Michael H. Woolever konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf die Bereiche Vergütung von Führungskräften, Fragen zu ERISA Title I, ERISA-Sammelklagen und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeitnehmerleistungen und Bundessteuern. Er ist Partner in den Bereichen Arbeitnehmerleistungen und Vergütung von Führungskräften sowie Steuerrecht der Kanzlei.
Michael vertritt regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Führungskräfte in allen Fragen der Vergütung von Führungskräften in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie in Fragen der Beschäftigung von Führungskräften, darunter Arbeitsverträge, Aktienvergütungspläne und verschiedene andere Formen von Vergütungsvereinbarungen. Er hat zahlreiche Beiträge zum Code Section 409A und dessen Auswirkungen auf verschiedene Formen von Vergütungsvereinbarungen verfasst und Vorträge zu diesem Thema gehalten.
Erfahrung im Bereich Mitarbeiterleistungen
Michael vertritt regelmäßig sowohl ERISA-Pläne als auch Sponsoren verschiedener Formen alternativer Anlagen im Zusammenhang mit den Treuhand- und anderen Vorschriften für Anlagen durch ERISA-Pläne. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Mandanten in anderen Angelegenheiten, die die Treuhandvorschriften gemäß Titel I des ERISA betreffen, sowie die Vertretung von Mandanten vor der Pension Benefit Guaranty Corporation, insbesondere in Insolvenzangelegenheiten. Michael arbeitet außerdem regelmäßig mit Prozessanwälten der Kanzlei zusammen, um neuartige ERISA-Sammelklagen und andere ERISA-bezogene Rechtsstreitigkeiten zu verteidigen, darunter auch die Vorrangigkeit von ERISA gegenüber einzelstaatlichen Gesetzen.
Bundessteuer
In seiner mehr als 45-jährigen Berufspraxis hat Michael umfassende Kenntnisse im Bereich der bundesstaatlichen Einkommensteuerpolitik erworben und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Prüfungen durch die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service, vor der Berufungsabteilung der Internal Revenue Service und vor Gericht. Darüber hinaus berät er regelmäßig die Anwälte der Kanzlei, die sich mit Übernahmen, Insolvenzen und Unternehmenssanierungen befassen, in allgemeinen Fragen der bundesstaatlichen Einkommensteuer.
Gesetzliche und regulatorische Angelegenheiten im Bereich Krankenversicherung
Michael war außerdem intensiv an gesetzgeberischen und regulatorischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Krankenversicherungsbranche beteiligt, darunter Solvenzfragen, Rückversicherungsvereinbarungen, Vereinbarungen zur Verwaltung durch Dritte, behördliche Anmeldungen, Verkäufe von Geschäftsbereichen sowie ERISA-Vorrang und damit zusammenhängende Fragen, die für die Krankenversicherungsbranche relevant sind, sowie die vorgeschlagenen Offenlegungsvorschriften des Arbeitsministeriums für Dienstleister.
Auszeichnungen und Anerkennungen
- Peer Review Bewertet als AVPreeminent®, die höchste Leistungsbewertung inden Martindale-Hubbell®Peer ReviewRatings™
- Ausgewählt für die Aufnahme in die ListederIllinois SuperLawyers®2007–2013
- Seit 2013 von seinen Kollegen für die Aufnahme in„The Best Lawyers inAmerica®”im Bereich Arbeitnehmerleistungen (ERISA) ausgewählt*
Zugehörigkeiten
- Mitglied der Steuerabteilung der American Bar Association (Ausschuss für Arbeitnehmerleistungen)
Engagement für die Gemeinschaft
Zu Michaels gesellschaftlichem Engagement gehören die regelmäßige Arbeit an verschiedenen Pro-Bono-Angelegenheiten und seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied des Chicago Symphony Orchestra.
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