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Luftemissionen - Genehmigungen und Einhaltung der Vorschriften

Bild des Umwelthelden.

Wir beraten zu allen Arten von traditionellen und neuen Luftreinhaltungsfragen, die heute praktisch jedes Unternehmen in Amerika betreffen. Ob es um die Ausarbeitung neuer Vorschriften, die Einholung von Genehmigungen oder die Verteidigung gegen mutmaßliche Verstöße geht – die Anwälte von Foley verfolgen eine langfristige Perspektive und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Geschäftsziele mit den praktischsten, zeitnahsten und kostengünstigsten Strategien zu erreichen.

Die Luftfahrtrechtsanwälte von Foley bringen ein breites Spektrum an Fachleuten mit spezifischem Wissen zusammen und sind versiert darin, mit allen Beteiligten zu kommunizieren – von der Führungsetage bis zur Werkstatt, von Regierungsbehörden bis zu Umweltaktivisten – und Projekte zum Erfolg zu führen. Die nationale Luftfahrtrechtspraxis von Foley betreut Investoren, Eigentümer und Betreiber in einer Vielzahl von Branchen, die mit sich ständig ändernden Luftverkehrsbestimmungen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind.

Führende Unternehmen in den meisten wichtigen Schwer- und Leichtindustriezweigen vertrauen auf das Foley Air Team, wenn es um strategisches Denken und die kompetente Umsetzung in den komplexen Bereichen Projektentwicklung und Genehmigungsverfahren, Entwicklung von Vorschriften, Verteidigung bei der Durchsetzung und Compliance-Beratung auf Bundes-, Landes- und lokaler Verwaltungs- und Justizebene geht. Wir verfügen über die Erfahrung, die Sie benötigen, egal ob Sie in den Bereichen Pharmazeutika, Stromerzeugung (einschließlich fossiler Brennstoffe und erneuerbarer Energien), Öl- und Gasförderung, Pipelinetransport, Motorenbau, organische und anorganische Chemikalien und Kunststoffe, Zellstoff und Papier, Metallgießereien, Fertigung und Beschichtung, Sandabbau, Entsorgung fester und gefährlicher Abfälle, Bauprodukte, Fluggesellschaften und industrielle Wiederverwendung tätig sind.

Genehmigung neuer und bestehender Quellen

Eine „Luftgenehmigung“ ist mehr als nur ein Rechtsdokument, das die Emission von Schadstoffen in die Atmosphäre genehmigt. Bei neuen oder geänderten Investitionsprojekten und Geschäftserweiterungen bestimmt eine Luftgenehmigung oft den Bauzeitplan, den Produktionsstarttermin, die Anlagenauslegung, die Betriebsverfahren, die Kosten und sogar den Standort der Anlage. Sobald die Anlage in Betrieb ist, sind die Emissionsgrenzwerte und die Anforderungen der Genehmigung in Bezug auf Betrieb, Überwachung und Berichterstattung für den Geschäftserfolg ebenso wichtig wie die Qualitätsvorgaben des Kunden. Wir machen es uns zur Gewohnheit, die Geschäftsabläufe unserer Kunden kennenzulernen und bieten strategische und praktische Beratung, um gut verständliche Genehmigungen zu erhalten, die die Produktion der Anlage verbessern und nicht behindern. Wir vertreten regelmäßig Kunden bei Genehmigungsverfahren für neue und bestehende Quellen, die typische und weniger typische bundesstaatliche, staatliche und lokale Fragen betreffen, darunter:

  • Durchführung erster Anwendbarkeitsprüfungen, bei denen festgestellt wird, ob und welche Genehmigungsanforderungen des Bundes oder der Bundesstaaten gelten und, was ebenso wichtig ist, welche nicht gelten.
  • Entwicklung der Analyse und Umsetzung von Verfahren und Grenzwerten zur Vermeidung der Anwendbarkeit der Anforderungen für neue Quellen (NSR) und bedeutende Quellen gemäß Titel V
  • Wenn der Status als bedeutende Quelle nicht vermieden werden kann, Entwicklung von Strategien zur Beantragung von Genehmigungen zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung (PSD) und NSR vor Baubeginn, Aushandlung angemessener Genehmigungsbedingungen und Anfechtung ungünstiger Genehmigungsentscheidungen vor Gericht.
  • Verhandlung von Titel V und staatlichen Betriebsgenehmigungsbedingungen sowie Anforderungen für Treibhausgasgenehmigungen
  • Erleichterung der Streichung von Anforderungen an die bestmögliche verfügbare Technik (MACT) aus aktiven Genehmigungen nach dem Ende der „Once in, always in”-Politik der EPA gemäß Abschnitt 112 des Bundesgesetzes „Clean Air Act”
  • Reaktion auf Bedenken von Nachbarn und, falls erforderlich, Verteidigung gegen Klagen Dritter, wie z. B. Lärmbelästigungsklagen oder Einsprüche gegen Luftgenehmigungen durch Nichtregierungsorganisationen

Durchsetzung Verteidigung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess von Ermittlungen und Durchsetzungsmaßnahmen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene sowie von Bürgerklagen, angefangen bei behördlichen Inspektionen oder Auskunftsersuchen bis hin zur Beilegung. Wir behalten den Fokus und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und ergänzenden Umweltprojekten, Mitarbeiterschulungen, Überwachungen und Berichterstattungen. Die Erfahrung von Foley umfasst:

  • Vertretung von Unternehmen aus den Bereichen Energieerzeugung, Zellstoff und Papier, Industrieverpackungen, medizinische Dienstleister sowie chemische und pharmazeutische Hersteller gegen Vollstreckungsmaßnahmen wegen angeblicher Verstöße gegen NSR- und MACT-Genehmigungs- und Betriebsanforderungen (gefährliche Luftschadstoffe)
  • Vertretung mehrerer Motoren-, Emissionskomponenten- und Fahrzeughersteller gegen mutmaßliche Verstöße gegen die Anforderungen für Emissionen mobiler Quellen gemäß Abschnitt 205 des Clean Air Act und damit verbundene staatliche Anforderungen
  • Vertretung von Chemie-, Öl- und Gasunternehmen in bundesstaatlichen Vergleichsvereinbarungen im Zusammenhang mit Anforderungen zur Lecksuche und -reparatur (LDAR)
  • Leitung oder Unterstützung von Untersuchungen zu Emissionsereignissen und Vorfällen durch Ursachenanalyse, interne Berichterstattung, Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und Verhandlungen mit Behörden
  • Vertretung von Mandanten in zivilrechtlichen Umweltvollstreckungsangelegenheiten und in Abstimmung mit unserem Team für behördliche Ermittlungen in strafrechtlichen Umweltvollstreckungsangelegenheiten

Regulatorische Entwicklung

Wir können Sie bei der Ausarbeitung von Vorschriften zum Clean Air Act auf Bundes- und Landesebene vertreten, darunter bei den Bemühungen der Behörden, Daten zu Emissionen, Technologien und Kosten der Industrie zu sammeln und zu analysieren sowie Vorschriften vorzuschlagen, zu verhandeln, zu erlassen, zu überdenken und gerichtlich zu verhandeln.

Foley war maßgeblich an den Maßnahmen der Behörde beteiligt, die sich mit der Entwicklung, Überprüfung und Umsetzung der nationalen Luftqualitätsstandards (NAAQS), der Programme für regionale Smogbekämpfung und beste verfügbare Nachrüsttechnologie, NSR- und PSD-Programme, MACT-Standards für gefährliche Luftschadstoffe (HAPs), der Berichterstattung und Genehmigung von Treibhausgasen, der Clean Air Interstate Rule (CAIR) und der Cross-State Air Pollution Rule, Emissionskontrollsystemen für Kraftfahrzeuge und mobile Quellen, Anforderungen für staatliche und bundesstaatliche Part 70 Operating Permit Programs, Aktualisierungen des Section 112(r) Accidental Release Prevention/Risk Management Plan und des Process Safety Management (PSM) Program sowie Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Clean Air Act-Programmen durch Stammesgemeinschaften.

Unsere Erfahrung mit der Entwicklung von Vorschriften umfasst:

  • Verhandlung der Bedingungen für Informationsanfragen von Behörden
  • Entwurf von Antworten auf Informationsanfragen, Entwurf von Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Vorschriften
  • Vorbereitung von Anträgen auf Überprüfung
  • Prozessführung und Beilegung von Anträgen auf Überprüfung für Kunden zu vorgeschlagenen Luftverkehrsbestimmungen des Bundes
  • Beratung von Kunden beim Prozess der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen von den regionalen Smogvorschriften des Bundesstaates und der Bundesregierung

Compliance-Beratung und -Auditierung

Foley nutzt detaillierte Kenntnisse über Genehmigungsanforderungen sowie Ihre Betriebsabläufe und Ziele, um die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und zu lösende Probleme zu identifizieren, indem es:

  • Entwicklung und Durchführung von Umwelt- und Sicherheitsaudits sowie geeigneter Korrekturmaßnahmen und Management potenzieller Haftungsrisiken durch freiwillige Selbstanzeigen bei staatlichen und bundesstaatlichen Behörden
  • Beratung zur Einhaltung geltender Genehmigungs- und Regulierungsvorschriften
  • Schulung von Führungskräften hinsichtlich der Anforderungen für die Zertifizierung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß Titel V und Bewertung bestehender interner Aufzeichnungsprogramme als Teil der für die Zertifizierung der Einhaltung erforderlichen „angemessenen Untersuchung“