Eine Frau mit lockigem braunem Haar, die einen schwarzen Blazer und ein blaues Oberteil trägt, lächelt in die Kamera vor einem unscharfen Hintergrund einer Anwaltskanzlei.

Sarah A. Slack

Partner

Sarah Slack ist Umweltanwältin und teilt ihre Zeit zwischen Projektentwicklung und Sanierungsarbeiten, Beratung zu Umwelt- und Produktverantwortung, Transaktionen und Umweltstreitigkeiten auf. Sie ist Partnerin in der Abteilung für Wirtschaftsrecht der Kanzlei und Mitglied der Praxisgruppe für Umweltregulierung. Sarah ist außerdem aktives Mitglied im Bereich Energie und Infrastruktur der Kanzlei, wo sie als Leiterin des Teilbereichs für unser Energiewende-Team fungiert. Sarah verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Entwicklern, Investoren und Kreditgebern in allen Aspekten der Projektentwicklung im Bereich erneuerbare Energien, einschließlich Solar-, Wind- und Batteriespeicherprojekten. Sarah berät Kunden regelmäßig in Fragen der Nachhaltigkeit und der Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG), einschließlich Verpackungsvorschriften und Überlegungen zu grünen Werbeaussagen und Greenwashing. Darüber hinaus unterstützt Sarah Kunden bei der Entwicklung, Finanzierung und Genehmigung von Projekten zur Kohlenstoffabscheidung und Wasserstoffgewinnung sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Mikronetzen, der Entwicklung von EV-Infrastrukturen und Cleantech.

Sarah berät Kunden im traditionellen Fertigungsbereich sowie in einer Vielzahl von Branchen, von traditionellen Energie- und Infrastrukturfragen bis hin zu Projekten im Bereich erneuerbare Energien und von Chemieproduzenten bis hin zu Lebensmittelunternehmen. Sie war an zahlreichen Entwicklungs- und Sanierungsprojekten beteiligt und hat bei der Erlangung, Erneuerung und Überarbeitung von Bau- und Betriebsgenehmigungen mitgewirkt, darunter Genehmigungen im Zusammenhang mit Feuchtgebieten auf Bundes- und Landesebene, Abwasserableitungen, Luftemissionen und Arten mit Sonderstatus. Außerdem unterstützt sie Kunden bei Fragen der Produktverantwortung im Zusammenhang mit neuen Produkten und sich wandelnden regulatorischen Rahmenbedingungen.

Sarah verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Mandanten zu den neuesten Entwicklungen bei der Durchsetzung des Clean Air Act, des Clean Water Act, des Superfund, des FIFRA, des TSCA und des RCRA sowie zu Bürgerklagen, Vergleichsstrategien und damit verbundenen Streitigkeiten über Kostenerstattung, Versicherungsschutz und Entschädigungen. Darüber hinaus berät sie Mandanten in Bezug auf Luftemissionen, Abfallwirtschaft, die Einhaltung von Vorschriften für unterirdische Lagertanks sowie Genehmigungen und die Einhaltung von Vorschriften für die Einleitung von Abwasser sowie in einer Vielzahl von Compliance-Fragen im Zusammenhang mit Chemikalien und deren Verwendung, einschließlich der kalifornischen Proposition 65.

Auszeichnungen und Anerkennungen

  • Aufgenommen in die Liste der renommiertesten Anwälte für Umweltrecht des Wisconsin Law Journal(2025)
  • Aufgeführt inChambers USA: America’s Leading Lawyers for Business in den Bereichen Rohstoff- und Umweltrecht (2022–2025)
  • Aufnahme in die Liste„Wisconsin Super Lawyers – RisingStars®“(2013–2015)

Zugehörigkeiten

  • Vorsitzender der Abteilung für Umweltrecht der Anwaltskammer des Bundesstaates Wisconsin

Präsentationen und Veröffentlichungen

  • Mitautor, „Navigating to Net Zero: Regulatory Regimes and Market Trends Impacting Decisions“ (Auf dem Weg zur Netto-Null: Regulierungsrahmen und Markttrends, die Entscheidungen beeinflussen), Natural Resources & Environment (Sommer 2023)
  • Mitautor, „Crossing the Line: Navigating Multinational Corporation Chemical Compliance“ (Die Grenze überschreiten: Chemikalienkonformität multinationaler Unternehmen), Natural Resources & Environment (Herbst 2020)
  • Mitautor, „Paris oder nicht Paris, Autoemissionen könnten sinken“,Daily Journal(22. Juni 2017)
  • Autor, „Wann ist ein Pestizid kein Schadstoff? Niemals: Eine Analyse der fehlgeleiteten Leitlinien der EPA“,90 Iowa L. Rev.1241 (2005)
Dezember 11, 2025 Foley-Standpunkte

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10. Oktober 2025 Energie aktuell

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Während die gesetzliche Frist für die Berichterstattung gemäß dem kalifornischen Gesetz über klimabezogene Finanzrisiken (SB 261) am 1. Januar 2026 schnell näher rückt...