anwälte) in Law360 die jüngsten Aktivitäten der National Labor Relations Board (Nationale Arbeitsbeziehungsbehörde).
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