Lucas I. Silva ist Partner in der Praxisgruppe für Rechtsstreitigkeiten im Bereich geistiges Eigentum der Kanzlei. Als erfahrener Prozessanwalt verfügt Lucas über umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung bei komplexen Patentverletzungsfällen, die ein breites Spektrum an Technologien abdecken, darunter Telekommunikation, Halbleiterverpackungen, medizinische Geräte, Business-Intelligence-Software, Datensicherung, Magnetbremsen, Tonwiedergabesysteme, Online-Werbung, Solarpanel-Baugruppen und 3D-Druck. Lucas hat außerdem Fälle im Zusammenhang mit Lizenzen für geistiges Eigentum sowie Patentverletzungsfälle im Zusammenhang mit standardessentiellen Patenten sowohl vor Bezirksgerichten als auch vor der International Trade Commission verhandelt. Darüber hinaus verfügt Lucas über Erfahrung in der Durchführung von Inter-Partes-Review-Verfahren vor dem Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten und in der Bearbeitung von patentbezogenen Berufungsverfahren vor dem US-Berufungsgericht für den Federal Circuit.
Bevor er zu Foley kam, war Lucas Associate in der Praxisgruppe für Rechtsstreitigkeiten im Bereich geistiges Eigentum einer auf geistiges Eigentum spezialisierten Boutique-Kanzlei im Raum Boston und Praktikant bei dem ehrenwerten F. Dennis Saylor IV vom US-Bezirksgericht für den Bezirk Massachusetts.
Repräsentative Erfahrung
- Philips gegen Thales, Telit, Quectel u. a. (Bezirksgericht Delaware): Vertritt derzeit den Inhaber eines standardessentiellen Patents (SEP) in Verfahren gegen zahlreiche Beklagte wegen Verletzung von Patenten im Zusammenhang mit UMTS- und LTE-Telekommunikationsstandards.
- Kids II gegen XRT (Northern District of Georgia): Vertretung des Klägers/Lizenznehmers in einer Klage wegen Vertragsbruchs im Zusammenhang mit einem Technologie-Lizenzvertrag für Kinderspielzeug. Das Team von Foley erwirkte ein Urteil im Schnellverfahren gegen die Klage des Beklagten wegen wesentlichen Vertragsbruchs und sicherte sich nach einem erfolgreichen Geschworenenprozess zu den verbleibenden Ansprüchen die Erstattung der Anwaltskosten.
- Magnetar gegen Six Flags u. a. (Bezirksgericht Delaware): Vertretung von Betreibern eines Freizeitparks bei der Abwehr von Klagen wegen Verletzung von Patenten im Zusammenhang mit der Bremsentechnologie von Achterbahnen. Nachdem das Foley-Team ein Video im Besitz des Klägers entdeckt hatte, das zeigte, dass die patentierte Erfindung bereits vor dem Verkaufsverbotstermin öffentlich genutzt wurde, erwirkte es ein summarisches Urteil über die Ungültigkeit aus mehreren Gründen und erreichte erfolgreich die Erstattung der Anwaltskosten.
- Purdue University gegen Omron (Northern District of Illinois): Vertretung des beklagten Herstellers von Blutdruckmessgeräten in einem Patentverletzungsverfahren, in dem Schadenersatz in Höhe von mehreren zehn Millionen Dollar geltend gemacht wurde. Nach der erfolgreichen Verlegung des Verfahrens erreichte das Team von Foley eine Abweisung der Klage vor der summarischen Entscheidung oder der Verhandlung.
- General Electric gegen Vibrant Media ( Bezirk Delaware): Vertretung eines Softwareunternehmens bei der Abwehr von Klagen wegen Verletzung von Patenten im Zusammenhang mit Online-Werbemethoden und -systemen. Nachdem ein Mitbeklagter sich bereit erklärte, einen siebenstelligen Betrag zur Beilegung des Rechtsstreits zu zahlen, setzte sich das Team von Foley in der Inter-Partes-Überprüfung der streitgegenständlichen Patente durch.
- Bose gegen SDI Technologies u. a. (Bezirksgericht Massachusetts): Vertretung des Beklagten in einem Fall wegen Verletzung von Patenten für Musiksysteme mit Audiospeicherkomponenten. Das Team von Foley erwirkte eine günstige Entscheidung zur Auslegung der Ansprüche und setzte sich anschließend im summarischen Verfahren durch, da unserem Mandanten die für eine indirekte Verletzung der geltend gemachten Ansprüche erforderliche Absicht fehlte.
Jüngste Erfahrungen der International Trade Commission
- War als leitender Anwalt für den Beschwerdeführer in der ITC-Untersuchung „Bestimmte interaktive Fitnessprodukte, darunter stationäre Heimtrainer, Laufbänder, Crosstrainer, Rudergeräte und deren Komponenten“, 337-TA-1310, tätig.
- Vertretung des Beklagten in der ITC-Untersuchung „Bestimmte elektronische Trainingssysteme, stationäre Fahrräder, deren Komponenten und Produkte, die diese enthalten“, 337-TA-1305.
- Vertretung des Beschwerdeführers in der ITC-Untersuchung, Bestimmte UMTS- und LTE-Module für die zellulare Kommunikation und Produkte, die diese Module enthalten, 337-TA-1240.
- Vertretung des Beschwerdeführers in der ITC-Untersuchung „Bestimmte tragbare Überwachungsgeräte, Systeme und deren Komponenten“, 337-TA-1190.
Auszeichnungen und Anerkennungen
- Massachusetts Super Lawyers – Rising Stars®, eine Auszeichnung für die besten 2,5 % der Anwälte unter 40 Jahren in Massachusetts (2014–2016)